3283/J XX.GP

 

der Abgeordneten Motter, Partner und Partnerinnen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Vertragsabschluß der Sozialversicherungsträger mit dem Geburtshaus

Nußdorf

Das Geburtshaus Nußdorf erbringt im Bereich der Geburtshilfe seit Jahren auch international

anerkannte Leistungen, die sogar von der WHO als Pionierarbeit besonders gewürdigt

wurden.

Trotz jahrelanger Bemühungen seitens des Geburtshauses um den Abschluß eines Vertrages

mit den Sozialversicherungsträgern besteht bis heute keine Möglichkeit, die Dienstleistungen

des Geburtshauses Nußdorf im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch

zu nehmen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage

1) Gibt es seitens der Sozialversicherungsträger Verhandlungen mit dem Geburtshaus

Nußdorf über einen Vertragsabschluß zur Abgeltung der Leistungen im Rahmen der

gesetzlichen Krankenversicherung?

2) Wenn ja, wann ist mit einem Abschluß zu rechnen und welche Leistungen sollen bezahlt

werden?

3) Wenn nein, aus welchen Gründen wird ein Vertragsabschluß abgelehnt?