3388/J XX.GP
DRINGLICHE ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Defizite der österreichischen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik
Der Beschäftigungsgipfel in Luxemburg Ende November hat basierend auf dem neu
geschaffenen Beschäftigungsgipfel des Amsterdamer Vertrages zu beschäftigungspolitischen
Leitlinien geführt, die bis zum EU-Gipfel in Cardiff in nationale beschäftigungspolitische
Aktionspläne mit in Zahlen ausgedrückten Zielen umformuliert werden müssen und am
österreichischen EU-Ratgipfel Ende 1998 einer erstmaligen Prüfung unterzogen werden.
Nach Ansicht der Grünen stellen die Beschlüsse von Luxemburg zwar auf Grund der auch im
Vertrag von Amsterdam verankerten Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Vorlage mehrjähriger
Beschäftigungsprogramme und deren Überprüfung einen Schritt in die richtige Richtung dar, verbleiben,
jedoch infolge der Sanktionslosigkeit unverbindlich und sind daher insgesamt als zu wenig weitgehend
und effektiv zu bewerten. Auch ihre
Unterordnung unter die Grundzüge der Wirtschaftspolitik
(insbesondere die Konvergenzkriterien der Wirtschafts- und Währungsunion und den
EURO-Stabilitätspakt) stellt von vornherein eine Beschränkung der Möglichkeiten
aktiver Beschäftigungspolitik in den Mitgliedstaaten dar. Die formulierten
"Leitlinien" beinhalten zwar einige konkrete Zielvorgaben (z.B.: Eingliederung
arbeitsloser Jugendlicher in den Arbeitsmarkt innerhalb von 6 Monaten), sind jedoch
sowohl infolge ihrer wie bereits erwähnten weitgehenden Unverbindlichkeit als auch
aufgrund ihrer zum Teil bedenklichen inhaltlichen Ausgestaltung (Ratspräsident
Juncker sprach sich wiederholt für „Arbeitszwang“ für Arbeitslose aus) aus grüner
Sicht äußerst problematisch.
Es besteht die nicht zu unterschätzende Gefahr, daß Österreich die EU-Beschlüsse
dazu mißbraucht, weitere Sozialabbaumaßnahmen durchzuführen,
Zwangsvermittlungen für Arbeitslose einzuführen und die Bekämpfung der steigenden
Armutsgefährdung hintanzustellen
So ist nicht auszuschließen,
• daß die in Luxemburg beschlossenen, mittel- bis langfristig ausgerichteten
beschäftigungspolitischen Leitlinien in der folgenden nationalen Ausgestaltung
die Dringlichkeit kurzfristiger (sofort wirksamer) arbeitsmarkt- und
sozialpolitischer Maßnahmen unberücksichtigt lassen,
• daß durch eine Fokussierung auf ausschließlich beschäftigungsorientierte
Maßnahmen die reale Gefahr, das Problem der steigenden Armut und
zunehmenden sozialen Ausgrenzung auch in Österreich in den Hintergrund
gedrängt wird,
• daß die Mittelaufbringung für in der EU herzeigbare Leistungen im Bereich
aktiver Arbeitsmarktpolitik durch weitere Kürzungen der
Arbeitslosenversicherungsleistungen erfolgen könnte,
• daß bislang in Österreich nicht umsetzbare Maßnahmen mit dem Verweis auf die
EU-Beschlüsse nun doch, rascher und schärfer zur Umsetzung gelangen, etwa
Arbeitszwang ohne nachhaltige Beschäftigungsmöglichkeiten.
Trotz der offensichtlichen Defizite der EU-Sozial und Beschäftigungspolitik
bezeichnet die österreichische Bundesregierung sowohl den Amsterdamer Vertrag als
auch den Luxemburger Beschäftigungsgipfel als großen politischen Erfolg, der nicht
zuletzt auf ihre eigene aktive EU- Politik zurückzuführen sei.
