3263/J XX.GP
der abgeordneten Öllinger, freundinnen und freunde
an die bundesministerin für unterricht und kulturelle angelegenheiten
betreffend notwendige weitere erlässe für die rechtschreibreform
Die rechtschreibreform soll in Österreich mittels erlässen in den schulen und den
verwaltungen umgesetzt werden, was rechtlich umstritten ist.
Bisher, vor der neuregelung der rechtschreibung durch die Wiener absichtserklärung, wurde
die rechtschreibung immer wieder durch die redaktion des Dudenverlages der
sprachentwicklung angepasst. Nunmehr soll laut Wiener absichtserklärung diese aufgabe die
„Kommission für die deutsche Rechtschreibung“ übernehmen. Wörtlich steht in der
absichtserklärung:
„ARTIKEL III
Die zuständigen staatlichen Stellen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz werden
Experten in eine Kommission für die deutsche Rechtschreibung entsenden, deren
Geschäftsstelle beim Institut für deutsche Sprache in Mannheim eingerichtet wird.
Die Kommission wirkt auf die Wahrung einer einheitlichen Rechtschreibung im
deutschen Sprachraum hin. Sie begleitet die Einführung der Neuregelung und
beobachtet die künftige Sprachentwicklung. Soweit erforderlich erarbeitet sie
Vorschläge zur Anpassung des Regelwerks.“
Daraus ist abzuleiten, dass zukünftige veränderungen der sprache, die bisher die
Dudenredaktion nachvollzog, nunmehr von der kommission behandelt werden sollen. Laut
aussagen von kommissionsmitgliedern wird es alle paar jahre zu veränderungen der
rechtschreibung kommen.
Diese veränderungen müssen dann wieder mittels erlässen an die schulen und die
verwaltung weitergegeben werden. Das heisst, dass jede von der kommission
nachvollzogene weiterentwicklung der sprache zu weiteren erlässen führen wird.
Die unterfertigten abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Ist es richtig, dass die „Kommission für die deutsche Rechtschreibung“ alle paar jahre
veränderungen der rechtschreibung vorschlagen wird?
2) Wer wird darüber entscheiden, welche veränderungen dann tatsächlich vollzogen werden
sollen?
3) Ist es richtig, dass die beschlossenen veränderungen wiederum mittels erlässen an die
schulen und die verwaltung weitergegeben werden müssen?
4) Wie oft ist mit veränderungen zu rechnen bzw. in welchen jahresabständen ist mit neuen
erlässen zur rechtschreibung zu rechnen? Gibt es diesbezüglich schon äusserungen
seitens der „Kommission für die deutsche Rechtschreibung“?
5) Bisher wurden die anpassungen an die sprachentwicklung durch den privaten
Dudenverlag vorgenommen, es entstanden keine kosten für die einzelnen staaten.
Nunmehr wird diese anpassung durch die „Kommission für die deutsche
Rechtschreibung“ vorgenommen, in die auch Österreich expertinnen entsendet.
Welche kosten entstehen dadurch den österreichischen steuerzahlerlnnen und woraus
setzen sie sich zusammen?