3232/J XX.GP
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit,Gesundheit & Soziales
betreffend Kostenentwicklung im Pflegegeldbereich
Seit Monaten wird wieder behauptet, daß die Kosten der Pflegevorsorge weiterhin steigen
und deshalb soll es auch im Rahmen des Budgets 1998/99 zu keiner Valorisierung kommen.
Die Zahl der PflegegeldbezieherInnen im Rahmen der Sozialversicherung sank laut
Statistikdateibank des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger in der
Zeit von 12/94 bis 12/96 auf 234.591, also um 5.881 Personen. Gleichzeitig sank die
Pflegegeldauszahlung von 12/94 bis 12/96 von ÖS 16.097.764.000,- auf ÖS
15.864.498.000,-. Weiters wurde mit 1.1.19,96 die Pflegegeldstufe 1 von ÖS 2.635,- auf
ÖS 2.000,- für alle NeuantragstellerInnen gekürzt.
Die Kostenentwicklung der Statistikdateibank (lt. Beilage) zeigt, daß gleichzeitig der
Verwaltungsaufwand, die Auszahlungs- und Zustellgebühr sowie die sonstigen
außerordentlichen Ausgaben drastisch gestiegen sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Aus welchem Grund stieg die Auszahlungs(Zustell-)gebühr pro PflegegeldbezieherIn
von im Jahr 1994 ÖS 3,36 auf ÖS 11,27 im Jahr 1996, das heißt um 227,23 %?
2. Aus welchem Grund stieg der Verwaltungsaufwand pro PflegegeldbezieherIn von im
Jahr 1994 ÖS 820,-auf ÖS 1.044,83 im Jahr 1996, das heißt um 24,22 %?
3. Aus welchem Grund stiegen die sonstigen außerordentlichen Ausgaben pro
PflegegeldbezieherIn von im Jahr 1994 ÖS 61,86 auf ÖS 155,83 im Jahr 1996, das
heißt um 145,71 %?
4. Welche Kosten sind in den „sonstigen außerordentlichen Ausgaben“ enthalten?
5. Welche Kosten werden unter dem Titel „ärztlicher Dienst und Betreuung“ geführt?
Detaillierte Aufstellung für die Jahre
1994, 1995 und 1996.
6. Werden Sie sich im Sinne einer effizienten Pflegegeldverwaltung dafür einsetzen, daß
die Kosten für Fahrt- und Transportspesen, ärztlichen Dienst und Betreuung,
Ausstellungs(Zustell)-gebühr, Verwaltungsaufwand sowie sonstigen und
außerordentlichen Ausgaben in ihrer Gesamtsumme 2 % des ausbezahlten
Pflegegeldes nicht übersteigen?
Wenn ja, wird dies bereits 1998 erfolgen?
Wenn nein, was sind die Gründe dafür?