3309/J XX.GP
der Abgeordneten Gaugg
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend „Gerechte Pensionen für alle“
Nach langem Tauziehen zwischen den Regierungsparteien und der Gewerkschaft
wurden vor wenigen lagen im Nationalrat nicht ohne große Turbulenzen Änderun-
gen des Pensionsrechts der Beamten und der nach dem ASVG, dem GSVG und
dem BSVG Pensionsversicherten beschlossen.
Diese Änderungen werden von der Bundesregierung als große Pensionsreformen
gefeiert, die die Finanzierung der Pensionen weit über das Jahr 2020 hinaus ohne
weitere Einschnitte sicherstellen würden.
Bundeskanzler Mag. Klima versucht, den Österreicherinnen und Österreichern in
einer Inseratenwelle ernsten Blickes einzureden: „Gerechte Pensionen für alle“.
Tatsächlich erweisen
sich die Maßnahmen
in erster Linie als
Geldbeschaffungsak-
Das eingefügte Bild tionen für das
konnte nicht gescannt marode Bundes-
werden !!! budget, und lassen
trotz massiver Pen-
sionskürzungen in ei-
nigen Bereichen
keine echte zukunfts-
weisende Struktur-
reform, sondern we-
nig durchdachte und
wegen kurzfristiger
Einsparungseffekte
getroffene Einzel-
maßnahmen erken-
nen.
Der in der Vorberei-
tungsphase der pen-
sionsrechtlichen
Maßnahmen von der
Bundesregierung
beigezogene Experte
Prof. Bert Rürup er-
klärte dazu, daß es
sich aus seiner Sicht
um einen Kompromiß
handle, der „geprägt
vom Altersprofil im
ÖGB"
sei und vor
allem der Einkommenssicherung der über 50jährigen diene. Für die jungen Beitrags -
zahler und die Iangjährig Versicherten blieben hingegen deutliche Ungerechtigkeiten.
In dieser Form werde die Umstellung maximal drei Prozent Einsparungen bringen,
statt der von ihm als nötig angesehenen 20 Prozent. So wie die Maßnahmen derzeit
aussehen, reiche das nicht aus, um das System zukunftssicher zu machen.
Rürup brach eine Lanze für die gemischte Pensionsfinanzierung, wo einander staat-
liche Sicherung mit dem Umlagesystem und private bzw. betriebliche Vorsorge er-
gänzen.
Tatsächlich hat somit der von der Bundesregierung gestellte Experte den von der
Bundesregierung eingeschlagenen Weg als unzureichend bzw. sogar verfehlt kriti-
siert und dadurch auch das freiheitliche Pensionsmodell, das auf drei Säulen beruht,
als zukunftsweisende Alterssicherung bestätigt. Das Dreisäulenmodell sieht als erste
Säule eine Basispension für alle Erwerbstätigen vor, die durch ein Umlageverfahren
finanziert wird. Die zweite Säule bildet ein System der verpflichtenden betrieblichen
Altersvorsorge durch Pensionskassen, zu dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer beitra-
gen. Als dritte Säule der Alterssicherung muß die Eigenvorsorge forciert werden.
Dieses Modell soll grundsätzlich für alle Berufsgruppen gelten, wobei ein längerer
kalkulierbarer Harmonisierungszeitraum bestehen muß. Im Bereich der Beamten
müßte im Zuge einer leistungsorientierten Besoldungsreform das Lebenseinkommen
neu verteilt werden, wobei in Abkehr vom Dienstaltersprinzip eine erhebliche Ver-
besserung der Bezüge bis zu einem Lebensalter von 40 Jahren stattfinden muß. Für
alle neuemiretenden Bediensteten sowie bereits im Dienststand befindliche Beamte
mit einem Lebensalter unter 35 Jahren soll das freiheitliche Drei-Säulen-Modell un-
eingeschränkt gelten.
Für Beamte zwischen dem 35 und 40sten Lebensjahr bildet die zum Zeitpunkt des
lnkrafttretens geltende Höchstbeitragsgrundlage (öS 42.000,--) nach dem ASVG
auch die Obergrenze zur Bemessung der Beamtenpension. Hinsichtlich jener Ein-
künfte, die in den Folgejahren der Aktivzeit die genannte Beitragsgrundlage über-
steigen, erfolgt eine Beitragsleistung in eine Pensionskasse.
Für jene Beamte, die bereits das 40ste Lebensjahr überschritten haben, sind hinge-
gen die von der Bundesregierung verordneten Eingriffe nicht zumutbar.
Die freiheitlichen Anträge, die zur Verwirklichung eines die Altersversorgung der
Österreicherinnen und Österreicher sichernden Gesamtkonzeptes eingebracht wur-
den, haben SP/VP aber bisher abgelehnt.
