3472/J XX.GP

 

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Martin Graf

und Kollegen

• an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend: Verleihung des Titels eines Ehrensenators

Laut neuem Universitätsorganisationsgesetz (UOG 1993) ist „die

Universität berechtigt, (...) den Titel eines Ehrensenators (...) zu

verleihen“. Im Gegensatz zum vorigen UOG (1975) steht nicht mehr

beschrieben an wen und für welche Dienste ein solcher Titel verliehen

werden soll, was im UOG 1975 zwar nur weitläufig umschrieben, aber

dennoch erwähnt wurde.

Nach mehrmaligen Telefonaten mit der Universitätsdirektion an der

Universität Wien (Rechts- und Organisationsabteilung) und einem

schriftlichen Ansuchen wurde dem Abgeordneten Dr. Graf, einem Mitglied

des Wissenschaftsausschußes, die Herausgabe der Namensliste der

Ehrensenatoren verweigert!

Die Unterzeichner stellen diesbezüglich an den Bundesminister für

Wissenschaft und Verkehr folgende

Anfrage

1) Wieviele Ehrensenatoren gibt es je Universität?

Wie heißen diese und aus welcher Branche kommen sie?

2) Ist die Anzahl der Ehrensenatoren je Universität beschränkt?

3) Welche Kriterien sind notwendig um einen solchen Titel erwerben zu

können?

4) Was sind die Rechte bzw. Pflichten eines Ehrensenators?

5) Warum ist die Liste der Ehrensenatoren nicht öffentlich und nicht

einmal für einen Abgeordneten des Nationalrates, der Mitglied im

Wissenschaftsausschuß ist, zugänglich?