3464/J XX.GP
der Abgeordneten
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die Pensionen der Beamten
In der laufenden Debatte um eine Pensionsreform wird immer wieder die Durchschnittspension
der Bundesbeamten mit 32.246,-- ÖS monatlich kolportiert und den viel niedrigeren
Durchschnittspensionen der übrigen Pensionssysteme, wie z.B. dem ASVG-Bereich,
gegenübergestellt. Abgesehen davon, daß in dieser Statistik die Postpensionisten mit
verhältnismäßig niedrigen Durchschnittspensionen nicht enthalten sind wird das Ergebnis noch
durch den außerordentlich hohen Akademikeranteil der Beamten zusätzlich verzerrt. So entfällt
rund ein Viertel der 50.000 Beamtenpensionen auf jene von Akademikern (z.B.
Universitätsprofessoren, Lehrer an höheren Schulen, Richter).
Ein klareres Bild über die tatsächlichen Verhältnisse vermag eine Statistik über die Verteilung
der Pensionen auf die einzelnen Einkommensgruppen zu geben.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende
ANFRAGE
1) Wie viele Pensionen (Ruhebezüge) von Bundesbeamten (einschließlich Post) betrugen
zum letzten verfügbaren Stichtag monatlich
a) bis zu 10.000,-- ÖS,
b) 10.000,-- ÖS bis 20.000,-- ÖS,
c) 20.000,-- ÖS bis 30.000,-- ÖS,
d) 30.000,-- ÖS bis 40.000,-- ÖS,
e) 40.000,-- ÖS bis 50.000,-- ÖS,
f) 50.000,-- ÖS bis 60.000,-- ÖS,
g) 60.000,-- ÖS bis 70.000,-- ÖS,
h) 70.000,-- ÖS bis 80.000,-- ÖS,
i) über 80.000,-- ÖS
2) Sind in den obigen Zahlen die Nebengebührenzulagen zum Ruhegenuß bzw. andere
Ruhegenußzulagen bereits enthalten?
Wenn nein, wie stellt sich die Tabelle nach Einbeziehung dieser Zulagen dar?
3) Wie viele Postpensionisten bezogen zum letzten verfügbaren Stichtag eine monatliche
Pension
a) bis zu 10.000,-- ÖS,
b) 10.000,-- ÖS bis 20.000,-- ÖS,
c) 20.000,-- Ös bis 30.000,-- ÖS,
d) 30.000,-- ÖS bis 40.000,-- ÖS,
e) 40.000,-- ÖS bis 50.000,-- ÖS,
f) 50.000,-- ÖS bis 60.000,-- Ös,
g) 60.000,-- ÖS bis 70.000,-- ÖS,
h) 70.000,-- ÖS bis 80.000,-- Ös,
i) über 80.000,-- ÖS
4) Sind in den obigen Zahlen die Nebengebührenzulagen zum Ruhegenuß bzw. andere
Ruhegenußzulagen bereits enthalten?
Wenn nein, wie stellt sich die Tabelle nach Einbeziehung dieser Zulagen dar?
5) Wie viele Pensionen von ehemaligen ÖBB-Bediensteten betrugen zum letzten
verfügbaren Stichtag monatlich
a) bis zu 10.000,-- ÖS,
b) 10.000,-- ÖS bis 20.000,-- ÖS,
c) 20.000,-- ÖS bis 30.000,-- ÖS,
d) 30.000-- ÖS bis 40.000,-- ÖS,
e) 40.000,-- ÖS bis 50.000,-- Ös,
f) 50.000,-- ÖS bis 60.000,-- ÖS,
g) 60.000,-- ÖS bis 70.000,-- ÖS,
h) 70.000,-- ÖS bis 80.000,-- ÖS,
i) über 80.000,--ÖS
6) Sind in den obigen Zahlen die Nebengebührenzulagen zum Ruhegenuß bzw. andere
Ruhegenußzulagen bereits enthalten?
Wenn nein, wie stellt sich die Tabelle nach
Einbeziehung dieser Zulagen dar?
7) Wie hoch wurden die Pensionen (Ruhebezüge) der Landesbeamten der einzelnen
Bundesländer im Jahre 1997 (bzw. im letztverfügbaren Jahr) im Durchschnitt?
8) Wie viele Pensionen von Landesbeamten betrugen zum letzten verfügbaren Stichtag
monatlich
a) bis zu 10.000,-- ÖS,
b) 10.000,-- ÖS bis 20.000,-- ÖS,
c) 20.000,-- ÖS bis 30.000,-- ÖS,
d) 30.000,-- ÖS bis 40.000,-- ÖS,
e) 40.000,-- ÖS bis 50.000,-- ÖS,
f) 50.000,-- ÖS bis 60.000,-- ÖS,
g) 60.000,-- ÖS bis 70.000,-- ÖS,
h) 70.000,-- ÖS bis 80.000,-- ÖS,
i) über 80.000,-- ÖS
9) Sind in den obigen Zahlen die Nebengebührenzulagen zum Ruhegenuß bzw. andere
Ruhegenußzulagen bereits enthalten?
Wenn nein, wie stellt sich die Tabelle nach Einbeziehung dieser Zulagen dar?
10) Wie hoch waren die Pensionen (Ruhebezüge) der Gemeindebeamten im Jahre 1997
(bzw. im letztverfügbaren Jahr) im Durchschnitt?
11) Wie viele Pensionen von Gemeindebeamten betrugen zum letzten verfügbaren Stichtag
monatlich
a) bis zu 10.000,--ÖS,
b) 10.000,-- ÖS bis 20.000,-- ÖS,
c) 20.000,-- ÖS bis 30.000,-- ÖS,
d) 30.000,-- Ös bis 40.000,-- ÖS,
e) 40.000,-- ÖS bis 50.000,-- ÖS,
f) 50.000,-- ÖS bis 60.000,-- ÖS,
g) 60.000,-- ÖS bis 70.000,-- ÖS,
h) 70.000,-- ÖS bis 80.000,-- ÖS,
i) über 80.000,-- ÖS
12) Sind in den obigen Zahlen die Nebengebührenzulagen zum Ruhegenuß bzw. andere
Ruhegenußzulagen bereits enthalten?
Wenn nein, wie stellt sich die Tabelle nach Einbeziehung dieser Zulagen dar?