3388/J XX.GP

 

DRINGLICHE ANFRAGE

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

betreffend Defizite der österreichischen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik

Der Beschäftigungsgipfel in Luxemburg Ende November hat basierend auf dem neu

geschaffenen Beschäftigungsgipfel des Amsterdamer Vertrages zu beschäftigungspolitischen

Leitlinien geführt, die bis zum EU-Gipfel in Cardiff in nationale beschäftigungspolitische

Aktionspläne mit in Zahlen ausgedrückten Zielen umformuliert werden müssen und am

österreichischen EU-Ratgipfel Ende 1998 einer erstmaligen Prüfung unterzogen werden.

 

Nach Ansicht der Grünen stellen die Beschlüsse von Luxemburg zwar auf Grund der auch im

Vertrag von Amsterdam verankerten Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Vorlage mehrjähriger

Beschäftigungsprogramme und deren Überprüfung einen Schritt in die richtige Richtung dar, verbleiben,

jedoch infolge der Sanktionslosigkeit unverbindlich und sind daher insgesamt als zu wenig weitgehend

und effektiv zu bewerten. Auch ihre Unterordnung unter die Grundzüge der Wirtschaftspolitik

(insbesondere die Konvergenzkriterien der Wirtschafts- und Währungsunion und den

EURO-Stabilitätspakt) stellt von vornherein eine Beschränkung der Möglichkeiten

aktiver Beschäftigungspolitik in den Mitgliedstaaten dar. Die formulierten

"Leitlinien" beinhalten zwar einige konkrete Zielvorgaben (z.B.: Eingliederung

arbeitsloser Jugendlicher in den Arbeitsmarkt innerhalb von 6 Monaten), sind jedoch

sowohl infolge ihrer wie bereits erwähnten weitgehenden Unverbindlichkeit als auch

aufgrund ihrer zum Teil bedenklichen inhaltlichen Ausgestaltung (Ratspräsident

Juncker sprach sich wiederholt für „Arbeitszwang“ für Arbeitslose aus) aus grüner

Sicht äußerst problematisch.

Es besteht die nicht zu unterschätzende Gefahr, daß Österreich die EU-Beschlüsse

dazu mißbraucht, weitere Sozialabbaumaßnahmen durchzuführen,

Zwangsvermittlungen für Arbeitslose einzuführen und die Bekämpfung der steigenden

Armutsgefährdung hintanzustellen

So ist nicht auszuschließen,

• daß die in Luxemburg beschlossenen, mittel- bis langfristig ausgerichteten

beschäftigungspolitischen Leitlinien in der folgenden nationalen Ausgestaltung

die Dringlichkeit kurzfristiger (sofort wirksamer) arbeitsmarkt- und

sozialpolitischer Maßnahmen unberücksichtigt lassen,

• daß durch eine Fokussierung auf ausschließlich beschäftigungsorientierte

Maßnahmen die reale Gefahr, das Problem der steigenden Armut und

zunehmenden sozialen Ausgrenzung auch in Österreich in den Hintergrund

gedrängt wird,

• daß die Mittelaufbringung für in der EU herzeigbare Leistungen im Bereich

aktiver Arbeitsmarktpolitik durch weitere Kürzungen der

Arbeitslosenversicherungsleistungen erfolgen könnte,

• daß bislang in Österreich nicht umsetzbare Maßnahmen mit dem Verweis auf die

EU-Beschlüsse nun doch, rascher und schärfer zur Umsetzung gelangen, etwa

Arbeitszwang ohne nachhaltige Beschäftigungsmöglichkeiten.

Trotz der offensichtlichen Defizite der EU-Sozial und Beschäftigungspolitik

bezeichnet die österreichische Bundesregierung sowohl den Amsterdamer Vertrag als

auch den Luxemburger Beschäftigungsgipfel als großen politischen Erfolg, der nicht

zuletzt auf ihre eigene aktive EU- Politik zurückzuführen sei.