Obwohl wiederholt hervorgehoben wird wie gut die heimische Beschäftigungslage im
internationalen Vergleich sei, besteht tatsächlich großer Anpassungsbedarf in
sämtlichen in den Luxemburger Leitlinien ausgeführten Bereichen, insbesondere jedoch
bei der Zahl der durch aktive arbeitsmarktpoltische Maßnahmen geförderten
Personen. Den ersten Aussagen Bundeskanzler Klimas zufolge besteht hingegen
seitens Österreichs keine Absicht, bei den für die noch zu detaillierenden Aktionen
notwendigen zusätzlichen Mitteln bedeutende Umschichtungen vorzunehmen. Die
ersten Stellungnahmen von Politikern der Regierungsfraktionen waren vielmehr darauf
ausgerichtet, den Eindruck zu vermitteln , daß Österreich bezüglich der in Luxemburg
vereinbarten beschäftigungspolitischen
Leitlinien nur geringen Nachholbedarf hätte
und dazu keine bis wenige zusätzliche Finanzmittel aufgebracht werden müßten. Ganz
gegenteilig äußerten sich dazu jedoch bereits einige Experten. Der
Arbeitsmarktexperte des IHS, Dr. Pichelmann, meinte unter anderem, Österreich
müsse sich bei der Erstellung des nationalen Aktionsplanes gehörig anstrengen und
eine deutliche Mittelsteigerung vornehmen, um das Luxemburger Ziel, insbesondere
bei den aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, zu erreichen.
Österreich hat in den letzten Jahren nicht nur keinerlei Anstrengungen unternommen
um die Mittel für aktive Arbeitslosenversicherung zu erhöhen, es wurden vielmehr
massiv Mittel aus dein Bereich Arbeitslosenversicherung für die Finanzierung der
Pensionen umgeschichtet. Dies obwohl Österreich im OECD Vergleich bei den
Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik an vorletzter Stelle liegt. Die Entnahmen
werden sich für den Zeitraum seit der Ausgliederung des AMS bis Ende 1999 auf
über 25 Milliarden summieren.
Der Leiter des AMS selbst stellt fest, daß die Leistungen nur unter folgenden
Bedingungen aufrechterhalten werden könnten: keine Steigerung der Arbeitslosigkeit,
gleichbleibendes Beschäftigungsniveau und keine Änderungen im Arbeitslosenrecht.
Schon jetzt ist klar, daß diese Bedingungen nicht erfüllbar sind. Wenn auch die EU
Quote konstant bleibt, so ist durch die Registerarbeitslosigkeit nach wie vor ein
Anstieg der Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vorjahr erkennbar. Die im Rahmen der
Pensionsreform beschlossenen Maßnahmen wie Bildungskarenz, Freistellung und
Solidaritätsprämienmodell stellen eine Erweiterung des Leistungskataloges des AMS
dar, für das keine zusätzliche Vorsorge (geschätzte Höhe 1‚6 Milliarden) getroffen
wurde. Alleine der zusätzliche Jugendschwerpunkt kostet etwa 1,4 Milliarden, die
ebenfalls nicht separat dotiert wurden und eindeutig zu Lasten anderer Zielgruppen
und bestehender Maßnahmen gehen. So sind beispielsweise in Oberösterreich bereits
konkrete Auswirkungen dieser nicht ausreichenden Dotierung bei zusätzlichen
Maßnahmen klar absehbar. Zahlreiche Ausbildungsprojekte werden geschlossen
beziehungsweise massiv gekürzt, um die erforderlichen 300 Millionen für das
Jugendbeschäftigungsprogramm aufbringen zu können. Betroffen davon werden etwa
400 Ausbildungs- und Arbeitsplätze sein.
In einigen Bundesländern mußten offensichtlich bereits für 1997 die vorgesehenen
Budgets überschritten werden, was zu einer zusätzlichen Verschärfung im nächsten
Jahr führen wird.
Hier werden Zielgruppen von Beschäftigungsmaßnahmen brutal gegeneinander
ausgespielt, was sich beispielsweise drastisch im Anstieg der älteren Arbeitslosen
zeigt. So ist etwa die Zahl der mindestens 50jährigen Arbeitslosen im November
gegenüber dem Vorjahr um 17,4% gestiegen.
