3416/J XX.GP

 

der Abgeordneten Scheibner und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend die Gefährdung der österreichischen Interessen und die Verunsicherung der Bevöl-

kerung in Fragen der Sicherheitspolitik und der Landesverteidigung

Die Ausgangslage am Ende des Ost-West-Konflikts

Der Zerfall der kommunistischen Herrschaft in Ost- und Ostmitteleuropa sowie das Zusam-

menbrechen der Sowjetunion haben die sicherheitspolitische Lage in Europa grundlegend

verändert. Durch das Ende der früheren Bipolarität der Weltmachtbeziehungen, dem sog. Ost-

West-Konflikt, zeichnete sich der Beginn einer neuen Ära des Friedens und der Prosperität ab.

Die Euphorie von 1990 (Charta von Paris) ist aber mittlerweile verflogen. In Europa brachte

bislang das Ende des „Kalten Krieges" nicht den erwarteten Beginn einer Ära der Stabilität

und Sicherheit. An die Stelle der gesamteuropäischen und militärischen Konfrontation der

Nuklearmächte sind regionale und lokale militärische Auseinandersetzungen getreten.

Dies führt zu dem Schluß, daß konventionelle Kriege in Europa wieder möglich geworden

sind. Am anschaulichsten wurde das am Beispiel des ehemaligen Jugoslawien oder auch eini-

ger Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion deutlich. Dabei offenbarten sich Konflikte und

Krisenzonen, die unter den Konditionen der (übergreifenden) Ost-West-Konfrontation zum

Teil verdrängt oder unterdrückt wurden. Nunmehr an die Oberfläche gelangt, bilden sie einen

potentiellen Zündstoff für den Frieden dieses Kontinents.

Europas sicherheitspolitische Situation ist somit gekennzeichnet vom Übergang von einem

sogenannten ,,high risk - high stability“ zu einem „low risk - lower stability“ System. Diese

neue sicherheitspolitische Lage bedingt die Notwendigkeit, die bisherige Sicherheitsarchitek-

tur von Grund auf neu zu überdenken. Vor allem im Hinblick darauf, daß nicht nur die wirt-

schaftlichen, politischen, kulturellen oder auch militärischen Verflechtungen und Abhängig-

keiten stetig zunehmen, sondern ebenso Bedrohungen, Gefahren und Krisen grenzübergrei-

fend wirken, ist Sicherheit nicht im Alleingang und gegen andere, sondern nach Meinung

vieler Experten nur noch kollektiv und gemeinsam erreichbar.

Was für Europa seine Gültigkeit besitzt, ist in erhöhtem Maße auch für Österreich gültig, vor

allem wenn man bedenkt, daß der technische Fortschritt der Waffensysteme insbesondere

Kleinstaaten sichtlich überfordert. So ist für sie etwa der Aufbau eines eigenen Raketenab-

wehrsystems und Maßnahmen zum Einsatz oder der Abwehr von elektronischen Kampfmit-

teln (Satellitenaufklärung, elektronische Autklärungssysteme, Störsender etc...) sowie die Be-

reitstellung von rasch verfügbaren Krisenreaktions- und Verteidigungskräften vor allem im

Bereich des Luftraumschutzes völlig undenkbar. Die Annahme einiger österreichischer Re-

gierungspolitiker, man könne solche Systeme teilweise von anderen Staaten ,,leihen", ist illu-

sorisch. Sicherheitspolitische ,,Trittbrettfahrer“ werden von keiner Sicherheitsgemeinschaft

geduldet werden, wie das Beispiel Deutschlands in der Frage seiner Verpflichtungen (Somalia

und Bosnien-Herzegowina) deutlich zeigt.

Die österreichische (Nicht)Debatte

Österreich hat 1955 - nach zehnjähriger Besatzung - durch den Staatsvertrag seine Sou-

veränität wiedergewonnen. Voraussetzung dafür war de facto die Verpflichtung zur dauernden

Neutralität. Diese wurde nicht als Staatsideologie sondern als Mittel zur Erreichung eines si-

cherheitspolitischen Zieles - Wiedererlangung und Bewahrung der Souveränität, Abzug der

Besatzer - beschlossen. Seinen aus der Neutralität resultierenden Verteidigungspflichten ist

Österreich in der Vergangenheit nur äußerst unzureichend nachgekommen. Wir verdanken, im

Gegensatz zur weitverbreiteten und von politischen Gruppen geförderten Meinung, die

„Friedensperiode“ nach dem Zweiten Weltkrieg nicht unserer Neutralität, sondern der Ab-

schreckungswirkung des westlichen Bündnisses - der NATO. In dieser Phase der Umwälzun-

gen und der Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Sicherheitssystems hätte Öster-

reich nun erstmals seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Chance seine Sicherheitspolitik

frei zu gestalten und einen Beitrag zum Aufbau dieser neuen Ordnung zu leisten.

Die Bundesregierung wäre daher in dieser Phase des Umbruchs gefordert, die entscheidenden

sicherheitspolitischen Weichenstellungen zum Wohle unserer Heimat zu treffen. Sie ist aber,

wie in vielen anderen Fragen, uneinig und nicht handlungsfähig. Nahezu jeden Tag wird von

Mitgliedern der Regierungsparteien ein anderer Standpunkt in Fragen der Sicherheitspolitik

vertreten. Aus diesem Grund kommt es auch von seiten der Koalitionsfraktionen zu keiner

umfassenden und ehrlichen Diskussion der Sicherheitspolitik im Hohen Haus.

