3358/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend „Autofahren und Telefonieren“

In der Anfragebeantwortung (1226/AB vom 19.11.1996) bezüglich „Autofahren und

Telefonieren“ wurde es vom BM für Wissenschaft, Verkehr und Kunst für nicht zweckmäßig

erachtet, über die Bestimmungen von § 58 Abs. 1 StVO und des KFG 1967 (§ 102)

hinausgehende Bestimmungen zu schaffen, da diese angeblich „nur den Bestand der

vorhandenen Gesetzesbestimmungen vergrößern und somit ihrem Ziel, einer effizienten und

bürgernahen Vollziehung entgegenstehen würden“. Weiters in dieser Anfragebeantwortung:

„Wie die allgemeine Bestimmung der „Schweizer Verkehrsregelverordnung“, wonach der

Lenker eines KFZ jede Handlung zu unterlassen hat, welche eine Behinderung beim Lenken

eines KFZ darstellen kann, kennt auch das österreichische Verkehrsrecht eine solche

Bestimmung.

Gem. § 58 Abs. 1 StVO darf ein Fahrzeug (jeder Art) nur lenken, wer sich in einer solchen

körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in welcher er ein Fahrzeug zu beherrschen

und die beim Lenken eines solchen zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen vermag.

Das KFG 1967 sieht keine ausdrückliche Bestimmung betreffend Telefonieren am Steuer vor.

Die Thematik fällt somit kraftfahrrechtlich unter die allgemeine Bestimmung des § 102

Abs. 3 KFG 1967, wonach der Lenker eines Fahrzeuges während der Fahrt die

Lenkvorrichtung mit mindestens einer Hand festhalten muß."

Auch der mögliche Unfallgrund „Telefonieren“ ist - so diese Anfragebeantwortung - schwer

möglich, statistisch erfaßt zu werden. Zugesagt wurde allerdings, daß das Verkehrsressort

entsprechende Untersuchungen über Unfallursachen durch „Telefonieren während des

Lenkens“ forcieren wird

Wissenschafter kamen aber in Europa wie auch in Österreich zu anderen Schlußfolgerungen

als damals das Verkehrsministerium.

Grundsätzlich sollte das Telefonieren während der Fahrt unterlassen werden. Wenn das nicht

geht, dann nur über eine Freisprecheinrichtung. ,,Hand-free-kits‘ sind allerdings um einiges

billiger (ca. S 1.000) in das Auto eingebaute Freisprechanlage (ca. S 4.000).

Dabei handelt es sich um einen simplen Ohrstecker mit einem, im Kabel integrierten

Mikrofon. Wird diese Vorrichtung an ein Handtelefon angeschlossen, können autofahrende

Ohrstöpselträger damit einladende Anrufe entgegennehmen. Die Hand bleibt am Lenkrad.

Am besten aber: Fahrzeug abstellen und dann erst telefonieren. Dazu wird von den Experten

des KfV auch eine eindeutige gesetzliche Regelung gefordert. Diese Forderung wurde nun

auch im Sommer 1997 von BM Dr. Einem und BM Mag. Karl Schlögl aufgegriffen und eine

gesetzliche Verbotsregelung angekündigt

Folgende Nachteile ergeben sich nach Studien beim Telefonieren während dem

Autofahren:

* Das Autotelefonieren gefährdet die Sicherheit auf den Straßen - das haben

Praxisversuche bei TNO in den Niederlanden gezeigt. Auftraggeber der Tests war das

niederländische Ministerium für Verkehr, Wasserwirtschaft und öffentliche Arbeiten.

TNO kommt außerdem zu dem Schluß, daß das Autotelefon vor allem bei unerwarteten

geschäftlichen Anrufen im Stadt - und Stauverkehr leicht zum ,,Unfallmacher“ wird.

* Bei einem Test des KfV zum Thema „Ablenkung am Steuer“ absolvierten in Österreich

64 Testfahrer einen Testparcour mit simulierten Verkehrssituationen. Eine Gruppe mit

Handy, eine über Freisprecheinrichtung telefonierend, eine ganz „ohne“. Telefonierende

Autofahrer verhalten sich lt. Dieser Untersuchung des Kuratoriums für

Verkehrssicherheit (KfV) rücksichtslos. Die in Graz durchgeführte Studie zeigt, daß

rund drei Viertel aller ,,Handy-Driver“ Fußgänger, die die Straße auf einem

ungeregelten Schutzweg überqueren wollten, völlig ignorierten. So verlangsamten - wie

diese Studie zeigte - ein Großteil der „telefonierenden Raser“ nicht einmal das Tempo.

In der Vergleichsgruppe der nicht telefonierenden Lenker betrug die Anhaltequote

immerhin 40 %.

* Verkehrssachverständige gehen davon aus, daß das rücksichtslose und gefährliche

Verhalten der „Autotelefonierer“ aus der Ablenkung sowie der offensichtlichen

Überforderung, sich auf Verkehr und Gespräch gleichzeitig zu konzentrieren, resultiert.

Diese aktuellen Untersuchungen werden auch durch frühere Untersuchungen der KfV

Studien untermauert.

Benötigt wird daher nach Ansicht der österreichischen Verkehrssachverständigen eine

gesetzliche Regelung, nach der das Telefonieren nur vom angehaltenen Fahrzeug aus und

während der Fahrt ausschließlich über eine „Freisprechanlage“ erlaubt. Dies ist beispielsweise

in der Schweiz bereits gesetzlich verankert.

Es ist möglicherweise auch damit zu rechnen, daß die Europäische Union in Zukunft das

Telefonieren während der Fahrt in einem Kraftfahrzeug nur mit einer Freisprecheinrichtung,

bei der beide Hände am Steuer bleiben können, gestatten wird.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr nachstehende

Anfrage:

1. Welche gesetzliche Regelung werden Sie in diesem Bereich - im Sinne der

Verkehrssicherheit - anordnen?

2. Werden Sie nun die Ausrüstung mit Freisprechanlagen beim Einbau eines

Mobiltelefons im Auto verpflichtend vorschreiben.

3. Werden Sie dabei auch andere „ablenkende Tätigkeiten“ verbieten?

4. Wie sollen derartige Regelungen überwacht werden?

5. Welche Haltung nehmen Sie zu ,,Hand - free - Kits" ein?

6. Welche Untersuchungen wurden durch das Verkehrsressort - wie in AB 1226 vom

19.11.1996 angekündigt - über Unfallursachen durch „Telefonieren während des

Lenkens“ bisher veranlaßt?

7. Wie sehen diese Ergebnisse und Schlußfolgerungen vor?