3420/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier

und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Aufgaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten

Den Unterlagen zum Bundesfinanzgesetz (Kapitel 63 Handel, Gewerbe, Industrie,

Fremdenverkehr) ist folgendes zu entnehmen:

„Titel 630 Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

Aufgaben

Dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten obliegen die obersten

Verwaltungsgeschäfte auf folgenden Gebieten;

Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie, des Bergwesens, der Wirtschaft- und

Strukturpolitik, der Preisregelung, Preisüberwachung und Preistreiberei, des Wett-

bewerbs

Den Fragestellern ist allerdings nicht bekannt, in welcher Form und in welchem Umfang

durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, Angelegenheiten der

„Preisüberwachung und Preistreiberei“ wahrgenommen werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten nachstehende

Anfrage:

1. In welcher Form werden durch das Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten Angelegenheiten der Preisüberwachung und Preistreiberei

wahrgenommen.

Welche Maßnahmen gab es 1996 und 1997?

2. Wieviele Beamte stehen dafür zur Verfügung?

3. Wie hoch ist der finanzielle Aufwand?

4 In welchen Rechtsmaterien findet sich ein sogenannter ,,Preistreibereiparagraph“

(ersuche um Aufschlüsselung der einzelnen Rechtsmaterien), nach dem überhöhte

Preise etc. unter Strafsanktion stehen?