3357/J XX.GP
der Abgeordneten Fink, Steibl Ridi
und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Ausnahme vom Nachtarbeitsverbot für Frauen
Die Austria Techhologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft beabsichtigt mit
einem Investitionsvolumen von 400 Mio. Schilling im nächsten Jahr 200
zusätzliche Arbeitsplätze, davon zwei Drittel für Frauen, zu schaffen. Diese
Investitionsentscheidung setzt allerdings voraus, daß AT&S eine Genehmigung
erhält, Frauen auch in der Nacht zu beschäftigten. Sollte dies nicht möglich
sein, so wird seitens des Unternehmens ein Standort in Deutschland ins Auge
gefaßt.
Angesichts der Tatsache, daß die Investition von AT&S in einer Krisenregion
erfolgen würde und daher ein bedeutendes öffentliches Interesse an einer
Ausnahme vom Nachtarbeitsarbeitsverbot für Frauen, um neue Arbeitsplätze zu
schaffen, gegeben erscheint, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende
ANFRAGE
1.) Sind Sie bereit - angesichts des oben dargestellten öffentlichen Interesses -
gem. § 5 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Nachtarbeit der Frauen eine
Ausnahme vom Verbot der Nachtarbeit zuzulassen, um in Krisenregionen
neue zusätzliche Arbeitsplätze schaffen zu können.
2.) Wenn nein, warum nicht?