3429/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Stadler und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend den skandalösen Entzug der Prüfungsvollmacht an

der Philosophisch-theol. Hochschule Heiligenkreuz

durch den Dekan der Katholisch-theologischen Fakultät der

Universität Wien

Hochschulprofessor Dr. theol. Dr. rer. pol. Dr. rer. soc. h.c. Robert B. Prantner lehrt und prüft

seit 1984 an der Philosophisch-theologischen Hochschule des Zisterzienserstiftes Heiligen-

kreuz Ethik und Gesellschaftswissenschaften. Daneben ist Prof. Prantner ein unter anderem

durch zahlreiche Publikationen international anerkannter und geschätzter Wissenschafter.

Am 21.11.1997 wurde Prof. Prantner vom Abt und Rektor des Zisterzienserstiftes

Heiligenkreuz, Prälat Gerhard Hradil, vom Beschluß der Katholisch-theologischen Fakultät

der Universität Wien, 0. Univ.-Prof. DDr. Johann Figl, über den Entzug der Prüfungsvoll-

macht in Kenntnis gesetzt.

Einer Aufzählung fadenscheinigster Anschuldigungen gegen die Qualifikation und Integrität

Prof. Prantners ist dem Urteil des Professorenkollegiums an der Katholisch-theologischen

Fakultät Wien vorausgegangen, welches sich mit Zwei-Drittel-Mehrheit in einer geheimen

Abstimmung für den Entzug der Prüfungsvollmacht ausgesprochen hatte.

Abgesehen davon, daß die schriftliche „Begründung“ von Dekan Figl äußerst unsachlich und

knapp formuliert und das Parteiengehör in keiner Weise gewahrt wurde, liegt der Verdacht

nahe, daß es sich bei dieser Entscheidung um eine rein politisch-motivierte Kampagne gegen

Prof. Prantner handelt, die zutiefst gegen das Menschenrecht der freien Meinungsäußerung,

gegen die staatsbürgerlichen Grundrechte der Lehr- und Lernfreiheit sowie gegen die Freiheit

der wissenschaftlichen Forschung verstößt.

Diese Entscheidung fiel zudem im laufenden Wintersemester 1997/98, in dem Prof. Prantner

Vorlesungen laut Vorlesungsverzeichnis hält.

Den Hörern, welche sich überwiegend solidarisch mit Prof. Prantner erklären, drohen

nunmehr gravierende Nachteile, wenn der Entzug der Prüfungsbefugnis aufrecht erhalten

bleibt, zumal sich Vorlesungen teilweise über zwei Semester erstrecken.

Die unterfertigten Abgeordneten ersuchen den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

dringend — im Sinne der Aufrechterhaltung der Freiheit und Unabhängigkeit der Wissenschaft

und Lehre sowie unter dem Aspekt der Wahrung der Menschen- und Grundrechte —, die

genannte Fehlentscheidung der Katholisch-theologischen Fakultät Wien zu untersuchen, und

stellen daher in diesem Zusammenhang nachstehende

Anfrage:

1.) Ist Ihnen der zitierte Sachverhalt geläufig?

2.) Worauf gründet sich Ihrer Ansicht nach die Entscheidung der Katholisch-theologischen

Fakultät Wien bezüglich des Entzugs der Prüfungsvollmacht von Prof. Prantner?

3.) Wurden Sie als Aufsichtsbehörde von dieser Entscheidung in Kenntnis gesetzt?

- Wenn ja, wann und in welcher Form?

- Wenn nein, warum nicht?

4.) Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß bei dieser Entscheidung das Recht auf Parteiengehör

nicht gewahrt wurde?

5.) Was gedenken Sie als Wissenschaftsminister anhand dieses konkreten Falles zu unterneh-

men, um die Lehr- und Lernfreiheit sowie die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung und

freien Meinungsäußerung wiederherzustellen?