3263/J XX.GP

 

der abgeordneten Öllinger, freundinnen und freunde

an die bundesministerin für unterricht und kulturelle angelegenheiten

betreffend notwendige weitere erlässe für die rechtschreibreform

Die rechtschreibreform soll in Österreich mittels erlässen in den schulen und den

verwaltungen umgesetzt werden, was rechtlich umstritten ist.

Bisher, vor der neuregelung der rechtschreibung durch die Wiener absichtserklärung, wurde

die rechtschreibung immer wieder durch die redaktion des Dudenverlages der

sprachentwicklung angepasst. Nunmehr soll laut Wiener absichtserklärung diese aufgabe die

„Kommission für die deutsche Rechtschreibung“ übernehmen. Wörtlich steht in der

absichtserklärung:

„ARTIKEL III

Die zuständigen staatlichen Stellen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz werden

Experten in eine Kommission für die deutsche Rechtschreibung entsenden, deren

Geschäftsstelle beim Institut für deutsche Sprache in Mannheim eingerichtet wird.

Die Kommission wirkt auf die Wahrung einer einheitlichen Rechtschreibung im

deutschen Sprachraum hin. Sie begleitet die Einführung der Neuregelung und

beobachtet die künftige Sprachentwicklung. Soweit erforderlich erarbeitet sie

Vorschläge zur Anpassung des Regelwerks.“

Daraus ist abzuleiten, dass zukünftige veränderungen der sprache, die bisher die

Dudenredaktion nachvollzog, nunmehr von der kommission behandelt werden sollen. Laut

aussagen von kommissionsmitgliedern wird es alle paar jahre zu veränderungen der

rechtschreibung kommen.

Diese veränderungen müssen dann wieder mittels erlässen an die schulen und die

verwaltung weitergegeben werden. Das heisst, dass jede von der kommission

nachvollzogene weiterentwicklung der sprache zu weiteren erlässen führen wird.

Die unterfertigten abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Ist es richtig, dass die „Kommission für die deutsche Rechtschreibung“ alle paar jahre

veränderungen der rechtschreibung vorschlagen wird?

2) Wer wird darüber entscheiden, welche veränderungen dann tatsächlich vollzogen werden

sollen?

3) Ist es richtig, dass die beschlossenen veränderungen wiederum mittels erlässen an die

schulen und die verwaltung weitergegeben werden müssen?

4) Wie oft ist mit veränderungen zu rechnen bzw. in welchen jahresabständen ist mit neuen

erlässen zur rechtschreibung zu rechnen? Gibt es diesbezüglich schon äusserungen

seitens der „Kommission für die deutsche Rechtschreibung“?

5) Bisher wurden die anpassungen an die sprachentwicklung durch den privaten

Dudenverlag vorgenommen, es entstanden keine kosten für die einzelnen staaten.

Nunmehr wird diese anpassung durch die „Kommission für die deutsche

Rechtschreibung“ vorgenommen, in die auch Österreich expertinnen entsendet.

Welche kosten entstehen dadurch den österreichischen steuerzahlerlnnen und woraus

setzen sie sich zusammen?