Die Behauptung der Bundesregierung, daß die Maßnahmen das Pensionssystem bis
weit über das Jahr 2020 sichern würden, erweist sich als unrichtig.
Auch die Behauptungen im eingangs dargestellten Inserat halten einer näheren
Prüfung nicht stand und zeigen umsomehr, wie unglaubwürdig diese Bundesregie-
rung und insbesondere der Bundeskanzler
geworden sind:
Gerechtigkeit für alle Berufsgruppen:
Bundeskanzler Klima sind offenbar einige Berufsgruppen entfallen: Unerwähnt blei-
ben einerseits die selbständig Erwerbstätigen, die z.T. dramatisch steigende Beiträ-
ge hinnehmen müssen, und andererseits - sicherlich bewußt - „vergißt“ der Kanzler
insbesondere die alteingesessenen Politiker, die auch weiterhin das Privileg einer
Pensionsbemessung vom Höchstbezug eines Sektionschefs (IX/6 - teilweise mehr
als 100 % des Letztbezuges) genießen und für die es weiterhin weder eine Durch-
rechnung noch Ruhensbestimmungen geben wird sowie die Mitarbeiter von Kam-
mern, Sozialversicherungsträgern und der OeNB, wobei ältere Bedienstete der
OeNB 85 % des Letztbezuges nach 35 Dienstjahren in einem Alter von 55 Jahren
beziehen können.
Gerechtigkeit für sozial Schwache:
Der Bundeskanzler ist nicht bereit, für Bezieher niedriger Einkommen Altersarmut
durch eine stärkere Umverteilung im Pensionsversicherungssystem (etwa durch eine
Aufhebung der Höchstbeitragsgrundlage für die Dienstnehmerbeiträge) wirksam zu
vermeiden. Er hat nur die negativen Auswirkungen der vielen Maßnahmen, die künf-
tig für deutlich niedrigere Pensionen sorgen werden, durch eine „Deckelung“ be-
grenzt. Diese Beschränkung der Pensionskürzung endet aber jedenfalls im Jahr
2020 abrupt. Ab dann werden keinerlei Härtefälle mehr vermieden.
Gerechtigkeit für Frauen:
Eine Bemessungsgrundlage in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes ist noch lan-
ge keine Gerechtigkeit. Dies gilt vor allem für Frauen, die ihre Kinder nach 1971 ge-
boren haben und deren individuelle Bemessungsgrundlage höher ist als öS 7.887,--
oder die lange gearbeitet haben, da hier die schon seit der Pensionsreform 1993
geltenden Bestimmungen eine deutliche Verschlechterung gegenüber der vorher
geltenden Regelung bedeuten. Die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes
trifft die Frauen generell besonders hart, weil sie bedingt durch die Kindererziehung
meist nicht durchgehend beschäftigt sind und oft im Interesse der Familie längere
Zeit hindurch Teilzeitarbeit verrichten oder eine geringfügige Beschäftigung anneh-
men. Nun werden diese Phasen eines deutlich niedrigeren Einkommens vielfach für
die Pensionsbemessung herangezogen werden.
Gerechtigkeit für Pensionisten:
In bestehende Pensionen wird derzeit schon durch eine jährliche Pensionsanpas-
sung eingegriffen, die nicht einmal die Höhe der Inflationsrate erreicht. So soll 1998
eine Anpassung der Pensionen um 1,33 % erfolgen, obwohl 1,6 % Inflation progno-
stiziert werden. Das bedeutet einen Eingriff in bestehende Pensionen durch eine
Kürzung ihrer Kaufkraft. Ab 2000 soll eine nochmals verringerte Pensionsanpassung
in Kraft treten, die auch noch die Lebenserwartung in der Berechnung berücksichtigt
Gerechtigkeit für geringfügig Beschäftigte:
Der soziale Schutz der geringfügig Beschäftigten ist durch Beiträge teuer erkauft.
Daß es vor allem um den Schutz der Einnahmen der Sozialversicherung geht, zeigt
die Beitragspflicht der Arbeitgeber, die auch dann besteht, wenn die Beschäftigten
sich ihren Beitragsteil nicht leisten können und damit auch keinen Versicherungs-
schutz haben.