Obwohl wiederholt hervorgehoben wird wie gut die heimische Beschäftigungslage im

internationalen Vergleich sei, besteht tatsächlich großer Anpassungsbedarf in

sämtlichen in den Luxemburger Leitlinien ausgeführten Bereichen, insbesondere jedoch

bei der Zahl der durch aktive arbeitsmarktpoltische Maßnahmen geförderten

Personen. Den ersten Aussagen Bundeskanzler Klimas zufolge besteht hingegen

seitens Österreichs keine Absicht, bei den für die noch zu detaillierenden Aktionen

notwendigen zusätzlichen Mitteln bedeutende Umschichtungen vorzunehmen. Die

ersten Stellungnahmen von Politikern der Regierungsfraktionen waren vielmehr darauf

ausgerichtet, den Eindruck zu vermitteln , daß Österreich bezüglich der in Luxemburg

vereinbarten beschäftigungspolitischen Leitlinien nur geringen Nachholbedarf hätte

und dazu keine bis wenige zusätzliche Finanzmittel aufgebracht werden müßten. Ganz

gegenteilig äußerten sich dazu jedoch bereits einige Experten. Der

Arbeitsmarktexperte des IHS, Dr. Pichelmann, meinte unter anderem, Österreich

müsse sich bei der Erstellung des nationalen Aktionsplanes gehörig anstrengen und

eine deutliche Mittelsteigerung vornehmen, um das Luxemburger Ziel, insbesondere

bei den aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, zu erreichen.

Österreich hat in den letzten Jahren nicht nur keinerlei Anstrengungen unternommen

um die Mittel für aktive Arbeitslosenversicherung zu erhöhen, es wurden vielmehr

massiv Mittel aus dein Bereich Arbeitslosenversicherung für die Finanzierung der

Pensionen umgeschichtet. Dies obwohl Österreich im OECD Vergleich bei den

Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik an vorletzter Stelle liegt. Die Entnahmen

werden sich für den Zeitraum seit der Ausgliederung des AMS bis Ende 1999 auf

über 25 Milliarden summieren.

Der Leiter des AMS selbst stellt fest, daß die Leistungen nur unter folgenden

Bedingungen aufrechterhalten werden könnten: keine Steigerung der Arbeitslosigkeit,

gleichbleibendes Beschäftigungsniveau und keine Änderungen im Arbeitslosenrecht.

Schon jetzt ist klar, daß diese Bedingungen nicht erfüllbar sind. Wenn auch die EU

Quote konstant bleibt, so ist durch die Registerarbeitslosigkeit nach wie vor ein

Anstieg der Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vorjahr erkennbar. Die im Rahmen der

Pensionsreform beschlossenen Maßnahmen wie Bildungskarenz, Freistellung und

Solidaritätsprämienmodell stellen eine Erweiterung des Leistungskataloges des AMS

dar, für das keine zusätzliche Vorsorge (geschätzte Höhe 1‚6 Milliarden) getroffen

wurde. Alleine der zusätzliche Jugendschwerpunkt kostet etwa 1,4 Milliarden, die

ebenfalls nicht separat dotiert wurden und eindeutig zu Lasten anderer Zielgruppen

und bestehender Maßnahmen gehen. So sind beispielsweise in Oberösterreich bereits

konkrete Auswirkungen dieser nicht ausreichenden Dotierung bei zusätzlichen

Maßnahmen klar absehbar. Zahlreiche Ausbildungsprojekte werden geschlossen

beziehungsweise massiv gekürzt, um die erforderlichen 300 Millionen für das

Jugendbeschäftigungsprogramm aufbringen zu können. Betroffen davon werden etwa

400 Ausbildungs- und Arbeitsplätze sein.

In einigen Bundesländern mußten offensichtlich bereits für 1997 die vorgesehenen

Budgets überschritten werden, was zu einer zusätzlichen Verschärfung im nächsten

Jahr führen wird.

Hier werden Zielgruppen von Beschäftigungsmaßnahmen brutal gegeneinander

ausgespielt, was sich beispielsweise drastisch im Anstieg der älteren Arbeitslosen

zeigt. So ist etwa die Zahl der mindestens 50jährigen Arbeitslosen im November

gegenüber dem Vorjahr um 17,4% gestiegen.