Österreich müßte also bei der nationalen Vorgangsweise große Anstrengungen
unternehmen könnte aber auch im Rahmen der Luxemburger Beschlüsse ("Follow
up“ von Luxemburg) eine bedeutende Rolle spielen. Einerseits erfolgt die erstmalige
Überprüfung der nationalen beschäftigungspolitischen Aktionspläne während der
österreichischen Ratspräsidentschaft, andererseits werden auch die neuen
beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999 am Dezember-Gipfel unter
österreichischem EU-Ratsvorsitz festgelegt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Österreichischer Aktionsplan:
1.1. Bis wann wird der erste österreichische nationale Aktionsplan erstellt?
1.2 Welche quantitativen Ziele wird er voraussichtlich beinhalten (Art, Größe,
Zeitrahmen); sind Angaben seitens der Gewerkschaft, die eine Reduzierung der
Arbeitslosenquote von derzeit 4,5% auf 3,5% bis zum Jahr 2002 vorschlagen,
eine realistische Größe, und was bedeuten diese Prozentsätze nach der
nationalen Registerarbeitslosenquote ?
1.3 Wie hoch setzen Sie in diesem Zusammenhang jene Arbeitslosenrate an, die
noch als Vollbeschäftigung angewiesen werden könnte‘?
2. Aufbringung und Verteilung der nationalen finanziellen Mittel:
In den Schlußfolgerungen (Punkt 15) heißt es in Bezug auf die Ausgestaltung der
einzelstaatlichen Aktionspläne: „Die Mitgliedstaaten legen die Fristen fest, die zur
Erreichung des gewünschten Ergebnisses u.a. angesichts der verfügbaren
administrativen und finanziellen Mittel erforderlich sind.
2.1 Werden die Maßnahmen des österreichischen Aktionsplanes auch kurzfristig
wirksam oder eher nur langfristig orientiert sein?
2.2 In welcher Form wird sichergestellt, daß es nicht zu einem Ausspielen von
unterschiedlichen Zielgruppen von Beschäftigungsmaßnahmen kommen wird?
2.3 In welchem Verhältnis soll Ihrer Meinung nach der Aufwand für aktive
Arbeitsmarktpolitik zwischen jenen Gruppen aufgeteilt werden, die schon
arbeitslos sind, und jenen, die eine Beschäftigung haben, aber eine geförderte
Zusatzqualifikation erhalten, und wie können Sie sicherstellen , daß in Zukunft
Förderungen nicht für die Persönlichkeitsbildung von Spitzenmanagern
verwendet werden?
2.4 Wie wird in diesem Zusammenhang damit umgegangen, daß einige
Bundesländer schon im Jahr 1997 mit dem vorgegebenen Budget für aktive
Arbeitsmarktpolitik nicht das Auslangen finden konnten? Werden diese Mittel
zusätzlich aufgebracht werden, oder müssen die betroffenen Länder dieses
"Manko" im nächsten Jahr zusätzlich zum gesteigerten Aufgabenumfang
ausgleichen‘?
2.5 Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die durch eine
unzureichende Dotierung bereits entstandenen
Probleme wieder zu beseitigen?
2.6 Wie wollen Sie den wegen fehlender Mittel gestrichenen rund 400 Ausbildungs-
und Arbeitsplätzen in oberösterreichischen Beschäftigungsprojekten helfen?
Können Sie den von den Streichungen betroffenen Projekten, hinter denen
jahrelange Aufbauarbeit und Erfahrung steht, den Weiterbestand garantieren?
2.7 Wie werden Sie dafür Sorge tragen, daß auch in anderen Bundesländern bereits
zugesagte Förderungen nicht zugunsten von Lehrlings- oder
Aktionsplanmaßnahmen wieder gestrichen werden?
2.8 Wie werden Sie sicherstellen, daß durch neue "EU-konforme“ Maßnahmen
Rand- und Problemgruppen nicht zugunsten leichter integrierbarer
Gruppierungen benachteiligt werden?
2.9 Wird Österreich die Bezugnahme auf die "verfügbaren administrativen und
finanziellen Mittel“ dahingehend interpretieren, daß eventuell
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die zwar notwendig wären aber unter den
derzeit verfügbaren budgetären Mitteln und der Budgetplanung der
Bundesregierung nicht vorgesehen sind, nicht durchgeführt werden?