Sowohl die Entscheidungsschwäche der Regierung als auch der Versuch der Diskussionsver-

hinderung im Parlament (mehrfache Vertagung der Oppositionsanträge) haben dazu geführt,

daß die Geschichte Österreich zu überholen droht. Die Entwicklung der europäischen Sicher-

heitsarchitektur schreitet mit schnellem Schritt voran während die Debatte in Österreich am

Stand tritt. Während unsere Nachbarstaaten Ungarn, Tschechien bereits 1999 NATO-Mitglied

sein werden und Slowenien an der zweiten Erweiterungsrunde teilnehmen wird, ist es noch

unklar ob Österreich im Gegensatz zu vielen Nachfolgestaaten der Sowjetunion zumindest

assozierter Partner der parlamentarischen Versammlung der NATO (NAA) ist.

Das offizielle Osterreich versucht diese Entwicklung aber immer mehr zu negieren und ver-

wickelt sich dabei in Widersprüche. Man gaukelt der Bevölkerung ein Konzept der österrei-

chischen Sicherheit vor, daß einerseits aus dem Aspekt der Beibehaltung der Neutralität bei

gleichbleibend niedrigen Aufwendungen für die Landesverteidigung besteht und andererseits

die Vertiefung der GASP im Rahmen der EU-Mitgliedschaft, Teilnahme an sog. ‚,Petersberg-

Missionen"‘ und der „Partnerschaft für den Frieden" der NATO vorsieht. Dies bedeutet in der

Praxis die Übernahme einer Vielzahl an politischen und militärischen Verpflichtungen, wie

etwa die Bereitschaft zu „Kampfeinsätzen“ im Ausland und die Übernahme steigender Kosten

für diese Maßnahmen, aber keinerlei unmittelbaren Sicherheitsgewinn für Österreich durch

den Schutz eines Bündnisses. Mit kurzen Worten: „viele Pflichten, wenig Rechte“.

Ein Beitritt zur NATO wird vor allem vom linken Flügel der SPÖ (Fischer, Kostelka u.a.)

damit abgetan, daß dieser Schritt keinerlei Sicherheitsgewinn für Österreich bedeuten würde.

Die Argumente dafür sind mehr als schwach:

• durch UNO, EU und OSZE - Mitgliedschaft wären wir vollständig integriert und wirken am

Aufbau eines europäischen Sicherheitssytems mit;

• die NATO sei ein Militärbündnis und somit ein Instrument des „Kalten Krieges“, das über

keinerlei Konfliktpräventionsmechanismen verfügt;

bei einem NATO-Beitritt würden fremde Soldaten in Österreich stationiert;

• die Kosten für die Landesverteidigung würden in der NATO sprunghaft ansteigen;

• Österreich müßte als NATO - Mitglied bei bewaffneten Konflikten Soldaten abstellen und

ein Beitritt sei daher mit der Neutralität nicht vereinbar.

Vergessen oder verschwiegen wird dabei, daß

die Entwicklung eines europäischen Sicherheitssystems durch die FU vorerst noch in den

,,Kinderschuhen" steckt;

weder EU und WEU noch UNO oder KSZF ohne militärische Elemente der NATO in der

Lage sind, die militärischen Sicherheitsprobleme Europas zu lösen:

• die NATO - als einzige funktionierende kollektive Verteidigungsorganisation, die sich im-

mer mehr zu einer umfassenden Sicherheitsarchitektur wandelt - der Garant für Stabilität

und Frieden in Europa ist, wie die Beispiele der jüngsten Vergangenheit und die Vertrags-

inhalte (SFOR-Einsatz für die VN, pfp, Grundlagenvertrag mit Rußland etc. ..) zeigen;

• Österreich bereits heute an militärischen Aktivitäten im Rahmen der NATO im Ausland

teilnimmt und sich in Zukunft sogar an Kampfeinsätzen beteiligen will;

• die Verteidigungsausgaben eines neutralen Kleinstaat doppelt so hoch sein müßten, wie die

Beispiele der Schweiz, Schwedens und Finnlands in der Vergangenheit gezeigt haben und

• die Notwendigkeit zur Beibehaltung der Neutralität klar verneint werden kann und begin-

nend mit dem Beitritt zur UNO und seit der EU-Mitgliedschaft (damit verbundene Ände-

rungen der Bundesverfassung) diese de facto auch nicht mehr existent ist.

Aber auch die ÖVP hat in dieser Frage keine klare Linie. Während Verteidigungsminister

Fasslabend bis zum Juni 1997 noch für eine Entscheidung über die NATO im laufenden Jahr

eintrat, kündigte er im Oktober deren Verschiebung auf den Herbst 1999 an (Kurier,

2.10.1997). Auch wenn sich daraus seiner Ansicht nach „gravierende Nachteile für Öster-

reich ergeben würden. Vizekanzler Schüssel, der für seine „pointierten“ außenpolitischen Be-

trachtungen bekannt ist, legte sich im Laufe des Jahres auf insgesamt fünf verschiedene Zeit-

punkte für die Entscheidung fest und war sich nicht immer ganz sicher, ob er für oder gegen

einen Beitritt sein soll und wenn ja: was dies für die Neutralität bedeuten würde. Vor allem

aber die ÖVP-LH im Westen Österreichs sind nicht auf Parteilinie zu bringen und halten im

Gegensatz zum Parteiobmann, der Österreichs Stellung in der EU ohne NATO-Beitritt ge-

fährdet sah (Presse, 2.5.1997), die NATO für ein Konzept, das auf Feinbildern aufbaut

(Weingartner, 19.8.1969). Die jüngsten Aussagen von NR-Präsident Neisser und Klubobmann

Khol lassen darauf schließen, daß man sich mit einem vorläufigen NJET des Moskau-Flügels

der SPÖ abgefunden hat.

