3420/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Aufgaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten
Den Unterlagen zum Bundesfinanzgesetz (Kapitel 63 Handel, Gewerbe, Industrie,
Fremdenverkehr) ist folgendes zu entnehmen:
„Titel 630 Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
Aufgaben
Dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten obliegen die obersten
Verwaltungsgeschäfte auf folgenden Gebieten;
Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie, des Bergwesens, der Wirtschaft- und
Strukturpolitik, der Preisregelung, Preisüberwachung und Preistreiberei, des Wett-
bewerbs
Den Fragestellern ist allerdings nicht bekannt, in welcher Form und in welchem Umfang
durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, Angelegenheiten der
„Preisüberwachung und Preistreiberei“ wahrgenommen werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. In welcher Form werden durch das Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten Angelegenheiten der Preisüberwachung und Preistreiberei
wahrgenommen.
Welche Maßnahmen gab es 1996 und 1997?
2. Wieviele Beamte stehen dafür zur Verfügung?
3. Wie hoch ist der finanzielle Aufwand?
4 In welchen Rechtsmaterien findet sich ein sogenannter ,,Preistreibereiparagraph“
(ersuche um Aufschlüsselung der einzelnen Rechtsmaterien), nach dem überhöhte
Preise etc. unter Strafsanktion stehen?