3357/J XX.GP

 

der Abgeordneten Fink, Steibl Ridi

und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Ausnahme vom Nachtarbeitsverbot für Frauen

Die Austria Techhologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft beabsichtigt mit

einem Investitionsvolumen von 400 Mio. Schilling im nächsten Jahr 200

zusätzliche Arbeitsplätze, davon zwei Drittel für Frauen, zu schaffen. Diese

Investitionsentscheidung setzt allerdings voraus, daß AT&S eine Genehmigung

erhält, Frauen auch in der Nacht zu beschäftigten. Sollte dies nicht möglich

sein, so wird seitens des Unternehmens ein Standort in Deutschland ins Auge

gefaßt.

Angesichts der Tatsache, daß die Investition von AT&S in einer Krisenregion

erfolgen würde und daher ein bedeutendes öffentliches Interesse an einer

Ausnahme vom Nachtarbeitsarbeitsverbot für Frauen, um neue Arbeitsplätze zu

schaffen, gegeben erscheint, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende

ANFRAGE

1.) Sind Sie bereit - angesichts des oben dargestellten öffentlichen Interesses -

gem. § 5 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Nachtarbeit der Frauen eine

Ausnahme vom Verbot der Nachtarbeit zuzulassen, um in Krisenregionen

neue zusätzliche Arbeitsplätze schaffen zu können.

2.) Wenn nein, warum nicht?