3300/J XX.GP
der Abgeordneten Schmidt, Kier, Gredler, Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungsbewilligung für Studierende der
Webster University
Die Webster University in Wien ist eine „Zweigstelle“ der in den USA akkreditierten
Webster University in St. Louis‘ Missouri. An dieser Universität werden Studentinnen
und Studenten aus aller Welt in Englisch nach einem amerikanischen Lehrplan
ausgebildet. Dies betrifft nicht nur junge Österreicherinnen und Österreicher, die eine
Alternative zum österreichischen Hochschulsystem suchen und Angehörige
multinationaler Firmen und Botschaften, sondern zunehmend auch Studierende aus
den benachbarten Staaten Mittel- und Osteuropas sowie Asiens und Afrikas.
Angesichts der Funktion dieser international angesehenen Hochschuleinrichtung
erscheint es als besonders problematisch, daß ausländische Nicht-EU - Bürgerinnen
und - Bürger nach dem österreichischen Fremdenrecht nur dann als „Studenten“
anerkannt werden und eine entsprechende Aufenthalts- oder Niederlassungs-
bewilligung bekommen, wenn sie an einer österreichischen Hochschule zugelassen
sind. Damit spricht man jenen Bildungseinrichtungen, die nicht der österreichischen
Hochschulgesetzgebung unterliegen - wie die Webster University - explizit einen
Bildungsauftrag im öffentlichen Interesse ab.
Die Folge für Studentinnen und Studenten der Webster University und ähnlicher
Bildungseinrichtungen ist, daß sie entweder innerhalb von 90 Tagen das Land
wieder verlassen müssen (als „Touristen“) oder aber den Bedingungen des
Arbeitsmarktes mit seinen Quoten (als „Einwanderer“) unterliegen, was in jedem Fall
unzumutbar ist, egal ob sie zum Beispiel aus den USA oder Australien, Kroatien oder
Rumänien kommen.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
an den Bundesminister für Inneres:
1. Welche Bedingungen müssen Nicht EU - Ausländerinnen und - Ausländer aus
fremdenrechtlicher Sicht
a) nach dem derzeit noch gültigen Aufenthaltsgesetz
b) nach dem ab Januar 1998 gültigen neuen Fremdengesetz
erfüllen, um ein Studium an einer nicht den österreichischen Hochschulstudien-
gesetzen unterliegenden ausländischen Hochschule auf österreichischem Boden -
wie z.B. der Webster University - zu
absolvieren?
2. Aus welchem Grund erhalten Studentinnen und Studenten an ausländischen
Universitäten in Österreich (bezogen auf das neue Fremdengesetz 97) keine
Aufenthaltserlaubnis im Sinne des § 7 Abs. 4 Z 1, sondern müssen sich
gewissermaßen als Touristen oder Arbeitskräfte ausgeben, um überhaupt ihren
Aufenthalt zu legalisieren?
3. Werden Sie eine Initiative ergreifen, um oben genannten Personen ein geregeltes
Studium an der Webster University oder einer anderen nicht dem österreichischen,
sondern einem anerkannten ausländischen Studienrecht unterliegenden Bildungs-
einrichtung zu ermöglichen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?