Österreich müßte also bei der nationalen Vorgangsweise große Anstrengungen

unternehmen könnte aber auch im Rahmen der Luxemburger Beschlüsse ("Follow

up“ von Luxemburg) eine bedeutende Rolle spielen. Einerseits erfolgt die erstmalige

Überprüfung der nationalen beschäftigungspolitischen Aktionspläne während der

österreichischen Ratspräsidentschaft, andererseits werden auch die neuen

beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999 am Dezember-Gipfel unter

österreichischem EU-Ratsvorsitz festgelegt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Österreichischer Aktionsplan:

1.1. Bis wann wird der erste österreichische nationale Aktionsplan erstellt?

1.2 Welche quantitativen Ziele wird er voraussichtlich beinhalten (Art, Größe,

Zeitrahmen); sind Angaben seitens der Gewerkschaft, die eine Reduzierung der

Arbeitslosenquote von derzeit 4,5% auf 3,5% bis zum Jahr 2002 vorschlagen,

eine realistische Größe, und was bedeuten diese Prozentsätze nach der

nationalen Registerarbeitslosenquote ?

1.3 Wie hoch setzen Sie in diesem Zusammenhang jene Arbeitslosenrate an, die

noch als Vollbeschäftigung angewiesen werden könnte‘?

2. Aufbringung und Verteilung der nationalen finanziellen Mittel:

In den Schlußfolgerungen (Punkt 15) heißt es in Bezug auf die Ausgestaltung der

einzelstaatlichen Aktionspläne: „Die Mitgliedstaaten legen die Fristen fest, die zur

Erreichung des gewünschten Ergebnisses u.a. angesichts der verfügbaren

administrativen und finanziellen Mittel erforderlich sind.

2.1 Werden die Maßnahmen des österreichischen Aktionsplanes auch kurzfristig

wirksam oder eher nur langfristig orientiert sein?

2.2 In welcher Form wird sichergestellt, daß es nicht zu einem Ausspielen von

unterschiedlichen Zielgruppen von Beschäftigungsmaßnahmen kommen wird?

2.3 In welchem Verhältnis soll Ihrer Meinung nach der Aufwand für aktive

Arbeitsmarktpolitik zwischen jenen Gruppen aufgeteilt werden, die schon

arbeitslos sind, und jenen, die eine Beschäftigung haben, aber eine geförderte

Zusatzqualifikation erhalten, und wie können Sie sicherstellen , daß in Zukunft

Förderungen nicht für die Persönlichkeitsbildung von Spitzenmanagern

verwendet werden?

2.4 Wie wird in diesem Zusammenhang damit umgegangen, daß einige

Bundesländer schon im Jahr 1997 mit dem vorgegebenen Budget für aktive

Arbeitsmarktpolitik nicht das Auslangen finden konnten? Werden diese Mittel

zusätzlich aufgebracht werden, oder müssen die betroffenen Länder dieses

"Manko" im nächsten Jahr zusätzlich zum gesteigerten Aufgabenumfang

ausgleichen‘?

2.5 Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die durch eine

unzureichende Dotierung bereits entstandenen Probleme wieder zu beseitigen?

2.6 Wie wollen Sie den wegen fehlender Mittel gestrichenen rund 400 Ausbildungs-

und Arbeitsplätzen in oberösterreichischen Beschäftigungsprojekten helfen?

Können Sie den von den Streichungen betroffenen Projekten, hinter denen

jahrelange Aufbauarbeit und Erfahrung steht, den Weiterbestand garantieren?

2.7 Wie werden Sie dafür Sorge tragen, daß auch in anderen Bundesländern bereits

zugesagte Förderungen nicht zugunsten von Lehrlings- oder

Aktionsplanmaßnahmen wieder gestrichen werden?

2.8 Wie werden Sie sicherstellen, daß durch neue "EU-konforme“ Maßnahmen

Rand- und Problemgruppen nicht zugunsten leichter integrierbarer

Gruppierungen benachteiligt werden?

2.9 Wird Österreich die Bezugnahme auf die "verfügbaren administrativen und

finanziellen Mittel“ dahingehend interpretieren, daß eventuell

arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die zwar notwendig wären aber unter den

derzeit verfügbaren budgetären Mitteln und der Budgetplanung der

Bundesregierung nicht vorgesehen sind, nicht durchgeführt werden?

