3488/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Einführung einer Knock-Out-Prüfung am Wiener Institut für Psychologie

Das Wiener Institut für Psychologie hat für das Wintersemester 97/98 eine neue

Studieneingangsphase konzipiert mit dem Erfolg, daß 55 % der neuinskribierten Studierenden

nach Auskunft der Evidenzstelle nun ohne Voraussetzung für den ersten Studienabschnitt

dastehen. Der Grund ist eine Eingangsvorlesung mit anschließender Prüfung während der

Inskriptionsfrist, wobei diese Prüfung die Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an

Übungen ist.

Fast die Hälfte (45 %) der StudienanfängerInnen sind nicht zu dieser Prüfung erschienen,

20% der Angetretenen haben sie nicht bestanden. Insgesamt haben also 65% der

Studierenden die Prüfung nicht erfolgreich absolviert.

Der Grund für diese hohe Ausfallsquote liegt in den schikanösen Rahmenbedingungen,

unter denen diese Eingangsvorlesung und Prüfung abgehalten wird. In einer

Frontalunterrichtssituation mußten 600 Studierende während der Inskriptionsfrist zwei

Ganztagesblöcke, unterbrochen lediglich von ein bis zwei Stunden Pause (siehe beigelegte

Ankündigung der Vorlesung), absolvieren. Die Vorlesung fand noch dazu an Samstagen

statt. Derzeit ist diese Prüfung überhaupt nur für das Wintersemester vorgesehen, sodaß

Studierende, die im Sommersemester beginnen, keine Übungen belegen können und so

wertvolle Studienzeit verlieren, was angesichts der durch das Sparpaket verschärften

Bestimmungen für den Erhalt der Familienbeihilfe besonders hart ist.

Die Studierenden sehen in dieser Eingangsprüfung eine versteckte Knock-Out-Prüfung, die

sich höchstens an den Buchstaben, nicht aber an den Sinn des Gesetzes hält. So ist etwa in

den Erläuterungen zu § 38 des neuen Universitätsstudiengesetzes (UniStG) über die

Studieneingangsphase u . a. zu lesen:

An dieser Stelle wird die 1992 im AHStG eingeführte Studieneingangsphase neuerlich

festgelegt. Die Bestimmung ist als Auftrag an die Studienkommissionen formuliert, in

den Studienplänen Lehrveranstaltungen am Anfang des Studiums vorzusehen, die aus

einführenden und das Studium besonders kennzeichnenden Fächern anzubieten sind.

Neuerlich hinzuweisen ist darauf, daß die Eingangsphase als Ganzes nicht mit einer

gesonderten Prüfung abgeschlossen wird, mit der Konsequenzen für das weitere

Studium verbunden sind. (...) Die Eingangsphase ist kein Selektionsinstrument. Die

Studierenden sollen vielmehr rasch den Inhalt des gewählten Studiums kennenlernen,

um so beurteilen zu können, ob sie die richtige Studienwahl getroffen haben.

Auch im alten AHStG ist klar festgelegt, daß die Studieneingangsphase keine Knock-Out-

Prüfung sein darf.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Hält sich der Minister weiterhin an die Ausführungen in den Erläuterungen zum UniStG,

wonach die Eingangsphase „kein Selektionsinstrument" sein darf, also nicht zu einer

Knock-Out-Prüfung gemacht werden darf?

2) Was hält der Minister von der am Wiener Institut für Psychologie im Wintersemester

97/98 angebotenen Eingangsvorlesung, deren Ergebnis de facto viele Studierende vom

Studium ausschließt?

3) Entspricht die am Wiener Institut für Psychologie im Wintersemester 97/98 angebotene

Eingangsvorlesung den Studiengesetzen oder wurden solche verletzt?

4) Stellt sich der Minister hinter die vom Wiener Institut für Psychologie konzipierte

Eingangsvorlesung oder wird er auf eine Veränderung drängen? Wenn zweiteres

zutrifft: Was wird der Minister unternehmen?

 

BEILAGE NICHT GESCANNT!!!