Punkt 23 beinhaltet des weiteren die Anregung aktive Maßnahmen der beruflichen
Eingliederung systematisch gegenüber passiven Unterstützungsmaßnahmen zu
bevorzugen.
2.10 Wie wird dieser Punkt auf österreichischer Seite interpretiert?
2.11 Bedeutet dies eine Ausweitung des Mitteleinsatzes für aktive
Arbeitsmarktpolitik, wenn ja in welchem Umfang / Zeitraum?
2.12 Können sie ausschließen, daß dieser Passus dazu verwendet wird, passive
Leistungen - die im internationalen Vergleich in Österreich ohnedies schon ein
sehr geringe Ersatzrate darstellen - noch weiter abzusenken?
Wenn nein, in welchen Bereichen ist mit Änderungen beziehungsweise
Verschlechterungen zu rechnen?
Punkt 53 beinhaltet in der Folge jene Bestimmungen, bei denen Österreich den
größten Nachholbedarf aufweist. Die Anhebung der Zahl jener Personen die in den
Genuß einer aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahme kommen sollen von derzeit
etwa 7% auf mindestens 20%, würde laut Aussagen des Arbeitsmarktexperten
Pichelmann eine Verdoppelung des bisherigen Aufwandes in den nächsten 5 Jahren
erfordern.
2.13 Wie hoch schätzen sie den finanziellen Mehrbedarf um diese Zielvorgabe zu
erreichen?
2. 14 Wodurch sollen die erforderlichen Mittel
aufgebracht werden?
2.15 Welche Etappen stellen sie sich bei der Umsetzung vor und wann kann dieses
Ziel voraussichtlich erreicht werden?
3. Berücksichtigung individueller Bedürfnisse:
In Punkt 23 sowie einigen weiteren Punkten der Schlußfolgerungen des Vorsitzes wird
auf die Bedeutung der frühzeitigen Ermittlung der individuellen Bedürfnisse
hingewiesen.
3.1 Welche Maßnahmen werden derzeit in Österreich gesetzt, um individuelle
Bedürfnisse zu ermitteln und welche weiteren Maßnahmen wird es in Zukunft
zur Erfüllung dieses Punktes geben?
3.2 Kann in diesem Zusammenhang sichergestellt werden, daß eine Vermittlung von
nicht existenzsichernden Arbeitsplätzen die ja keine Lösung der individuellen
Probleme darstellt, ausgeschlossen wird? Können Sie garantieren, daß die
Verweigerung der Annahme nicht existenzsichernder Arbeitsplätze keinesfalls
den Ausschluß vom Bezug arbeitsmarktpolitischer Leistungen nach sich zieht?
3.3 Wie interpretieren sie unter diesem Blickwinkel die Äußerungen von
Ratspräsident Juncker, die im Zusammenhang mit "Arbeitszwang“ für
Arbeitslose stehen?
3.4 Wie sind unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse jene morgen zu
beschließenden Gesetzesänderungen zu verstehen, die auch eine Nichtannahme
von vorübergehenden Beschäftigungen unter die gleichen Sanktionen stellen,
wie die Nichtannahme von existenzsichernden Beschäftigungen?
4. Vorgaben für Maßnahmen für Jugendliche und arbeitslose Erwachsene
Punkt 50 geht speziell auf Maßnahmen für Jugendliche ein und verlangt Maßnahmen
für alle Jugendliche ehe sie sechs Monate arbeitslos sind.
In Österreich werden jugendliche Arbeitslose derzeit nicht erfaßt, sofern sie sich nicht
selbst beim Arbeitsamt melden , beziehungsweise PflichtschulabgängerInnen sind
4.1 Wie wird die Erfassung aller arbeitslosen Jugendlichen erfolgen um rechtzeitig
Maßnahmen setzen zu können?
4.2 Welche Maßnahmen werden insbesondere für AbgängerInnen höherer Schulen
und Universitäten gesetzt werden?
4.3 Bereits derzeit werden spezielle Maßnahmen für Jugendliche ohne Lehrstelle
finanziert - dies geht jedoch, da es dazu keine separate Dotierung gab - zu
Lasten anderer bisher finanzierter Maßnahmen. Mit welchen
Mittelerfordernissen ist für diese zusätzlichen Maßnahmen zu rechnen, und wie sollen
sie aufgebracht werden?
