3247/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Graf

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend der Möglichkeit, innerhalb von 2 Semestern einen akademischen Grad

zu erlangen.

Die HTBLVA Spengergasse hat seit Sommer 1995 ein Partnerschaftsabkommen

mit der Universitv of Derby, welches den Austausch von Studenten vorsieht und

den Absolventen der EDV-Abteilung die Möglichkeit bietet, an der University of

Derby die akademischen Grade eines Bachelor of Science (BSc) bzw. eines

Master of Science (MSc) zu erwerben.

Die Voraussetzung für die Zulassung zu diesem Studium ist

• der positive Abschluß des Kollegs für Datenverarbeitung und Organisation

oder

• der positive Abschluß von HTL bzw. Aufbaulehrgang derselben Fachrichtung

plus ein Jahr einschlägige Arbeitspraxis, oder

• die abgelegte Reifeprüfung einer sonstigen HTL + mehrjährige

facheinschlägige Praxis + persönliches Interview (+ Bridging Courses)

Das Studium für den BSc umfaßt das sogenannte „Final Year“, d.h. die letzten 2

Semester der akademischen Ausbildung in Derby, bestehend aus der Verfassung

einer Diplomarbeit (Final Year Thesis) und Besuch von zumindest 6 Modulen aus

dem Studienangebot des 7. und 8. Semesters.

Diese Ausbildung, welche kostenpflichtig Ist, wird ab September 1996 in Wien in

Form einer Abendschule (3 Abende pro Woche in den Rahmenzeiten 17.30 -

22.00) von der HTBLVA Spengergasse angeboten und zwar in zwei

verschiedenen Versionen, nämlich als

- Full-time-Studium in der Dauer von 2 Semestern und als

- Part-time Studium In der Dauer von 4 Semestern.

Die Studiengebühren betragen:

ATS 70.000,--/Studienjahr für die Fuil-time-Version bzw.

ATS 40.000,--/Studienjahr für die Part-time-Version.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für

Wissenschaft und Verkehr nachstehende

Anfrage

1.) Wie ist es möglich, daß eine HTBLVA ein Studium anbietet, oder sollte es

sich um einen privaten Verein handeln, der sich hier öffentlicher

Bildungseinrichtungen bedient?

la) Wenn es sich um einen privaten Verein handeln sollte, auf welcher

Grundlage kann dieser das beschrieben Studium anbieten?

ib) Wird der mit diesem Studium erworbene akademische Grad in Österreich

anerkannt?

Wenn ja, mit welcher Grundlage?

Wenn nein, warum nicht?

2.) Welches Entgelt zahlt dieser Verein der Schule für die Benützung der

Räumlichkeiten?

3.) Gibt es mehrere solcher Verein, die ein Studium anbieten?

Wenn ja, welche Vereine bieten welches Studium an?

4.) Welche Voraussetzung muß ein Verein erfüllen, um ein Studium anbieten

zu können?

Wenn ja, welche?

5.) Gibt es mehrere Schulen, die ein Studium anbieten?

Wenn ja, welche?

6.) Wofür und an wen zahlen die Studenten die Studiengebühren, wenn sie als

EU-Bürger im Rahmen des ERASMUS-Programms in Derby keine solchen

bezahlen würden?

7.) Wie wird ein zweisemestriges Studium in drei Abenden pro Woche dem

EU-Mindeststandard für einen „first degree“ gerecht, der ein mindestens

dreijähriges Vollzeitstudium an einer Hochschule erfordert?

8.) Gibt es österreichische Studien, die im Ausland gegen Studiengebühren

angeboten werden?

Wenn ja, welche und wo werden diese angeboten?

Wenn nein, gibt es Planungen mit Hilfe dieser Methode das desolate

Wissenschaftsbudget aufzubessern?