Punkt 23 beinhaltet des weiteren die Anregung aktive Maßnahmen der beruflichen

Eingliederung systematisch gegenüber passiven Unterstützungsmaßnahmen zu

bevorzugen.

2.10 Wie wird dieser Punkt auf österreichischer Seite interpretiert?

2.11 Bedeutet dies eine Ausweitung des Mitteleinsatzes für aktive

Arbeitsmarktpolitik, wenn ja in welchem Umfang / Zeitraum?

2.12 Können sie ausschließen, daß dieser Passus dazu verwendet wird, passive

Leistungen - die im internationalen Vergleich in Österreich ohnedies schon ein

sehr geringe Ersatzrate darstellen - noch weiter abzusenken?

Wenn nein, in welchen Bereichen ist mit Änderungen beziehungsweise

Verschlechterungen zu rechnen?

Punkt 53 beinhaltet in der Folge jene Bestimmungen, bei denen Österreich den

größten Nachholbedarf aufweist. Die Anhebung der Zahl jener Personen die in den

Genuß einer aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahme kommen sollen von derzeit

etwa 7% auf mindestens 20%, würde laut Aussagen des Arbeitsmarktexperten

Pichelmann eine Verdoppelung des bisherigen Aufwandes in den nächsten 5 Jahren

erfordern.

2.13 Wie hoch schätzen sie den finanziellen Mehrbedarf um diese Zielvorgabe zu

erreichen?

2. 14 Wodurch sollen die erforderlichen Mittel aufgebracht werden?

2.15 Welche Etappen stellen sie sich bei der Umsetzung vor und wann kann dieses

Ziel voraussichtlich erreicht werden?

3. Berücksichtigung individueller Bedürfnisse:

In Punkt 23 sowie einigen weiteren Punkten der Schlußfolgerungen des Vorsitzes wird

auf die Bedeutung der frühzeitigen Ermittlung der individuellen Bedürfnisse

hingewiesen.

3.1 Welche Maßnahmen werden derzeit in Österreich gesetzt, um individuelle

Bedürfnisse zu ermitteln und welche weiteren Maßnahmen wird es in Zukunft

zur Erfüllung dieses Punktes geben?

3.2 Kann in diesem Zusammenhang sichergestellt werden, daß eine Vermittlung von

nicht existenzsichernden Arbeitsplätzen die ja keine Lösung der individuellen

Probleme darstellt, ausgeschlossen wird? Können Sie garantieren, daß die

Verweigerung der Annahme nicht existenzsichernder Arbeitsplätze keinesfalls

den Ausschluß vom Bezug arbeitsmarktpolitischer Leistungen nach sich zieht?

3.3 Wie interpretieren sie unter diesem Blickwinkel die Äußerungen von

Ratspräsident Juncker, die im Zusammenhang mit "Arbeitszwang“ für

Arbeitslose stehen?

3.4 Wie sind unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse jene morgen zu

beschließenden Gesetzesänderungen zu verstehen, die auch eine Nichtannahme

von vorübergehenden Beschäftigungen unter die gleichen Sanktionen stellen,

wie die Nichtannahme von existenzsichernden Beschäftigungen?

4. Vorgaben für Maßnahmen für Jugendliche und arbeitslose Erwachsene

Punkt 50 geht speziell auf Maßnahmen für Jugendliche ein und verlangt Maßnahmen

für alle Jugendliche ehe sie sechs Monate  arbeitslos sind.

In Österreich werden jugendliche Arbeitslose derzeit nicht erfaßt, sofern sie sich nicht

selbst beim Arbeitsamt melden , beziehungsweise PflichtschulabgängerInnen sind

4.1 Wie wird die Erfassung aller arbeitslosen Jugendlichen erfolgen um rechtzeitig

Maßnahmen setzen zu können?

4.2 Welche Maßnahmen werden insbesondere für AbgängerInnen höherer Schulen

und Universitäten gesetzt werden?

4.3 Bereits derzeit werden spezielle Maßnahmen für Jugendliche ohne Lehrstelle

finanziert - dies geht jedoch, da es dazu keine separate Dotierung gab - zu

Lasten anderer bisher finanzierter Maßnahmen. Mit welchen

Mittelerfordernissen ist für diese zusätzlichen Maßnahmen zu rechnen, und wie sollen

sie aufgebracht werden?


