3232/J XX.GP

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit,Gesundheit & Soziales

betreffend Kostenentwicklung im Pflegegeldbereich

Seit Monaten wird wieder behauptet, daß die Kosten der Pflegevorsorge weiterhin steigen

und deshalb soll es auch im Rahmen des Budgets 1998/99 zu keiner Valorisierung kommen.

Die Zahl der PflegegeldbezieherInnen im Rahmen der Sozialversicherung sank laut

Statistikdateibank des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger in der

Zeit von 12/94 bis 12/96 auf 234.591, also um 5.881 Personen. Gleichzeitig sank die

Pflegegeldauszahlung von 12/94 bis 12/96 von ÖS 16.097.764.000,- auf ÖS

15.864.498.000,-. Weiters wurde mit 1.1.19,96 die Pflegegeldstufe 1 von ÖS 2.635,- auf

ÖS 2.000,- für alle NeuantragstellerInnen gekürzt.

Die Kostenentwicklung der Statistikdateibank (lt. Beilage) zeigt, daß gleichzeitig der

Verwaltungsaufwand, die Auszahlungs- und Zustellgebühr sowie die sonstigen

außerordentlichen Ausgaben drastisch gestiegen sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Aus welchem Grund stieg die Auszahlungs(Zustell-)gebühr pro PflegegeldbezieherIn

von im Jahr 1994 ÖS 3,36 auf ÖS 11,27 im Jahr 1996, das heißt um 227,23 %?

2. Aus welchem Grund stieg der Verwaltungsaufwand pro PflegegeldbezieherIn von im

Jahr 1994 ÖS 820,-auf ÖS 1.044,83 im Jahr 1996, das heißt um 24,22 %?

3. Aus welchem Grund stiegen die sonstigen außerordentlichen Ausgaben pro

PflegegeldbezieherIn von im Jahr 1994 ÖS 61,86 auf ÖS 155,83 im Jahr 1996, das

heißt um 145,71 %?

4. Welche Kosten sind in den „sonstigen außerordentlichen Ausgaben“ enthalten?

5. Welche Kosten werden unter dem Titel „ärztlicher Dienst und Betreuung“ geführt?

Detaillierte Aufstellung für die Jahre 1994, 1995 und 1996.

6. Werden Sie sich im Sinne einer effizienten Pflegegeldverwaltung dafür einsetzen, daß

die Kosten für Fahrt- und Transportspesen, ärztlichen Dienst und Betreuung,

Ausstellungs(Zustell)-gebühr, Verwaltungsaufwand sowie sonstigen und

außerordentlichen Ausgaben in ihrer Gesamtsumme 2 % des ausbezahlten

Pflegegeldes nicht übersteigen?

Wenn ja, wird dies bereits 1998 erfolgen?

Wenn nein, was sind die Gründe dafür?