Die Optionen der österreichischen Sicherheitspolitik

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsabkommen daher vorerst nur auf die aktive

Teilnahme an der PfP geeinigt und auf die Erstellung eines Optionenberichts bis Ende März

1998. Dieser soll die möglichen sicherheitspolitischen Varianten für den Nationalrat zur Ent-

scheidung aufbereiten. Entgegen den Ausführungen der Staatssekretärin Ferrero-Waldner im

letzten Außenpolitischen Ausschuß konnte man sich in der interministeriellen Arbeitsgruppe

noch nicht einmal auf den Motivenbericht einigen. Glaubt man dem 2. NR-Präsidenten Nei-

sser, so wollen Teile der SPÖ nicht einmal die Möglichkeit eines NATO-Beitritts in den Be-

richt aufgenommen wissen (Kurier, 9.12.1997).

NATO-Mitgliedschaft

Der NATO-Beitritt Österreichs wird und wurde aber nicht nur von verschiedenen österreichi-

schen Politikern und Experten befürwortet - auch vom Herrn Bundespräsidenten Klestil, als

Oberbefehlshaber des Bundesheeres und Vertreter der Republik Österreich nach außen, und

dem Generaltruppeninspektor Majcen - sondern auch von vielen europäischen Sicherheitspo-

litikern (NATO Generalsekretär Solana, ehem. WEU-Generalsekretär Van Eekelen u.v.a.) als

jederzeit denkbare und sinnvolle Option bezeichnet.

Die NATO selbst entwickelt sich immer mehr zu einem umfassenden Sicherheitssystem. Ne-

ben dem reinen militärischen Verteidigungsauftrag wird sie immer stärker zum Akteur der

Krisenprävention und des Krisenmanagementes, im Rahmen von UNO-Einsätzen, wie zum

Beispiel in Ex-Jugoslawien. Nur als Vollmitglied kann sich Österreich an dieser Entwicklung

beteiligen und an den Entscheidungsprozessen mitwirken.

Entgegen den sich nunmehr abzeichnenden Intentionen der Regierungsparteien im Rahmen

der sog. „erweiterten Partnerschaft für den Frieden“ (pfp-plus)‘ die als Warteraum und Vorbe-

reitungsorgan für beitrittswillige Oststaaten der ehemaligen WVO gedacht ist, das sicherheits-

politische Auslangen für die nächsten Jahre zu finden, wäre daher der Vollbeitritt Österreichs

zur NATO anzustreben. Vor allem, weil diese neue Form der Partnerschaft nur Verpflichtun-

gen (Fähigkeit und Bereitschaft zur Führung von Kampfeinsätzen bei Krisen) ohne Schutz des

Bündnisses durch die Beistandsgarantie (Artikel 5) bringt.

WEU-Beitritt ist ohne NATO-Mitgliedschaft nicht möglich

Die von der Regierung im Koalitionsübereinkommen vorgesehene Prüfung eines WEU-

Beitrittes erscheint sowohl im Hinblick auf die Ziele der EU-Konferenz 1996 als auch auf die

österreichischen Sicherheitsinteressen als nicht ausreichend und kommt wie immer zu spät.

Eine alleinige WEU-Mitgliedschaft Österreichs ohne gleichzeitigen Beitritt zur NATO wird

auch, wie zahlreiche Experten in der parlamentarischen Enquete „Perspektiven der europä

schen Sicherheitsstruktur und die Rolle Österreichs" eindeutig dargelegt haben, nicht möglich

sein. Österreich ist daher im Interesse seiner Sicherheit und entsprechend den Zielen seiner

europäischen Positionierung gefordert rasch zu handeln.

Die Regierung hat hier, wie im Falle der NATO, darauf nur insofern reagiert, als sie die Ver-

pflichtungen der ,,Petersbergcr Missionen“, die auch Kampfeinsätze bei der Krisenbewälti-

gung vorsehen, bereit ist zu übernehmen. Sie hat dies durch die österreichische Grundsatz-

position für die Regierungskonferenz (1996) und durch die Zustimmung zum Artikel J.7, der

eine Weiterentwicklung der GASP unter Einbeziehung der WEU vorsieht, im Entwurf des

Vertrages von Amsterdam manifestiert. Hiermit wurden wieder Pflichten übernommen, ohne

einen unmittelbaren Sicherheitsgewinn - durch die starke Beistandsgarantie des Artikel 5 der

WEU - zu erzielen.

Die Neutralität ist obsolet (und teuer)

Auch wenn viele Anhänger einer sicherheitspolitischen Isolation Österreichs oder einer Ori-

entierung an den Interessen Moskaus noch immer am Relikt des „Kalten Krieges“ - Neutrali-

tät - festhalten wollen, so ist dieses dennoch mehr als überholt. Sowohl internationale wie

nationale Experten und Politiker bescheinigen ihr zwar eine Rolle während der Zeit des Ost-

West-Konfliktes, für die Fragen von morgen hat sie aber keinerlei sicherheitspolitische Rele-

vanz. Selbst in der EU ist ein Sonderstatus für Neutrale weder möglich noch gewünscht

(Hänsch, Kurier vom 18.3.1996), wie die Verhandlungen im Zusammenhang mit dem öster-

reichischen Beitritt und das Ergebnis der Regierungskonferenz von Amsterdam gezeigt haben.

