3301/J XX.GP

 

der Abgeordneten Schmidt, Gredler, Kier, Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Anerkennung von Studierenden der Webster University

Die Webster University in Wien ist eine „Zweigstelle“ der in den USA akkreditierten

Webster University in St. Louis‘ Missouri. An dieser Universität werden Studentinnen

und Studenten aus aller Welt in Englisch nach einem amerikanischen Lehrplan

ausgebildet. Dies betrifft nicht nur junge Österreicherinnen und Österreicher, die eine

Alternative zum österreichischen Hochschulsystem suchen und Angehörige

multinationaler Firmen und Botschaften, sondern zunehmend auch Studierende aus

den benachbarten Staaten Mittel- und Osteuropas sowie Asiens und Afrikas.

Angesichts der Funktion dieser international angesehenen Hochschuleinrichtung

erscheint es als besonders problematisch, daß ausländische Nicht-EU-Bürgerinnen

und -Bürger nach dem österreichischen Hochschul- und Fremdenrecht nur dann als

„Studenten“ anerkannt werden und eine entsprechende Aufenthalts- oder Nieder-

lassungsbewilligung bekommen, wenn sie an einer Österreichischen Hochschule

zugelassen sind. Damit spricht man jenen Bildungseinrichtungen, die nicht der

österreichischen Hochschulgesetzgebung unterliegen - wie die Webster University -

explizit einen Bildungsauftrag im öffentlichen Interesse ab.

Die Folge für Studentinnen und Studenten der Webster University und ähnlicher

Bildungseinrichtungen ist, daß sie entweder innerhalb von 90 Tagen das Land

wieder verlassen müssen (als „Touristen“) oder aber den Bedingungen des

Arbeitsmarktes mit seinen Quoten (als „Einwanderer“) unterliegen, was in jedem Fall

unzumutbar ist, egal ob sie zum Beispiel aus den USA oder Australien, Kroatien oder

Rumänien kommen.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr:

1. Halten Sie die Ausbildung österreichischer und ausländischer Studentinnen und

Studenten an einer ausländischen Universität wie der Webster University für

wünschenswert und sinnvoll? Wenn ja, was werden Sie unternehmen, daß die in der

Einleitung geschilderten Probleme gelöst werden?

2. Sind Sie der Auffassung, daß ausländische Studierende an einer international

anerkannten ausländischen Bildungseinrichtung in Österreich - wie der Webster

University - als „Studenten“ im Sinn des § 7 Abs 3 Z 1 Fremdengesetz 1997, analog

zu Studierenden an einer österreichischen Hochschule, gelten und daher eine

Aufenthaltserlaubnis erhalten sollten?

3. Wenn ja, was werden Sie unternehmen, daß auch das Bundesministerium für

Inneres diese Auslegung des Fremdengesetzes vertritt? Wenn nein, warum nicht?

4. Welche Maßnahmen müßten gegebenenfalls eingeleitet werden, um ein

Anerkennungsverfahren betreffend die Gleichwertigkeit der Studiengänge

österreichischer und ausgewählter ausländischer Universitäten (die in Österreich

einen Standort haben) zu etablieren, damit Studierende keine inakzeptablen

fremdenrechtlichen Konsequenzen zu fürchten haben?