3283/J XX.GP
der Abgeordneten Motter, Partner und Partnerinnen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Vertragsabschluß der Sozialversicherungsträger mit dem Geburtshaus
Nußdorf
Das Geburtshaus Nußdorf erbringt im Bereich der Geburtshilfe seit Jahren auch international
anerkannte Leistungen, die sogar von der WHO als Pionierarbeit besonders gewürdigt
wurden.
Trotz jahrelanger Bemühungen seitens des Geburtshauses um den Abschluß eines Vertrages
mit den Sozialversicherungsträgern besteht bis heute keine Möglichkeit, die Dienstleistungen
des Geburtshauses Nußdorf im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch
zu nehmen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage
1) Gibt es seitens der Sozialversicherungsträger Verhandlungen mit dem Geburtshaus
Nußdorf über einen Vertragsabschluß zur Abgeltung der Leistungen im Rahmen der
gesetzlichen Krankenversicherung?
2) Wenn ja, wann ist mit einem Abschluß zu rechnen und welche Leistungen sollen bezahlt
werden?
3) Wenn nein, aus welchen Gründen wird ein Vertragsabschluß abgelehnt?