3301/J XX.GP
der Abgeordneten Schmidt, Gredler, Kier, Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Anerkennung von Studierenden der Webster University
Die Webster University in Wien ist eine „Zweigstelle“ der in den USA akkreditierten
Webster University in St. Louis‘ Missouri. An dieser Universität werden Studentinnen
und Studenten aus aller Welt in Englisch nach einem amerikanischen Lehrplan
ausgebildet. Dies betrifft nicht nur junge Österreicherinnen und Österreicher, die eine
Alternative zum österreichischen Hochschulsystem suchen und Angehörige
multinationaler Firmen und Botschaften, sondern zunehmend auch Studierende aus
den benachbarten Staaten Mittel- und Osteuropas sowie Asiens und Afrikas.
Angesichts der Funktion dieser international angesehenen Hochschuleinrichtung
erscheint es als besonders problematisch, daß ausländische Nicht-EU-Bürgerinnen
und -Bürger nach dem österreichischen Hochschul- und Fremdenrecht nur dann als
„Studenten“ anerkannt werden und eine entsprechende Aufenthalts- oder Nieder-
lassungsbewilligung bekommen, wenn sie an einer Österreichischen Hochschule
zugelassen sind. Damit spricht man jenen Bildungseinrichtungen, die nicht der
österreichischen Hochschulgesetzgebung unterliegen - wie die Webster University -
explizit einen Bildungsauftrag im öffentlichen Interesse ab.
Die Folge für Studentinnen und Studenten der Webster University und ähnlicher
Bildungseinrichtungen ist, daß sie entweder innerhalb von 90 Tagen das Land
wieder verlassen müssen (als „Touristen“) oder aber den Bedingungen des
Arbeitsmarktes mit seinen Quoten (als „Einwanderer“) unterliegen, was in jedem Fall
unzumutbar ist, egal ob sie zum Beispiel aus den USA oder Australien, Kroatien oder
Rumänien kommen.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr:
1. Halten Sie die Ausbildung österreichischer und ausländischer Studentinnen und
Studenten an einer ausländischen Universität wie der Webster University für
wünschenswert und sinnvoll? Wenn ja, was werden Sie unternehmen, daß die in der
Einleitung geschilderten Probleme gelöst werden?
2. Sind Sie der Auffassung, daß ausländische Studierende an einer international
anerkannten ausländischen Bildungseinrichtung in Österreich - wie der Webster
University - als „Studenten“ im Sinn des § 7 Abs 3 Z 1 Fremdengesetz 1997, analog
zu Studierenden an einer österreichischen Hochschule, gelten und daher eine
Aufenthaltserlaubnis erhalten sollten?
3. Wenn ja, was werden Sie unternehmen, daß auch das Bundesministerium für
Inneres diese Auslegung des Fremdengesetzes vertritt? Wenn nein, warum nicht?
4. Welche Maßnahmen müßten gegebenenfalls eingeleitet werden, um ein
Anerkennungsverfahren betreffend die Gleichwertigkeit der Studiengänge
österreichischer und ausgewählter ausländischer Universitäten (die in Österreich
einen Standort haben) zu etablieren, damit Studierende keine inakzeptablen
fremdenrechtlichen Konsequenzen zu fürchten haben?