3464/J XX.GP

 

der Abgeordneten

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die Pensionen der Beamten

In der laufenden Debatte um eine Pensionsreform wird immer wieder die Durchschnittspension

der Bundesbeamten mit 32.246,-- ÖS monatlich kolportiert und den viel niedrigeren

Durchschnittspensionen der übrigen Pensionssysteme, wie z.B. dem ASVG-Bereich,

gegenübergestellt. Abgesehen davon, daß in dieser Statistik die Postpensionisten mit

verhältnismäßig niedrigen Durchschnittspensionen nicht enthalten sind wird das Ergebnis noch

durch den außerordentlich hohen Akademikeranteil der Beamten zusätzlich verzerrt. So entfällt

rund ein Viertel der 50.000 Beamtenpensionen auf jene von Akademikern (z.B.

Universitätsprofessoren, Lehrer an höheren Schulen, Richter).

Ein klareres Bild über die tatsächlichen Verhältnisse vermag eine Statistik über die Verteilung

der Pensionen auf die einzelnen Einkommensgruppen zu geben.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen

nachstehende

ANFRAGE

1) Wie viele Pensionen (Ruhebezüge) von Bundesbeamten (einschließlich Post) betrugen

zum letzten verfügbaren Stichtag monatlich

a) bis zu 10.000,-- ÖS,

b) 10.000,-- ÖS bis 20.000,-- ÖS,

c) 20.000,-- ÖS bis 30.000,-- ÖS,

d) 30.000,-- ÖS bis 40.000,-- ÖS,

e) 40.000,-- ÖS bis 50.000,-- ÖS,

f) 50.000,-- ÖS bis 60.000,-- ÖS,

g) 60.000,-- ÖS bis 70.000,-- ÖS,

h) 70.000,-- ÖS bis 80.000,-- ÖS,

i) über 80.000,-- ÖS

2) Sind in den obigen Zahlen die Nebengebührenzulagen zum Ruhegenuß bzw. andere

Ruhegenußzulagen bereits enthalten?

Wenn nein, wie stellt sich die Tabelle nach Einbeziehung dieser Zulagen dar?

3) Wie viele Postpensionisten bezogen zum letzten verfügbaren Stichtag eine monatliche

Pension

a) bis zu 10.000,-- ÖS,

b) 10.000,-- ÖS bis 20.000,-- ÖS,

c) 20.000,-- Ös bis 30.000,-- ÖS,

d) 30.000,-- ÖS bis 40.000,-- ÖS,

e) 40.000,-- ÖS bis 50.000,-- ÖS,

f) 50.000,-- ÖS bis 60.000,-- Ös,

g) 60.000,-- ÖS bis 70.000,-- ÖS,

h) 70.000,-- ÖS bis 80.000,-- Ös,

i) über 80.000,-- ÖS

4) Sind in den obigen Zahlen die Nebengebührenzulagen zum Ruhegenuß bzw. andere

Ruhegenußzulagen bereits enthalten?

Wenn nein, wie stellt sich die Tabelle nach Einbeziehung dieser Zulagen dar?

5) Wie viele Pensionen von ehemaligen ÖBB-Bediensteten betrugen zum letzten

verfügbaren Stichtag monatlich

a) bis zu 10.000,-- ÖS,

b) 10.000,-- ÖS bis 20.000,-- ÖS,

c) 20.000,-- ÖS bis 30.000,-- ÖS,

d) 30.000-- ÖS bis 40.000,-- ÖS,

e) 40.000,-- ÖS bis 50.000,-- Ös,

f) 50.000,-- ÖS bis 60.000,-- ÖS,

g) 60.000,-- ÖS bis 70.000,-- ÖS,

h) 70.000,-- ÖS bis 80.000,-- ÖS,

i) über 80.000,--ÖS

6) Sind in den obigen Zahlen die Nebengebührenzulagen zum Ruhegenuß bzw. andere

Ruhegenußzulagen bereits enthalten?

Wenn nein, wie stellt sich die Tabelle nach Einbeziehung dieser Zulagen dar?

7) Wie hoch wurden die Pensionen (Ruhebezüge) der Landesbeamten der einzelnen

Bundesländer im Jahre 1997 (bzw. im letztverfügbaren Jahr) im Durchschnitt?

8) Wie viele Pensionen von Landesbeamten betrugen zum letzten verfügbaren Stichtag

monatlich

a) bis zu 10.000,-- ÖS,

b) 10.000,-- ÖS bis 20.000,-- ÖS,

c) 20.000,-- ÖS bis 30.000,-- ÖS,

d) 30.000,-- ÖS bis 40.000,-- ÖS,

e) 40.000,-- ÖS bis 50.000,-- ÖS,

f) 50.000,-- ÖS bis 60.000,-- ÖS,

g) 60.000,-- ÖS bis 70.000,-- ÖS,

h) 70.000,-- ÖS bis 80.000,-- ÖS,

i) über 80.000,-- ÖS

9) Sind in den obigen Zahlen die Nebengebührenzulagen zum Ruhegenuß bzw. andere

Ruhegenußzulagen bereits enthalten?

Wenn nein, wie stellt sich die Tabelle nach Einbeziehung dieser Zulagen dar?

10) Wie hoch waren die Pensionen (Ruhebezüge) der Gemeindebeamten im Jahre 1997

(bzw. im letztverfügbaren Jahr) im Durchschnitt?

11) Wie viele Pensionen von Gemeindebeamten betrugen zum letzten verfügbaren Stichtag

monatlich

a) bis zu 10.000,--ÖS,

b) 10.000,-- ÖS bis 20.000,-- ÖS,

c) 20.000,-- ÖS bis 30.000,-- ÖS,

d) 30.000,-- Ös bis 40.000,-- ÖS,

e) 40.000,-- ÖS bis 50.000,-- ÖS,

f) 50.000,-- ÖS bis 60.000,-- ÖS,

g) 60.000,-- ÖS bis 70.000,-- ÖS,

h) 70.000,-- ÖS bis 80.000,-- ÖS,

i) über 80.000,-- ÖS

12) Sind in den obigen Zahlen die Nebengebührenzulagen zum Ruhegenuß bzw. andere

Ruhegenußzulagen bereits enthalten?

Wenn nein, wie stellt sich die Tabelle nach Einbeziehung dieser Zulagen dar?