Darüber hinaus bedeutet ernstgenommene Neutralität aber nicht nur politische Isolation, son-

dern auch vermehrte Verteidigungsausgaben, die weit über dem österreichischen Standard

bzw. auf oder über dem Durchschnitt vergleichbarer NATO-Mitgliedsstaaten liegen, wie die

Beispiele Schweiz, Schweden und Finnland einerseits sowie Belgien und Dänemark anderer-

seits klar darstellen.

Ehrliche Information der Bürger wäre notwendig

Die österreichische Bundesregierung ist daher nicht nur gut beraten, sich rasch von Konzepten

der Vergangenheit zu trennen, sondern auch an der Entwicklung in Europa vollberechtigt mit-

zuwirken. Es wäre ihre Pflicht, den Bürgern mitzuteilen, daß wir zwar als „Neutraler“ in die

Europäische Union gegangen sind, aber dort höchstens als ,,Bündnisfreier“ angekommen sind.

Eine Tatsache, die die Regierungen Schwedens und Finnlands gelassen aussprechen.

Es wäre aber auch dringend an der Zeit, die Bürger über den wahren Status Österreichs in

Fragen der Sicherheitspolitik aufzuklären. Vor allem deshalb, da dieser „schleichend“ und

unter Umgehung des Parlaments eingenommen wurde. Durch den Abschluß des Rahmen-

übereinkommens mit der NATO (pfp) ohne Staatsvertrag im Sinne des Art. 50 B-VG und den

sich aus der Vollziehung dieses Abkommens ergebenden notwendigen Maßnahmen, wie der

Übernahme des Truppenstatuts der NATO (SOFA), wurden und werden Schritte gesetzt, die

mit der Neutralität nach „Schweizer Muster“, wie sie für Österreich zumindest formell noch

immer verbindlich ist, nicht vereinbar sind. Die Anfragesteller vertreten zwar keinesfalls den

Standpunkt, daß Österreich zum Status der Neutralität zurückkehren sollte, sie halten aber die

objektive Information der Staatsbürger und eine verfassungskonforme Vorgangsweise für

dringend geboten.

Dies bedeutet, daß die Regierung von ihrer Politik der „Verschleierung und Verschweigung“

sowie der „ungesetzlichen“ Maßnahmen und Schritte ohne Einbindung des Parlaments und

der Bevölkerung abzugehen und rasch die nötigen Entscheidungsgrundlagen für die anstehen-

den Probleme vorzulegen hat. Ansonsten wird neben der Lächerlichkeit (APA 351, 17.02.97),

der sich Österreich seit mehreren Jahren in Fragen der Sicherheitspolitik aussetzt, ein verfas-

sungswidriger Weg beschritten. Weiters wird dadurch die Bevölkerung in einem derart hohen

Maß verunsichert, daß dies letztlich zu einer völligen Ablehnung der notwendigen Maßnah-

men führen könnte.

Diese Verunsicherung und die mangelnde sicherheitspolitische Positionierung tragen aber

auch dazu bei, daß Österreich seine eigene Verteidigungsfähigkeit in zweierlei Art massiv

vernachlässigt. So gibt es derzeit keinen Schutz durch das Bündnis, es wurden aber auch die

eigenen Streitkräfte nicht auf jenen Standard gebracht, der aufgrund der aktuellen Bedro-

hungsszenarien bzw. der laufenden und zukünftigen Einsatzspektren notwendig wäre.

Obwohl die Aufgaben des Heeres immer umfangreicher und auch gefährlicher werden, wird

das LV-Budget immer geringer. Daraus ergeben sich zwangsweise Probleme für die Truppe in

personeller wie materieller Hinsicht.

Die Heersgliederung-NEU sollte bereits 1992 alle Probleme lösen

Der Landesverteidigungsrat hat bereits 1992 der Bundesregierung auf Vorschlag des Bun-

desministers für Landesverteidigung die Einnahme einer neuen Heeresgliederung im Frieden

und im Einsatz empfohlen, mit der auf die Lage nach Ende des Kalten Krieges reagiert wer-

den sollte. Diese HG-NEU war auch Ansatz für das neue Einsatzkonzept des Bundesheeres,

das die sogenannte Raumverteidigung, die auf dem LVP 1975 fußte, ersetzt hat. Mit diesen

beiden Weichenstellungen sollte der rasche, flexible und grenznahe Einsatz des Bundesheeres

und der Auslandseinsatz möglich werden.

