3523/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Juristenausbildung

Im Bericht des zuständigen Ausschusses des Europäischen Parlamentes über die

„Sensibilisierung der Juristen für das Gemeinschaftsrecht“ gab es die Forderung, das

Gemeinschaftsrecht zum obligatorischen Studienfach an allen rechtswissenschaftlichen

Fakultäten europaweit zu machen. Dabei wurde von MEP Dr. Maria Berger festgestellt, daß

die Unkennntnis des Gmeinschaftsrechts bei Rechtsanwälten, Richtern und Staatsanwälten

nicht nur ein Problem dieser Berufe, sondern darüberhinaus ein Risiko für den einzelnen

Bürger, für die Unternehmen und das Funktionieren des Binnenmarktes ist.

Bedauerlichweise ist es in vielen Mitgliedsstaaten — auch in Österreich — nicht üblich, daß

Gemeinschaftsrecht obligatorisch als Studienfach gelehrt wird. Daneben gibt es noch das

Problem einer leichteren Zugänglichkeit des Gemeinschaftsrechtes. Derzeit scheint es auch

für gut aus- und weitergebildete Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte auch nicht leicht

zu sein, den Zugang zum Gemeinschaftsrecht zu finden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr nachstehende

Anfrage:

1. Werden Sie das „Gemeinschaftsrecht“ zum obligatorischen Studienfach in allen

rechtswissenschaftlichen Fakultäten machen?

2. Wenn ja, wie wird der Zeitplan aussehen bis an allen rechtswissenschaftlichen

Fakultäten Gemeinschaftsrecht obligatorisch gelehrt wird?

3. Wieviele Lehrveranstaltungen zum Gemeinschaftsrecht gibt es im Studienjahr 97/98

an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten? Bitte jeweils anführen, welche Fakultät

welche Lehrveranstaltungen (Titel) in wievielen Stunden abhält.

4. In welchen europäischen Staaten gehört das „Gemeinschaftsrecht“ zum

obligatorischen Studienfach, der rechtswissenschaftlichen Fakultäten?