Punkt 51 beschäftigt sich mit Maßnahmen für arbeitslose Erwachsene.
4.4 Wie soll sichergestellt werden, daß auch Personen, die keinen
Leistungsanspruch haben (Wiedereinsteigerinnen; Frauen, die wegen des
Ehegatteneinkommens keinen eigenen Leistungsanspruch mehr haben) von
diesen Maßnahmen erfaßt werden können?
4.5 Welche Maßnahmen wird die österreichische Bundesregierung für besonders
gefährdete Gruppen an, Arbeitsmarkt, wie etwa ältere Arbeitslose,
Schwervermittelbare und Behinderte bei den neuen arbeitsmarktpolitischen
Programmen vorsehen?
5. Arbeitsumverteilung durch Arbeitszeitverkürzung
In Punkt 70 wird auch die Reduzierung von Überstunden und Arbeitszeit-
verkürzungen vorgeschlagen.
5.1 Wird Österreich die in Frankreich und Italien vorgezeichneten Wege der
Arbeitszeitverkürzung ebenfalls vollziehen?
5.2 Wenn ja in welchem Umfang und Zeitrahmen, wenn nein warum nicht?
5.3 Welche Maßnahmen werden gesetzt werden, um Überstunden zu reduzieren?
6. Frauen am Arbeitsmarkt und Vereinbarkeit von Familie und Beruf
6.1 Punkt 75 beschäftigt sich mit Maßnahmen für Chancengleichheit. Wie wird in
Österreich aktiv dafür gesorgt werden, daß ein höheres Beschäftigungsniveau
von Frauen erreicht wird?
6.2 Wie wird die neue von Sozialministerin Hostasch im Sommer angekündigte
Regelung für Frauen mit Betreuungspflichten aussehen, durch welche die
negativen Auswirkungen der Bestimmungen des
Arbeitslosenversicherungsgesetzes betreffend Verfügbarkeit und Zumutbarkeit
abgewendet werden?
6.3 Wie kann in Zusammenhang mit dem zu erarbeitenden Aktionsplanes die 6.
Forderung des Frauenvolksbegehrens betreffend die Vereinbarkeit von Beruf
und Kindern erfüllt werden?
Punkt 77 regt Anstrengungen an, daß Angebot an Versorgungseinrichtungen für
Kinder zu verbessern. Österreich hat in den einzelnen Regionen höchst
unterschiedlichen Nachholbedarf. Die meisten Länder kommen ihren Kompetenzen in
diesem Bereich nur äußerst ungenügend nach. Insbesondere die Versorgung von
Kindern unter drei Jahren hinkt auch im EU
Vergleich stark nach.
6.4 Welche weiteren Maßnahmen und Mitteleinsätze sind auf Bundesebene zu
erwarten, und mit welchen Maßnahmen wird ausreichend Druck auf die Länder
ausgeübt werden, ihren Nachholbedarf abzudecken?
7. Schwerpunkte der Österreichischen Ratspräsidentschaft
Unter österreichischem EU-Ratsvorsitz werden beim Dezember-Gipfel 1998 die
"beschäftigungspolitischen Leitlinien“ für 1999 erstellt sowie die einzelstaatlichen
Aktionspläne für 1998 erstmals überprüft. Inwiefern wird Österreich seine Funktion
als EU-Ratspräsident nützen, um
7.1 inhaltliche Veränderungen bzw. eine Weiterentwicklung der Leitlinien zu
erreichen,
7.2 die Verbindlichkeit der Leitlinien sowie der einzelstaatlichen Aktionspläne zu
verstärken,
7.3 im Rahmen des Beschäftigungskapitels des Amsterdamer Vertrages die
Erstellung von Empfehlungen an die Mitgliedstaaten (mit qualifizierter Mehrheit
möglich) zu forcieren,
7.4 auf eine Weiterentwicklung der EU-Sozial- und Beschäftigungspolitik
hinzuwirken?
In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung dieser Anfrage unter Verweis
auf §93(2) GOG verlangt.