3368/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Krüger
an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend die Ablegung der mündlichen Diplomprüfung am Institut für
Politikwissenschaften ohne ausreichende Deutschkenntnisse
Am 7.11.1997 um 13.00 Uhr wurde am Institut für Politikwissenschaften in der
Währingerstr. 18, 1090 Wien, eine kommissionelle Diplomprüfung abgehalten. Die
Prüfungskommission setzte sich wie folgt zusammen: Prof Dr. Kramer, Prof Dr.
Heinrich, Prof Dr. Teuber.
Informationen des Erstanfragestellers zufolge, hatte der Prüfling erhebliche
Schwierigkeiten die Fragen der Prüfer zu verstehen, so daß diese von Prof Heinrich
teilweise in dessen Muttersprache übersetzt werden mußten, damit der Prüfling - in
sehr schlechtem Deutsch - die Fragen überhaupt beantworten konnte.
Zwar ist der Prüfling bei diesem Termin bereits zum zweiten Mal durchgefallen,
jedoch stellt sich die Frage, wie er das Studium mit seinen mangelhaften
Deutschkenntnissen bisher geschafft hat?
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn
Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr nachstehende
Anfrage
1. Wie ist es möglich, daß der betreffende Student ohne ausreichende
Deutschkenntnisse ein Studium absolviert und es bis zur mündlichen
Diplomprüfung schafft?
2. Hat der betreffende Student die schriftliche Diplomarbeit in deutscher Sprache
verfaßt?
Wenn ja, wie lautet Ihre Erklärung dafür, daß jemand, der der deutschen Sprache
mündlich fast nicht mächtig ist, in der Lage ist, die schriftliche Diplomarbeit in
deutscher Sprache zu verfassen?
Wenn nein, in welcher Sprache hat der betreffende Student die schriftliche
Diplomarbeit verfaßt?
3. Hat der betreffende Student die mündlichen Prüfungen im Rahmen seines Studiums
in deutscher Sprache abgelegt?
Wenn ja, wie lautet Ihre Erklärung dafür, daß jemand, der der deutschen Sprache
fast nicht mächtig ist, in der Lage ist, die mündlichen Prüfungen in deutscher
Sprache abzulegen?
Wenn nein, in welcher Sprache hat der betreffende Student die mündlichen
Prüfungen abgelegt?
4. Hat der betreffende Student die schriftlichen Prüfungen im Rahmen seines Studiums
in deutscher Sprache abgelegt?
Wenn ja, wie lautet Ihre Erklärung dafür, daß jemand, der der deutschen Sprache
fast nicht mächtig ist, in der Lage ist, die schriftlichen Prüfungen in deutscher
Sprache abzulegen?
Wenn nein, in welcher Sprache hat der betreffende Student die schriftlichen
Prüfungen abgelegt?
5. Welcher Nationalität gehört der betreffende Student an und in welche Sprache
wurden die Fragen von Prof Dr. Heinrich teilweise übersetzt?
6. Hat der betreffende Student eine für das Studium in Österreich notwendige
Reifeprüfling oder Studienberechtigungsprüfung abgelegt?
Wenn ja, an welcher Schule hat der betreffende Student die Reifeprüfung bzw. an
welcher Universität hat der betreffende Student die Studienberechtigungsprüfung
abgelegt?
7. Wie ist es mit einer objektiven Prüfungsbeurteilung zu vereinbaren, daß die
beisitzenden Kommissionsmitglieder aufgrund einer in Österreich nicht
zugelassenen Prüfungssprache dem Verlauf der Prüfung bzw. dem daraus
abzuleitenden Prüfungsergebnis zum Teil nicht zu folgen imstande waren?
8. Wo erfolgte die Nostrifizierung der Reifeprüfung bzw. der
Studienberechtigungsprüfung des betreffenden Studenten?
9. Sind Ihrem Ressort ähnliche Fälle auch an anderen österr. Universitäten bekannt?
Wenn ja, welche, wo und wieviele?
10.Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um diesen Fällen in Zukunft vorzubeugen?