Bei der Beschlußfassung der HG-NEU wurde, wie auch dem Situationsbericht 1996 zu ent-

nehmen ist, davon ausgegangen, daß zur Erfüllung dieser Vorgaben ein Budgetrahmen von

rund 1 Prozent BIP für das LV-Budget und etwa 34.000 Grundwehrdiener pro Jahr eingehal-

ten werden muß. Beides wurde nicht erreicht, weshalb die HG-NEU und der Bundesminister

für Landesverteidigung, Dr. Fasslabend, als gescheitert betrachtet werden können. So fehlt es

heute vor allem an modernem Gerät zur Erfüllung der Aufgaben für alle Waffengattungen in

den jeweiligen Kampfverfahren und selbst das sog. „MechPaket“ ist nur ein scheinbarer Er-

folg. So sind für Teile des vorgesehenen Gerätes (Rad- und Schützenpanzer) noch nicht ein-

mal Kaufverträge abgeschlossen und bei gleichbleibendem Budgetanteil ist eine Finanzierung

im notwendigen Zeitraum unrealisierbar. Insgesamt bedeutet selbst die Umsetzung dieses Pa-

ketes eine Reduzierung der gepanzerten Streitkräfte um ein Drittel.

Zahlreiche Nachbeschaffungen sind in den letzten Jahren notwendig geworden

Hinzu kommen vermehrt neue Aufgaben für das Bundesheer, wie verstärkter Einsatz an den

Grenzen zur Verhinderung der illegalen Einreise und zusätzliche Einsätze im Ausland, die das

ÖBIH vor hohe materielle und personelle Anforderungen stellen. Diese haben mittlerweile ein

Ausmaß erreicht (nach Heeresschätzungen bis zu 3 Mrd. Gesamtkosten), das den Einsatz des

Bundesheeres bei seinen ursprünglichen Aufgaben massiv gefährdet, insbesondere durch die

Inanspruchnahme und den starken Verschleiß von Gerät der Mob- und Bereitschaftsverbände.

Wie freiheitliche Abgeordnete bereits mehrfach in Anträgen und Anfragen hingewiesen ha-

ben, ist eine Reihe von Investitionen am Rüstungssektor dringend notwendig.

Hinzu kommen zahlreiche Verbesserungen im Bereich der Kasernenrenovierungen und für

Ersatzneubauten, die aufgrund der Dislozierungen der HG-NEU notwendig geworden sind.

Dies alleine würde einen Aufwand von über 10 Mrd. ÖS bedeuten.

Der gesamte Finanzbedarf für das Investitionsprogramm des Bundesheeres liegt daher nach

Schätzungen von Dienststellen des BMLV bei 100 bis 140 Milliarden Schilling verteilt auf

die nächsten zehn Jahre. Langfristig muß das Landesverteidigungsbudget auf einen europäi-

schen Mindeststandard gebracht werden, wenn Österreich auch seinen Verpflichtungen im

Rahmen der internationalen und europäischen Sicherheitskooperationen nachkommen bzw. zu

keinem sicherheitspolitischen Trittbrettfahrer werden will. Letztendlich ist der Schutz der Be-

völkerung, der Grenzen und der verfassungsmäßigen Organe ein primär durch Österreich

selbst zu leistendes Gebot, das derzeit nur völlig unzureichend erfüllt werden kann. So geht

das MechKonzept derzeit wörtlich von „einer minimalen (Überlebenschance“ der Panzergre-

nadiere am Gefechtsfeld aus.

Rationalisierungen bei der Zentralstelle fehlen

Ergänzend zu dieser Problematik hat es das BMLV nicht geschafft, einschneidende Einspa-

rungen durch Zusammenlegung von Verwaltungsebenen der Zentralstelle durchzuführen und

die daraus freiwerdenden Mittel zu den Einsatzverbänden umzuschichten bzw. neues Gerät zu

beschaffen. Vielfach stecken dahinter auch parteipolitische Interessen, die ein dafür notwen-

diges dem Militärdienst entsprechendes Dienstrecht verhindern. So sind etwa durch das neue

Besoldungsrecht die Kosten für den Personalaufwand 1996 um 900 und 1997 um weitere 300

Mio ÖS höher zu veranschlagen gewesen. Die neuerliche Steigerung bei sinkenden Bedienste-

tenzahlen für 1998 wird weitere 230 Mio ÖS ausmachen. Dies bedeutet mittlerweile einen

Anteil von über 67 Prozent Personalkosten im ÖBH gegenüber 31 Prozent in Schwedens Ar-

mee (KURIER 16.11.1996). Dies trägt dazu bei, daß bei der Ausbildung und der Nachbe-

schaffung von Gerät gespart werden muß bzw. unverantwortbar große Lücken entstehen.

Auch die neuartigen Einsätze im Ausland und der verstärkte Grenzeinsatz haben gezeigt, daß

mit den bestehenden Rahmenbedingungen und Ressourcen nur unter Heranziehung der letzten

Reserven das Auslangen gefunden werden kann. Viele Friktionen (Materialmangel bzw. ver-

schleiß und Personalknappheit) sind bereits jetzt evident und werden bei einer weiteren Bela-

stung zum völligen Kollaps führen.

Auch das Konzept VOREIN kann als gescheitert betrachtet werden, da es sowohl zu den ver-

sprochenen Nachbeschaffungen auf absehbare Zeit nicht kommen wird, als auch die angepeil-

ten präsenten Verbände nicht aufbietbar sind.

Auch das Ausbildungsniveau droht zu sinken. Durch den neuen Erlaß über die Einschränkun-

gen von fWÜ-Teilnahmen, mit dem eigentlich nur Mißstände beseitigt werden sollten, wurde

weit über das gewünschte Ziel hinausgeschossen. Selbst reguläre Aus- und Weiterbildung für

fachspezifische Kurse (z.B. Fallschirmsprungkurse von Luftlandeinheiten) werden den Miliz-

soldaten nur mehr unbezahlt in ihrem Urlaub möglich sein.

