3254/J XX.GP

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Diskriminierung von Studierenden aus Kosovo beim Studium

In der ÖH-Zeitschrift „Scope“ (11/97) vom November 1997 heißt es wörtlich: „Die

Lösung: Kurz nach Redaktionsschluß erreichte uns noch folgende - zum Jubel Anlaß

gebende - Mitteilung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr: ‚Wie sich

aus einem soeben eingelangten Bericht der österreichischen Botschaft in Belgrad (...) ergibt,

existiert ein gültiges Abkommen zwischen der Bundesrepublik Jugoslawien und dem

Kosovo.(. ..) Dies erscheint ausreichend, um in Österreich eine Anerkennung von

Zeugnissen, Urkunden oder Bestätigungen der Universität Pristina wieder

vorzunehmen....“‘. Aufgrund dieses Abkommens zwischen der Bundesrepublik Jugoslawien

und dem Kosovo sei eine Zulassung zum Hochschulstudium nunmehr jederzeit möglich.

Da dem Kosovo 1989 die Autonomie genommen wurde, das Parlament bis heute aufgelöst

ist und die Diskriminierungen in Rest-Jugoslawien fortdauern, ist ein derartiges Abkommen

schwer vorstellbar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Wann wurde dieses Abkommen abgeschlossen, zwischen wem, wer hat es unterfertigt

und wie lautet der vollständige Text, der Grundlage des Vollzugs des UniStGs

bezüglich Kosovo-Albanerlnnen darstellt?