3488/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Einführung einer Knock-Out-Prüfung am Wiener Institut für Psychologie
Das Wiener Institut für Psychologie hat für das Wintersemester 97/98 eine neue
Studieneingangsphase konzipiert mit dem Erfolg, daß 55 % der neuinskribierten Studierenden
nach Auskunft der Evidenzstelle nun ohne Voraussetzung für den ersten Studienabschnitt
dastehen. Der Grund ist eine Eingangsvorlesung mit anschließender Prüfung während der
Inskriptionsfrist, wobei diese Prüfung die Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an
Übungen ist.
Fast die Hälfte (45 %) der StudienanfängerInnen sind nicht zu dieser Prüfung erschienen,
20% der Angetretenen haben sie nicht bestanden. Insgesamt haben also 65% der
Studierenden die Prüfung nicht erfolgreich absolviert.
Der Grund für diese hohe Ausfallsquote liegt in den schikanösen Rahmenbedingungen,
unter denen diese Eingangsvorlesung und Prüfung abgehalten wird. In einer
Frontalunterrichtssituation mußten 600 Studierende während der Inskriptionsfrist zwei
Ganztagesblöcke, unterbrochen lediglich von ein bis zwei Stunden Pause (siehe beigelegte
Ankündigung der Vorlesung), absolvieren. Die Vorlesung fand noch dazu an Samstagen
statt. Derzeit ist diese Prüfung überhaupt nur für das Wintersemester vorgesehen, sodaß
Studierende, die im Sommersemester beginnen, keine Übungen belegen können und so
wertvolle Studienzeit verlieren, was angesichts der durch das Sparpaket verschärften
Bestimmungen für den Erhalt der Familienbeihilfe besonders hart ist.
Die Studierenden sehen in dieser Eingangsprüfung eine versteckte Knock-Out-Prüfung, die
sich höchstens an den Buchstaben, nicht aber an den Sinn des Gesetzes hält. So ist etwa in
den Erläuterungen zu § 38 des neuen Universitätsstudiengesetzes (UniStG) über die
Studieneingangsphase u . a. zu lesen:
An dieser Stelle wird die 1992 im AHStG eingeführte Studieneingangsphase neuerlich
festgelegt. Die Bestimmung ist als Auftrag an die Studienkommissionen formuliert, in
den Studienplänen Lehrveranstaltungen am Anfang des Studiums vorzusehen, die aus
einführenden und das Studium besonders kennzeichnenden Fächern anzubieten sind.
Neuerlich hinzuweisen ist darauf, daß die Eingangsphase als Ganzes nicht mit einer
gesonderten Prüfung abgeschlossen wird, mit der Konsequenzen für das weitere
Studium verbunden sind. (...) Die Eingangsphase ist kein Selektionsinstrument. Die
Studierenden sollen vielmehr rasch den Inhalt des gewählten Studiums kennenlernen,
um so beurteilen zu können, ob sie die
richtige Studienwahl getroffen haben.
Auch im alten AHStG ist klar festgelegt, daß die Studieneingangsphase keine Knock-Out-
Prüfung sein darf.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Hält sich der Minister weiterhin an die Ausführungen in den Erläuterungen zum UniStG,
wonach die Eingangsphase „kein Selektionsinstrument" sein darf, also nicht zu einer
Knock-Out-Prüfung gemacht werden darf?
2) Was hält der Minister von der am Wiener Institut für Psychologie im Wintersemester
97/98 angebotenen Eingangsvorlesung, deren Ergebnis de facto viele Studierende vom
Studium ausschließt?
3) Entspricht die am Wiener Institut für Psychologie im Wintersemester 97/98 angebotene
Eingangsvorlesung den Studiengesetzen oder wurden solche verletzt?
4) Stellt sich der Minister hinter die vom Wiener Institut für Psychologie konzipierte
Eingangsvorlesung oder wird er auf eine Veränderung drängen? Wenn zweiteres
zutrifft: Was wird der Minister unternehmen?
BEILAGE NICHT GESCANNT!!!