Gerechtigkeit für die Jungen:
Experten halten die nächste Pensionsreform schon kurz nach der Jahrtausendwen-
de für unumgänglich und weisen darauf hin, daß die Einschnitte im Pensionsrecht
umso schmerzlicher sein müssen, je später sie kommen. Die Jugend wird von der
Regierung durch das weitere Hinausschieben einer echten Systemreform und die
weiterhin vorgetäuschte Sicherheit der Pensionen um eine sinnvolle Lebenspianung
betrogen. Die Regierung mutet den Jungen zu, daß sie selbst nur noch dramatisch
verringerte Pensionen erhalten werden, obwohl sie jetzt einen hohen Anteil ihres
Einkommens in Form von Beiträgen zur Finanzierung der Pensionen bezahlen müs-
sen.
Gerechtigkeit für ältere Arbeitnehmer:
In fünf Jahren kann eine auf die Verläßlichkeit der staatlichen Pensionsleistungen
aufgebaute Lebensplanung nicht mehr umgestellt oder zum Ausgleich der Verluste
ausreichend angespart werden. Die Koalition hat die Pensionsreform, deren Not-
wendigkeit zumindest seit 1991 feststeht, jahrelang zum Schaden der Bevölkerung
hinausgezögert, sonst wären zumutbare Übergangsfristen von zumindest zehn Jah-
ren möglich gewesen. Darüber hinaus hat das Scheitern der Arbeitsmarktpolitik der
Bundesregierung dazu geführt, daß ältere Arbeitnehmer in zunehmendem Maße aus
der Arbeitswelt hinausgedrängt werden.
Festzuhalten ist, daß die Bundesregierung nicht nur unglaubwürdig geworden ist,
sondern darüber hinaus auch versucht hat. die ÖBB-Bediensteten wegen der bevor-
stehenden Personalvertretungswahlen zu täuschen:
Bereits am 10. Oktober 1997 faßte sie nämlich den Beschluß, auch im Bereich der
ÖBB die pensionsrechtlichen Maßnahmen analog den ASVG-Versicherten und den
Beamten (d.h. Durchrechnung, Ruhensbestimmungen) durchzuführen.
Die am 5. und 6. November 1997 durchgeführten Personalvertretungswahlen haben
dazu geführt, daß dieser Beschluß geheim blieb, weil die SPÖ ihre Wahlaussichten
bei den ÖBB-Bediensteten nicht schmälern wollte und sich die ÖVP ruhig verhielt,
um den Bundeskanzler nach den Wahlen umso mehr unter Druck setzen zu können.
Erst nach den Wahlen wird jetzt auf die ÖBB-Belegschaft Druck ausgeübt und sogar
die Befassung des Bundesrates mit dem 1. und 2. Budgetbegleitgesetz bis Dezem-
ber 1997 aufgeschoben.
Offenbar will die Bundesregierung durch eine Kürzung der Pensionen der ÖBB-
Pensionen jene finanziellen Mittel erlangen, die ihr für dringend notwendige lnvestiti-
onsmaßnahmen fehlen.
Alle pensionsrechtlichen Maßnahmen bleiben jedoch so lange unglaubwürdig, so-
lange die Pensionsprivilegien der Politiker aufrecht erhalten werden, denn
• wie ist es zu rechtfertigen, daß ein Bundesminister bereits nach vier Jahren Funktions-
dauer einen Pensionsanspruch von öS 83.453,-- aufweist, der bis öS 133.526,-- steigen
kann,
wie ist es zu rechtfertigen, daß für Politikpensionisten eine Bezugsobergrenze von öS
160.000,-- gilt,
• wie ist es zu rechtferigten, daß die Pensionsbemessungsgrundlage bei Politikern teilweise
mehr als 100 % des Letztbezuges beträgt,
• wie ist es zu rechifertigen, daß Politiker keinen Durchrechnungszeitraum befürchten müs-
sen,
• wie ist es zu rechtfertigen, daß für Politiker keine echte Ruhensbestimmungen bestehen
und
• wie ist es zu rechtfertigen, daß Politiker eine Bezugsfortzahlung bis zu 12 Monaten lukne-
ren können?
Die freiheitlichen Abgeordneten sind der Meinung, daß pensionsrechtliche Ein-
schnitte erst dann gerechifertigt sind, wenn die Politiker mit gutem Beispiel vorange-
hen und zuerst ihre eigenen Privilegien beseitigen.
Aus diesem Grund richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundes-
kanzler gemäß § 93 Abs. 1 GOG-NR nachstehende
Dringliche Anfrage
1. Wie ist der genaue Inhalt der Protokollanmerkung im Ministerrat vom 10. Oktober
1997?
2. Auf wessen Initiative kam diese Protokollanmerkung zustande?
3. Weshalb wurde der Inhalt dieses Beschlusses des Ministerrates geheimgehal-
ten?
4. Trifft es zu, daß Bundesminister Dr. Einem als Gegner dieses Beschlusses auf-
getreten ist und in der Folge keinerlei Maßnahmen zu seiner Realisierung ge-
troffen hat?