 

Punkt 51 beschäftigt sich mit Maßnahmen für arbeitslose Erwachsene.

4.4 Wie soll sichergestellt werden, daß auch Personen, die keinen

Leistungsanspruch haben (Wiedereinsteigerinnen; Frauen, die wegen des

Ehegatteneinkommens keinen eigenen Leistungsanspruch mehr haben) von

diesen Maßnahmen erfaßt werden können?

4.5 Welche Maßnahmen wird die österreichische Bundesregierung für besonders

gefährdete Gruppen an, Arbeitsmarkt, wie etwa ältere Arbeitslose,

Schwervermittelbare und Behinderte bei den neuen arbeitsmarktpolitischen

Programmen vorsehen?

5. Arbeitsumverteilung durch Arbeitszeitverkürzung

In Punkt 70 wird auch die Reduzierung von Überstunden und Arbeitszeit-

verkürzungen vorgeschlagen.

5.1 Wird Österreich die in Frankreich und Italien vorgezeichneten Wege der

Arbeitszeitverkürzung ebenfalls vollziehen?

5.2 Wenn ja in welchem Umfang und Zeitrahmen, wenn nein warum nicht?

5.3 Welche Maßnahmen werden gesetzt werden, um Überstunden zu reduzieren?

6. Frauen am Arbeitsmarkt und Vereinbarkeit von Familie und Beruf

6.1 Punkt 75 beschäftigt sich mit Maßnahmen für Chancengleichheit. Wie wird in

Österreich aktiv dafür gesorgt werden, daß ein höheres Beschäftigungsniveau

von Frauen erreicht wird?

6.2 Wie wird die neue von Sozialministerin Hostasch im Sommer angekündigte

Regelung für Frauen mit Betreuungspflichten aussehen, durch welche die

negativen Auswirkungen der Bestimmungen des

Arbeitslosenversicherungsgesetzes betreffend Verfügbarkeit und Zumutbarkeit

abgewendet werden?

6.3 Wie kann in Zusammenhang mit dem zu erarbeitenden  Aktionsplanes die 6.

Forderung des Frauenvolksbegehrens betreffend die Vereinbarkeit von Beruf

und Kindern erfüllt werden?

Punkt 77 regt Anstrengungen an, daß Angebot an Versorgungseinrichtungen für

Kinder zu verbessern. Österreich hat in den einzelnen Regionen höchst

unterschiedlichen Nachholbedarf. Die meisten Länder kommen ihren Kompetenzen in

diesem Bereich nur äußerst ungenügend nach. Insbesondere die Versorgung von

Kindern unter drei Jahren hinkt auch im EU Vergleich stark nach.

6.4 Welche weiteren Maßnahmen und Mitteleinsätze sind auf Bundesebene zu

erwarten, und mit welchen Maßnahmen wird ausreichend Druck auf die Länder

ausgeübt werden, ihren Nachholbedarf abzudecken?

7. Schwerpunkte der Österreichischen Ratspräsidentschaft

Unter österreichischem EU-Ratsvorsitz werden beim Dezember-Gipfel 1998 die

"beschäftigungspolitischen Leitlinien“ für 1999 erstellt sowie die einzelstaatlichen

Aktionspläne für 1998 erstmals überprüft. Inwiefern wird Österreich seine Funktion

als EU-Ratspräsident nützen, um

7.1 inhaltliche Veränderungen bzw. eine Weiterentwicklung der Leitlinien zu

erreichen,

7.2 die Verbindlichkeit der Leitlinien sowie der einzelstaatlichen Aktionspläne zu

verstärken,

7.3 im Rahmen des Beschäftigungskapitels des Amsterdamer Vertrages die

Erstellung von Empfehlungen an die Mitgliedstaaten (mit qualifizierter Mehrheit

möglich) zu forcieren,

7.4 auf eine Weiterentwicklung der EU-Sozial- und Beschäftigungspolitik

hinzuwirken?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung dieser Anfrage unter Verweis

auf §93(2) GOG verlangt.