Es entsteht der Verdacht, den der Herr Bundesminister auch im Ausschuß nicht glaubhaft wi-

derlegen konnte, daß hier nur deshalb gespart werden soll, weil der laufende Betrieb 1998

nicht mehr finanziert werden kann. Unter anderem auch wegen der Inanspruchnahme des

Bundesheeres für Aufgaben im Rahmen des österreichischen EU-Vorsitzes. Dies ist zwar

durch das Wehrgesetz (§ 2 Zweck des Bundesheeres) nicht gedeckt, dennoch soll aber die In-

frastruktur und das Gerät des ÖBH so in Anspruch genommen werden, daß den mobverant-

wortlichen Verbänden mit Erlaß in Aussicht gestellt wurde, daß für die meisten von ihnen die

planmäßigen Beordertenwaffenübungen für 1998 vermutlich nicht stattfinden werden können.

Die zu diesen Themen gestellten Anfragen der freiheitlichen Nationalratsfraktion (2096/J und

2894/J) wurden, wie sich erst jetzt wieder durch den Bundesvoranschlag bestätigte, vom Bun-

desminister für Landesverteidigung, Werner Fasslabend, trotz besseren Wissens ebenso falsch

beantwortet, wie jene über die persönliche Ausrüstung der österreichischen Soldaten (2896/J).

So verfügt bis heute, fast fünfzehn Jahre nach Einleitung des Beschaffungsvorganges, noch

immer nicht jeder Soldat der Einsatzorganisation über einen modernen Schutzhelm und eine

Splitterschutzweste. Auch die von BM Fasslabend angegebene Zeitleiste dafür wird nicht ein-

zuhalten sein. Gleiches gilt für die sog. „Allwetterkleidung“, die zwar in Form von Gore-Tex

Jacken an die GWD von Stabskompanien ausgegeben wird, nicht aber an die Einsatzverbände

der Hochgebirgsbaone oder die Jagdkommandokompanien. Grund dafür sind ebenfalls die

fehlenden Budgetmittel, die dazu führen, daß bei einem MobRahmen von 120.000 Mann (plus

30.000 Mann Personalreserve) nur 60.000 Stück der oben beschriebenen Ausrüstungsgegen-

stände beschafft werden sollen. Dies bedeutet ebenso wie die Reduktion der Miliztruppen-

übungen den schleichenden Übergang auf eine Zwei-Klassen-Armee und in späterer Folge die

de facto Abschaffung der Miliz.

Heeresgliederung NEU-NEU soll im Alleingang beschlossen werden

Es ist daher nicht verwunderlich, wenn der Herr BM Fasslabend ohne Empfehlung des LV-

Rates und ohne Beschluß der BReg mit Weisung den Auftrag zur Umsetzung von Reduktio-

nen und weiteren Detailplanungen erteilt hat. Diese sollen „Verdichtungen“ bei Kommanden,

Ämtern und Truppenkörpern der Friedensgliederung, aber auch bei der Einsatzgliederung er-

zeugen und weit über die Empfehlungen des LV-Rates von 1992 zur HG-NEU hinausgehen.

Daraus folgen weitgehende Konsequenzen für das Einsatzkonzept. die Organisation und nicht

zuletzt auch für die Angehörigen des ÖBII.

Als unannehmbare Eckdaten dieser HG-NEU-NEU, die keine Adaptierung im Sinne des Si-

tuationsberichtes 1996 darstellt, wurde folgendes angeordnet (GZ. 65.105/003-5.2/97):

• Auflösung des III.Korps in BADEN,

• Verringerung von 15 auf 5 MobBrigaden,

Verringerung der Mob - Stärke um 40.000 Mann (alle Miliz),

• Auflösung zahlreicher präsenter Verbände und

• die Schließung von Kasernen unbekannten Ausmaßes.

Diese vom Wehrgesetz nicht gedeckte Entscheidung, die an der verfassungsmäßig garantier-

ten, milizartigen Struktur des Bundesheeres rüttelt, wird, da sie weder politisch akkordiert,

noch in ihren Maßnahmen sachlich nachvollziehbar ist, sowohl vom Koalitionspartner als

auch von allen anderen Fraktionen des Hohen Hauses - selbst von Abgeordneten des ÖVP-

Klubs - abgelehnt. Auch die Landtage von Oberösterreich, der Steiermark und Vorarlberg,

sowie die Salzburger Landesregierung und zahlreiche Gemeinden haben sieh gegen die ange-

ordneten Entscheidungen ausgesprochen und entsprechende Beschlüsse gefaßt. Aber auch die

Milizverbände haben massive Bedenken geäußert und von einem „schleichenden Verfas-

sungsbruch“ und einer „milizfeindlichen“ Planung gesprochen.

Vor allem werden aber auch die gewünschten Rationalisierungseffekte nicht erreicht werden.

Es ist viel mehr so, daß man davon ausgehen muß, daß durch den zu erwartenden neuen

Platzbedarf, die Umschulungen, Umbau von systemspezifischen Anlagen, Trennungsgebüh-

ren, Dienstzuteilungen etc. (Umsetzung frühestens in 2 Jahren) und einen Sozialplan für zu

übersiedelnde bzw. pendelnde Kadersoldaten weit mehr Finanzmittel aufgewendet werden

müssen als vor der Reform und daher von den angestrebten 100 Mio. Einsparung keine Rede

sein kann.

