3472/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Martin Graf
und Kollegen
• an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend: Verleihung des Titels eines Ehrensenators
Laut neuem Universitätsorganisationsgesetz (UOG 1993) ist „die
Universität berechtigt, (...) den Titel eines Ehrensenators (...) zu
verleihen“. Im Gegensatz zum vorigen UOG (1975) steht nicht mehr
beschrieben an wen und für welche Dienste ein solcher Titel verliehen
werden soll, was im UOG 1975 zwar nur weitläufig umschrieben, aber
dennoch erwähnt wurde.
Nach mehrmaligen Telefonaten mit der Universitätsdirektion an der
Universität Wien (Rechts- und Organisationsabteilung) und einem
schriftlichen Ansuchen wurde dem Abgeordneten Dr. Graf, einem Mitglied
des Wissenschaftsausschußes, die Herausgabe der Namensliste der
Ehrensenatoren verweigert!
Die Unterzeichner stellen diesbezüglich an den Bundesminister für
Wissenschaft und Verkehr folgende
Anfrage
1) Wieviele Ehrensenatoren gibt es je Universität?
Wie heißen diese und aus welcher Branche kommen sie?
2) Ist die Anzahl der Ehrensenatoren je Universität beschränkt?
3) Welche Kriterien sind notwendig um einen solchen Titel erwerben zu
können?
4) Was sind die Rechte bzw. Pflichten eines Ehrensenators?
5) Warum ist die Liste der Ehrensenatoren nicht öffentlich und nicht
einmal für einen Abgeordneten des Nationalrates, der Mitglied im
Wissenschaftsausschuß ist, zugänglich?