3358/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend „Autofahren und Telefonieren“
In der Anfragebeantwortung (1226/AB vom 19.11.1996) bezüglich „Autofahren und
Telefonieren“ wurde es vom BM für Wissenschaft, Verkehr und Kunst für nicht zweckmäßig
erachtet, über die Bestimmungen von § 58 Abs. 1 StVO und des KFG 1967 (§ 102)
hinausgehende Bestimmungen zu schaffen, da diese angeblich „nur den Bestand der
vorhandenen Gesetzesbestimmungen vergrößern und somit ihrem Ziel, einer effizienten und
bürgernahen Vollziehung entgegenstehen würden“. Weiters in dieser Anfragebeantwortung:
„Wie die allgemeine Bestimmung der „Schweizer Verkehrsregelverordnung“, wonach der
Lenker eines KFZ jede Handlung zu unterlassen hat, welche eine Behinderung beim Lenken
eines KFZ darstellen kann, kennt auch das österreichische Verkehrsrecht eine solche
Bestimmung.
Gem. § 58 Abs. 1 StVO darf ein Fahrzeug (jeder Art) nur lenken, wer sich in einer solchen
körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in welcher er ein Fahrzeug zu beherrschen
und die beim Lenken eines solchen zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen vermag.
Das KFG 1967 sieht keine ausdrückliche Bestimmung betreffend Telefonieren am Steuer vor.
Die Thematik fällt somit kraftfahrrechtlich unter die allgemeine Bestimmung des § 102
Abs. 3 KFG 1967, wonach der Lenker eines Fahrzeuges während der Fahrt die
Lenkvorrichtung mit mindestens einer Hand festhalten muß."
Auch der mögliche Unfallgrund „Telefonieren“ ist - so diese Anfragebeantwortung - schwer
möglich, statistisch erfaßt zu werden. Zugesagt wurde allerdings, daß das Verkehrsressort
entsprechende Untersuchungen über Unfallursachen durch „Telefonieren während des
Lenkens“ forcieren wird
Wissenschafter kamen aber in Europa wie auch in Österreich zu anderen Schlußfolgerungen
als damals das Verkehrsministerium.
Grundsätzlich sollte das Telefonieren während der Fahrt unterlassen werden. Wenn das nicht
geht, dann nur über eine Freisprecheinrichtung. ,,Hand-free-kits‘ sind allerdings um einiges
billiger (ca. S 1.000) in das Auto eingebaute Freisprechanlage (ca. S 4.000).
Dabei handelt es sich um einen simplen Ohrstecker mit einem, im Kabel integrierten
Mikrofon. Wird diese Vorrichtung an ein Handtelefon angeschlossen, können autofahrende
Ohrstöpselträger damit einladende Anrufe entgegennehmen. Die Hand bleibt am Lenkrad.
Am besten aber: Fahrzeug abstellen und dann erst telefonieren. Dazu wird von den Experten
des KfV auch eine eindeutige gesetzliche Regelung gefordert. Diese Forderung wurde nun
auch im Sommer 1997 von BM Dr. Einem und BM Mag. Karl Schlögl aufgegriffen und eine
gesetzliche Verbotsregelung angekündigt
Folgende Nachteile ergeben sich nach Studien beim Telefonieren während dem
Autofahren:
* Das Autotelefonieren gefährdet die Sicherheit auf den Straßen - das haben
Praxisversuche bei TNO in den Niederlanden gezeigt. Auftraggeber der Tests war das
niederländische Ministerium für Verkehr, Wasserwirtschaft und öffentliche Arbeiten.
TNO kommt außerdem zu dem Schluß, daß das Autotelefon vor allem bei unerwarteten
geschäftlichen Anrufen im Stadt - und Stauverkehr leicht zum ,,Unfallmacher“ wird.
* Bei einem Test des KfV zum Thema „Ablenkung am Steuer“ absolvierten in Österreich
64 Testfahrer einen Testparcour mit simulierten Verkehrssituationen. Eine Gruppe mit
Handy, eine über Freisprecheinrichtung telefonierend, eine ganz „ohne“. Telefonierende
Autofahrer verhalten sich lt. Dieser Untersuchung des Kuratoriums für
Verkehrssicherheit (KfV) rücksichtslos. Die in Graz durchgeführte Studie zeigt, daß
rund drei Viertel aller ,,Handy-Driver“ Fußgänger, die die Straße auf einem
ungeregelten Schutzweg überqueren wollten, völlig ignorierten. So verlangsamten - wie
diese Studie zeigte - ein Großteil der „telefonierenden Raser“ nicht einmal das Tempo.
In der Vergleichsgruppe der nicht telefonierenden Lenker betrug die Anhaltequote
immerhin 40 %.
* Verkehrssachverständige gehen davon aus, daß das rücksichtslose und gefährliche
Verhalten der „Autotelefonierer“ aus der Ablenkung sowie der offensichtlichen
Überforderung, sich auf Verkehr und Gespräch gleichzeitig zu konzentrieren, resultiert.
Diese aktuellen Untersuchungen werden auch durch frühere Untersuchungen der KfV
Studien untermauert.
Benötigt wird daher nach Ansicht der österreichischen Verkehrssachverständigen eine
gesetzliche Regelung, nach der das Telefonieren nur vom angehaltenen Fahrzeug aus und
während der Fahrt ausschließlich über eine „Freisprechanlage“ erlaubt. Dies ist beispielsweise
in der Schweiz bereits gesetzlich verankert.
Es ist möglicherweise auch damit zu rechnen, daß die Europäische Union in Zukunft das
Telefonieren während der Fahrt in einem Kraftfahrzeug nur mit einer Freisprecheinrichtung,
bei der beide Hände am Steuer bleiben können, gestatten wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr nachstehende
Anfrage:
1. Welche gesetzliche Regelung werden Sie in diesem Bereich - im Sinne der
Verkehrssicherheit - anordnen?
2. Werden Sie nun die Ausrüstung mit Freisprechanlagen beim Einbau eines
Mobiltelefons im Auto verpflichtend vorschreiben.
3. Werden Sie dabei auch andere „ablenkende Tätigkeiten“ verbieten?
4. Wie sollen derartige Regelungen überwacht werden?
5. Welche Haltung nehmen Sie zu ,,Hand - free - Kits" ein?
6. Welche Untersuchungen wurden durch das Verkehrsressort - wie in AB 1226 vom
19.11.1996 angekündigt - über Unfallursachen durch „Telefonieren während des
Lenkens“ bisher veranlaßt?
7. Wie sehen diese Ergebnisse und Schlußfolgerungen vor?