Diese HG-NEU-NEU wird scheitern, da sie keine entscheidenden Verbesserungen bringen

wird und darüber hinaus weder von den relevanten politischen Kräften noch von der Mehrheit

der Heeresangehörigen getragen wird. Diese Neugliederung klammert weiters völlig die Fra-

gen eines spezifischen Militärdienstrechtes einer modernen Budgetgestaltung, der ausrei-

chenden und modernen Ausrüstung, eines gewissen Freiwilligkeitsprinzips und der Abstüt-

zung auf die Erfordernisse eines Bündnisses aus. Eine neuerliche Umgliederung in der Frie-

dens- und Mobgliederung des österreichischen Bundesheeres (die über die Ebene der militän-

sehen Einheit hinausgeht) ist daher ohne die grundsätzliche Entseheidung über den künftigen

sicherheitspolitischen Weg Österreichs in Europa abzulehnen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister

für Landesverteidigung nachstehende

Dringliche Anfrage:

1. Hat Österreich vor, im Rahmen der erweiterten GASP auch die Durchführung von sog.

,,Petersberger Aufgaben" durch die WEU zu unterstützen?

• Wenn ja, umfassen diese auch Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung (einschließlich

Maßnahmen zur Herstellung des Friedens)?

• Wenn nein, warum hat die Bundesregierung dann dem Art J.7 im Entwurf des Vertrages

von Amsterdam zugestimmt?

2. Ist der Beitritt zur WEU aus faktischer Sicht möglich, ohne gleichzeitig Mitglied der

NATO zu werden?

• Wenn ja, weshalb hat dies dann der Generalsekretär der WEU, Jose Cutileiro, am

19.4.1997 ausgeschlossen?

• Wenn nein, wie beurteilen Sie dann die Aussage, daß man den Weg in die NATO über die

WEU gehen müsse?

3. Sollte Österreich ihrer Ansicht nach so rasch wie möglich NATO-Mitglied werden?

• Wenn nein, warum nicht und auf welcher Grundlage haben Sie Ihre Meinung diesbezüglich

geändert?

4. Welche Nachteile ergeben sich daraus, daß Österreich bisher nicht der NATO als Mitglied

beigetreten ist?

• Wenn keine, warum haben Sie dann von solchen bei Ihrem Vortrag am 30.9.1997 vor dem

Liberalen Klub gesprochen?

• Wenn keine, welche Vorteile ergeben sich aus der Nicht-Mitglicdschaft?

5. Wurde die Mitgliedschaft in der NATO als sicherheitspolitische Option von den Vertretern

des BMLV in der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des sog.

„Optionenberichtes“ vorgebracht und erläutert?

• Wenn ja: welche Vorteile ergeben sich aus dieser Option?

• Wenn ja, weshalb geht der zweite NR-Präsident, Dr. Neisser, davon aus, daß diese Option

nicht im Bericht aufscheinen wird?

• Wenn nein, warum nicht?

6. Welche Vorteile hat die Teilnahme an der sog. ,,pfp - plus“ gegenüber einer NATO-

Vollmitgliedschaft für Österreich und wird Österreich jedenfalls an der sog. ,,pfp - plus“

teilnehmen?

7. Beinhaltet diese auch Kampfeinsätze zur Herstellung des Friedens auch gegen den Willen

einer Streitpartei?

• Wenn nein, warum werden dann ihm Rahmen dieser die Erreichung der Ziele "Angriff",

,,Verzögerungskampf“ und „Verteidigung“ in Österreich durch die NATO überprüft?

8. Wie definiert ihr Ressort den Terminus ,,Friedenssicherung“ aus dem KSE - BVG?

9. Sind Kampfeinsätze zur Krisenbewältigung im Sinne der ,,pfp - plus“ und der ,,Petersberger

Aufgaben“ durch diesen Terminus des KSE - BVG abgedeckt?

• Wenn nein, sehen Sie dann einen Novellierungsbedarf im Zuge des Ratifikationsverfahrens

des Amsterdamer Vertrages und der ,,pfp - plus“?

l0.Wird das Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs durch obige Ratifika-

tionen materiell derogiert?

• Wenn ja, durch welche Bestimmungen?

Wenn nein, warum nicht?

11.Gibt es absolute Pflichten des dauernd Neutralen gemäß den Bestimmungen des Kriegs

völkerrechtes?

Wenn nein, warum wird das in allen Bildungseinrichtungen des Bundesheeres so geleehrt?

• Wenn ja, welche sind dies und welche werden von Osterreich heute noch eingehalten?

• Wenn keine eingehalten werden, warum ist dann das Bundesverfassungsgesetz über die

Neutralität Österreichs noch nicht formell derogiert worden?

12.Welchen Rechtscharakter hat das Übereinkommen mit der NATO vom 10.2.1995?

• Wenn dies kein Staatsvertrag im Sinne des Art 50 B-VG ist, weshalb müssen dann zur

Umsetzung der Vollziehungsmaßnahmen Staatsverträge (SOFA) abgeschlossen und warum

mußte dann das KSE-BVG erlassen werden?

13.Aufgrund welcher verfassungsrechtlichen Regelung dürfen fremde Soldaten in Österreich

üben?

14.Welche Kosten entstehen für Österreich durch die Teilnahme an Maßnahmen der ,,pfp‘,

und „im Sinne der pfp“ und welche Kostenschätzungen haben Sie für die Teilnahme an

Maßnahmen der ,,pfp - plus“?

