3300/J XX.GP

 

der Abgeordneten Schmidt, Kier, Gredler, Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungsbewilligung für Studierende der

Webster University

Die Webster University in Wien ist eine „Zweigstelle“ der in den USA akkreditierten

Webster University in St. Louis‘ Missouri. An dieser Universität werden Studentinnen

und Studenten aus aller Welt in Englisch nach einem amerikanischen Lehrplan

ausgebildet. Dies betrifft nicht nur junge Österreicherinnen und Österreicher, die eine

Alternative zum österreichischen Hochschulsystem suchen und Angehörige

multinationaler Firmen und Botschaften, sondern zunehmend auch Studierende aus

den benachbarten Staaten Mittel- und Osteuropas sowie Asiens und Afrikas.

Angesichts der Funktion dieser international angesehenen Hochschuleinrichtung

erscheint es als besonders problematisch, daß ausländische Nicht-EU - Bürgerinnen

und - Bürger nach dem österreichischen Fremdenrecht nur dann als „Studenten“

anerkannt werden und eine entsprechende Aufenthalts- oder Niederlassungs-

bewilligung bekommen, wenn sie an einer österreichischen Hochschule zugelassen

sind. Damit spricht man jenen Bildungseinrichtungen, die nicht der österreichischen

Hochschulgesetzgebung unterliegen - wie die Webster University - explizit einen

Bildungsauftrag im öffentlichen Interesse ab.

Die Folge für Studentinnen und Studenten der Webster University und ähnlicher

Bildungseinrichtungen ist, daß sie entweder innerhalb von 90 Tagen das Land

wieder verlassen müssen (als „Touristen“) oder aber den Bedingungen des

Arbeitsmarktes mit seinen Quoten (als „Einwanderer“) unterliegen, was in jedem Fall

unzumutbar ist, egal ob sie zum Beispiel aus den USA oder Australien, Kroatien oder

Rumänien kommen.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

an den Bundesminister für Inneres:

1. Welche Bedingungen müssen Nicht EU - Ausländerinnen und - Ausländer aus

fremdenrechtlicher Sicht

a) nach dem derzeit noch gültigen Aufenthaltsgesetz

b) nach dem ab Januar 1998 gültigen neuen Fremdengesetz

erfüllen, um ein Studium an einer nicht den österreichischen Hochschulstudien-

gesetzen unterliegenden ausländischen Hochschule auf österreichischem Boden -

wie z.B. der Webster University - zu absolvieren?

2. Aus welchem Grund erhalten Studentinnen und Studenten an ausländischen

Universitäten in Österreich (bezogen auf das neue Fremdengesetz 97) keine

Aufenthaltserlaubnis im Sinne des § 7 Abs. 4 Z 1, sondern müssen sich

gewissermaßen als Touristen oder Arbeitskräfte ausgeben, um überhaupt ihren

Aufenthalt zu legalisieren?

3. Werden Sie eine Initiative ergreifen, um oben genannten Personen ein geregeltes

Studium an der Webster University oder einer anderen nicht dem österreichischen,

sondern einem anerkannten ausländischen Studienrecht unterliegenden Bildungs-

einrichtung zu ermöglichen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?