5. Wie rechtfertigen Sie den Umstand, daß den ÖBB-Bediensteten die Absicht der
Bundesregierung, ihre Pensionen zu kürzen, bis nach den Personalvertretungs-
wahlen verheimlicht wurde?
6. Ist diese Vorgangsweise Ausdruck der neuen Qualität des Umganges mit den
Österreicherinnen und Österreichern?
7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Pensionsrecht der Eisenbah-
ner, fällt darunter auch die Einführung eines Durchrechnungszeitraumes sowie
von Ruhensbestimmungen?
Wenn ja, wie sollen der Durchrechnungszeitraum und die Ruhensbestimmungen
gestaltet sein?
8. Das Verhandlungskomitee der Bundesregierung, bestehend aus den Ministern
Molterer, Edlinger und Einem, hat gestern mit Vertretern der Gewerkschaft der
Eisenbahner verhandelt.
Was war das Ergebnis dieses Gespräches und wurden weitere Gesprächstermi-
ne vereinbart?
Wenn ja, wann werden diese stattfinden?
9. Plant die Bundesregierung analog den Eingriffen in die Verträge der Eisen-
bahner auch Eingriffe in die Verträge der Bediensteten der OeNB, der Kammern
und der Sozialversicherungsträger?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind wann geplant und wie sollen diese
realisiert werden?
10. Kommt für Sie dabei auch ein gesetzlicher Eingriff in privatrechtliche Verträge in
Frage?
Wenn ja, auf Grund welcher Erwägungen?
Wenn nein, warum nicht?
11. Trifft es zu, daß Sie nicht für eine Reduktion der überzogenen Pensionshöhe der
Politiker eintreten?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
12. Wie rechtfertigen Sie die enorme Höhe Ihrer eigenen Politikerpension sowie die
aller Politiker, die durch die gegenwärtigen Maßnahmen in keiner Weise nachtei-
lig betroffen sind?
1 3. Ist dies Ausdruck von „Gerechtigkeit für alle Berufsgruppen“, wenn ein Bun-
desminister nach nur vier Funktionsjahren bereits einen Pensionsanspruch von
öS 83.453,-- aufweist, der sich bis öS 133.526,-- erhöhen kann?
Wenn ja, wie begründen Sie diese Auffassung?
Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen werden sie wann treffen?
14. Ist dies Ausdruck von „Gerechtigkeit für alle Berufsgruppen“, wenn für Politiker-
pensionisten eine Bezugsobergrenze von öS 160.000,-- besteht.
Wenn ja, mit welcher Begründung?
15. Wie stehen Sie dazu, daß die Koalitionsparteien den freiheitlichen Antrag auf
Harmonisierung der Pensionssysteme und Abbau der Politikerprivilegien abge-
lehnt haben?
16. Unterstützen Sie als Bundeskanzler den unter Frage 15 erwähnten Antrag?
17. Wie beurteilen Sie die wiedergegebene Kritik des Pensionsexperten Prof. Rürup
zu den Pensionsmaßnahmen der Bundesregierung?
18. Ist Ihnen bewußt, daß die Bundesregierung durch diese Maßnahmen die Pensi-
onserwartungen der jüngeren Österreicherinnen und Österreicher massiv beein-
trächtigt hat, ohne aber gleichzeitig das Pensionssystem für die Zukunft wirklich
finanziell abzusichern?
Wenn ja, weshalb haben Sie diesen Maßnahmen zugestimmt?
Wenn nein, warum nicht?
19. Können Sie es trotz der Kritik von Prof. Rürup ausschließen, daß es in den näch-
sten 10 Jahren nochmals zu erheblichen Einschnitten im Pensionsrecht der
ASVG und der Beamten kommen wird?
Wenn nein, warum nicht?
20. Weshalb hat die Bundesregierung nicht den von Prof. Rürup aufgezeigten Weg
einer Altersvorsorge durch ein Mischsystem von Umlage- und Kapitaldeckungs-
verfahren beschritten, wie er auch im freiheitlichen Dreisäulenmodell und in den
entsprechenden freiheitlichen Anträgen aufgezeigt wird?
21. Weshalb hat die Bundesregierung trotz des erklärten Zieles, das Pensionsan-
trittsalter anzuheben, zugestimmt, daß in den ausgegliederten Bereichen wie
OBB, PTA, ÖBF, usw., großzügige Vorruhestandsmodelle umgesetzt werden, die
das soziale Netz noch weiter erheblich belasten?
Es wird beantragt, die Dringliche Anfrage gemäß § 93 Abs. 1 GOG-NR zum frühest-
möglichen Zeitpunkt zu behandeln.