15.Welche Kosten würden voraussichtlich im Falle eines Beitritts zur NATO für Österreich

entstehen?

16.Welchen Finanzbedarf hat das ÖBH für die nächsten zehn Jahre zur Erfüllung der im lang-

fristigen Investitionsprogramm vorgesehenen Beschaffungen?

• Ist dieser Finanzbedarf von einer Entscheidung über einen NATO-Beitritt abhängig?

• Wenn ja, welche Verschiebungen würden sich ergeben?

17.Können diese Beschaffungen mit dem derzeitigen Budgetanteil am BIP (0,85 %) erfolgen?

• Wenn ja, wie wollen Sie die im Mechpaket beschlossenen Nachrüstungen, in der von ihnen

angegebenen Zeitleiste und in dem durch auch das Einsatzkonzept vorgegebenen Umfang,

realisieren?

• Wenn ja, in welcher Zeitleiste sollen welche Beschaffungen im Bereich der Luftraumüber-

wachung, der Luftraumsicherung und der Lufttransportkapazität erfolgen?

18.Warum haben Sie eine Umgliederung des Heeres vor Feststehen des Ergebnisses des Op-

tionenberichtes vorgesehen?

• Hat sich seit der Planung oder der Umsetzung der HG - NEU (1995) das sicherheitspoliti-

sche Umfeld Österreichs grundlegend geändert?

• Wenn ja, aufgrund welcher Analyse kommen Sie zu diesem Schluß?

19.Wie konnten Sie sich für eine Umgliederung des ÖBH entscheiden und diese von einem

angeblich „subalternen Offizier“ anordnen lassen, obwohl keine dafür gesetzlich vorge-

schriebene Anhörung des LV - Rates erfolgt ist und die Bundesregierung keine diebezügli-

che Entscheidung getroffen hat?

• Wer war der dafür verantwortliche, „subalterne Offizier“?

20.Wenn diese Weisung nicht in Ihrem Sinne war, warum wurde diese erstens mit der GZ.

65.105/003-5.2/97 versehene Weisung dann nicht zurückgezogen und zweitens warum

wurde von der Sektion II ein Erlaß mit der GZ. 23.100/0185-2.1/97 herausgegeben, der den

aufzulösenden Verbänden die Aufnahme von Ersatzkräften und Zeitsoldaten etc... unter-

sagt?

21 Wie sieht aus Ihrer Sicht die Zeitleiste für das weitere Verfahren zur Beschlußfassung einer

allfälligen Umgliederung des Heeres aus?

22.Welche anderen Varianten haben Sie vor Entscheidung über die vorgeschlagene Gliede-

rung geprüft und warum haben Sie sich gegen diese entschieden?

• Werden Sie diese Varianten im Landesverteidigungsrat und im Landesverteidigungsaus-

schuß präsentieren?

• Wenn nein, warum nicht?

23.Welche Einsparungen würden sich aus den angeordneten Umgliederungen des ÖBH im

Zuge der Einnahme einer neuen Heeresgliederung ergeben?

• Wenn derzeit keine genannt werden können, warum haben Sie solche dann am 18.10.1997

mit ca. 100 Mio öS beziffert?

24.Weshalb hatte das III. Korps und die 9, PzGrenBrig, obwohl eigentlich noch nicht ent-

schieden ist, daß diese aufgelöst werden, kein Vorschlags - und Stellungnahmerecht zu obi-

ger Weisung?

25.Inwiefern hat sich die Geographie Osterreichs geändert, daß ein vor fünf Jahren mit diesem

Argument errichtetes Korpskommando heute aufgelöst werden muß?

26.Welche Gründe sprechen für die Auflösung der 9. Panzergrenadierbrigade, welche dage-

gen?

27.Weshalb wurde das kaderstarke Jagdpanzerbataillon I nicht in der Aufstellung über die

prozentmäßige Befüllung der Verbände im Situationsbericht 1996 aufgelistet und somit der

Prozentsatz der 9. PzGrenBrig falsch dargestellt?

28.Weshalb wurde das kaderstarke Panzerartilleriebataillon 4 in Gratkorn, das aufgelöst wer-

den soll, nicht in der Aufstellung über die prozentmäßige Befüllung der Verbände im Si-

tuationsbericht 1996 aufgelistet?

29.Wie beurteilen Sie die Resolutionen der Landtage von Oberösterreich, der Steiermark und

Vorarlberg, sowie der Salzburger Landesregierung und der Stadt Wr. Neustadt zu den sie

betreffenden Umgliederungsmaßnahmen und welchen Stellenwert haben diese im Pla-

nungsverfahren Ihres Ressorts?

30.Wie beurteilen Sie die Vorschläge des I. Korps im Zuge des Stellungnahmeverfahrens und

welchen Stellenwert haben diese im Planungsverfahren Ihres Ressorts?

31.Wie beurteilen Sie die Einwendungen der Milizverbände gegen die Heeresgliederung

NEU-NEU hinsichtlich der Vorhaltungen über das Abgehen vom milizartigen Charakter

des Bundesheeres und welchen Stellenwert haben diese im Planungsverfahren Ihres Res-

sorts ?

32.WievieIe der bisherigen Milizsoldaten werden nach Einnahme der neuen Heeresgliederung

nicht mehr in der MobOrganisation aufscheinen?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage gemäß § 93 Abs 1 GOG dringlich zum

frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstunterzeichner Gelegenheit zur Be-

gründung zu geben.