3247/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Graf
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend der Möglichkeit, innerhalb von 2 Semestern einen akademischen Grad
zu erlangen.
Die HTBLVA Spengergasse hat seit Sommer 1995 ein Partnerschaftsabkommen
mit der Universitv of Derby, welches den Austausch von Studenten vorsieht und
den Absolventen der EDV-Abteilung die Möglichkeit bietet, an der University of
Derby die akademischen Grade eines Bachelor of Science (BSc) bzw. eines
Master of Science (MSc) zu erwerben.
Die Voraussetzung für die Zulassung zu diesem Studium ist
• der positive Abschluß des Kollegs für Datenverarbeitung und Organisation
oder
• der positive Abschluß von HTL bzw. Aufbaulehrgang derselben Fachrichtung
plus ein Jahr einschlägige Arbeitspraxis, oder
• die abgelegte Reifeprüfung einer sonstigen HTL + mehrjährige
facheinschlägige Praxis + persönliches Interview (+ Bridging Courses)
Das Studium für den BSc umfaßt das sogenannte „Final Year“, d.h. die letzten 2
Semester der akademischen Ausbildung in Derby, bestehend aus der Verfassung
einer Diplomarbeit (Final Year Thesis) und Besuch von zumindest 6 Modulen aus
dem Studienangebot des 7. und 8. Semesters.
Diese Ausbildung, welche kostenpflichtig Ist, wird ab September 1996 in Wien in
Form einer Abendschule (3 Abende pro Woche in den Rahmenzeiten 17.30 -
22.00) von der HTBLVA Spengergasse angeboten und zwar in zwei
verschiedenen Versionen, nämlich als
- Full-time-Studium in der Dauer von 2 Semestern und als
- Part-time Studium In der Dauer von 4 Semestern.
Die Studiengebühren betragen:
ATS 70.000,--/Studienjahr für die Fuil-time-Version bzw.
ATS 40.000,--/Studienjahr für die Part-time-Version.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
Wissenschaft und Verkehr nachstehende
Anfrage
1.) Wie ist es möglich, daß eine HTBLVA ein Studium anbietet, oder sollte es
sich um einen privaten Verein handeln, der sich hier öffentlicher
Bildungseinrichtungen bedient?
la) Wenn es sich um einen privaten Verein handeln sollte, auf welcher
Grundlage kann dieser das beschrieben Studium anbieten?
ib) Wird der mit diesem Studium erworbene akademische Grad in Österreich
anerkannt?
Wenn ja, mit welcher Grundlage?
Wenn nein, warum nicht?
2.) Welches Entgelt zahlt dieser Verein der Schule für die Benützung der
Räumlichkeiten?
3.) Gibt es mehrere solcher Verein, die ein Studium anbieten?
Wenn ja, welche Vereine bieten welches Studium an?
4.) Welche Voraussetzung muß ein Verein erfüllen, um ein Studium anbieten
zu können?
Wenn ja, welche?
5.) Gibt es mehrere Schulen, die ein Studium anbieten?
Wenn ja, welche?
6.) Wofür und an wen zahlen die Studenten die Studiengebühren, wenn sie als
EU-Bürger im Rahmen des ERASMUS-Programms in Derby keine solchen
bezahlen würden?
7.) Wie wird ein zweisemestriges Studium in drei Abenden pro Woche dem
EU-Mindeststandard für einen „first degree“ gerecht, der ein mindestens
dreijähriges Vollzeitstudium an einer Hochschule erfordert?
8.) Gibt es österreichische Studien, die im Ausland gegen Studiengebühren
angeboten werden?
Wenn ja, welche und wo werden diese angeboten?
Wenn nein, gibt es Planungen mit Hilfe dieser Methode das desolate
Wissenschaftsbudget aufzubessern?