3333/J XX.GP
der Abgeordneten Haller, Mag. Haupt und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend die Problematik der Grenzgänger im Bereich der Krankenversicherung.
Die Erstantragstellerin wurde in letzter Zeit mehrmals mit Problemen im Bereich der
Krankenversicherung konfrontiert. Es handelte sich um Personen, die in Deutschland
gearbeitet haben, nun aus diesem Arbeitsverhältnis heraus eine Rente beziehen und somit
auch in Deutschland sozialversichert sind. Diese Pensionisten bezahlen von ihren Renten
6,8% Krankenversicherungsbeitrag in die deutsche DAK ein. Wenn diese österreichischen
Staatsbürger medizinische Leistungen in Österreich beanspruchen, erhalten sie wesentlich
niedrigere Kostenzuschüsse als in Deutschland. Dieser durch EU-Recht verursachte Zustand
führt zu einer groben Benachteiligung der betroffenen Personen. Deshalb stellen die
unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und
Soziales folgende
Anfrage:
1. Ist Ihnen die Problematik, daß Personen Renten (Pensionen) aus einem EU-
Mitgliedstaat beziehen, dort höhere Krankenversicherungsbeiträge bezahlen, jedoch
die minderen Leistungen der österreichischen Gebietskrankenkassen beziehen,
bekannt?
2. Wieviele österreichische Staatsbürger betrifft diese Regelung?
3. In welchen Bereichen und in welcher Höhe ist seit 1.1.1994 eine Verschlechterung für
diese Personen eingetreten?
4. Halten Sie diese Verschlechterungen für gerechtfertigt, vor allem wenn es sich um
Personen handelt, die Bezieher einer Mindestpension sind?
5. Was werden Sie unternehmen, um die seit 1.1.1994 eingetretene Verschlechterung
langfristig wieder zu beheben?
6. Werden Sie im Sozialministerrat der Europäischen Union für eine Änderung der
derzeitigen Regelung eintreten?