3304/J XX.GP

 

der Abgeordneten Scheibner

und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend der nicht vorgenommenen Übernahme der Behandlungskosten eines im

Dienst verletzten Präsenzdieners durch das Bundesheer

Laut einer Zeitungsmeldung der Kronen Zeitung vom 12. November 1997 besteht zwischen

dem Bundesheer und der zuständigen Gebietskrankenkasse Uneinigkeit darüber, wer die durch

einen während der Dienstzeit erfolgten Unfalles entstandenen Kosten des Krankentransportes

eines Präsenzdieners tragen soll.

Von dieser Vorgangsweise betroffen ist der 21jährige ehemalige Grundwehrdiener Rene P., der

während einer Übung in Kärnten so unglücklich stürzte, daß er sich den Oberschenkel brach.

Schwere Operationen im Krankenhaus Hermagor waren die Folge. Am 30. April 1996 wurde

der Präsenzdiener René P. zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus Leoben übersteht. Das

Bundesheer verweigert mit der Begründung, daß der Päsenzdienst von René P. wären seines

stationären Krankenhausaufenthaltes endete, die Übernahme der Kosten!

Daß das österreichische Bundesheer Staatsbürger, die pflichtbewußt ihrer gesetzlichen

Verpflichtung folgend sich für die Ableistung des Wehrdienstes entscheiden, derart behandelt,

ist unserer Ansicht nach untragbar und darüber hinaus für das Image des Bundesheeres absolut

abträglich.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den

Bundesminister für Landesverteidigung folgende

ANFRAGE

Ist Ihnen der in dem beiliegenden Zeitungsartikel beschriebene Sachverhalt bekannt?

a. Wenn ja, wie begründen Sie die Vorgangsweise Ihres Ressorts?

2. Wie stellt sich der genaue Sachverhalt dar?

3. Wie sieht in diesem Fall die Rechtslage aus?

4. Auf welche Höhe belaufen sich die offenen Kosten?

5 Wann werden diese Kosten von wem übernommen?

6. Können Sie ausschließen, daß Herr René P. die Kosten zu tragen hat?

7. Wie hoch ist Ihrer Einschätzung nach der durch diese Zeitungsmeldung entstandene

Imageverlust des Bundesheeres?

8. Welche Maßnahmen werden von seiten Ihres Ressorts unternommen, um in Zukunft solche

Vorfälle und den damit verbundenen Imageverlust hintanzuhalten?