3523/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Juristenausbildung
Im Bericht des zuständigen Ausschusses des Europäischen Parlamentes über die
„Sensibilisierung der Juristen für das Gemeinschaftsrecht“ gab es die Forderung, das
Gemeinschaftsrecht zum obligatorischen Studienfach an allen rechtswissenschaftlichen
Fakultäten europaweit zu machen. Dabei wurde von MEP Dr. Maria Berger festgestellt, daß
die Unkennntnis des Gmeinschaftsrechts bei Rechtsanwälten, Richtern und Staatsanwälten
nicht nur ein Problem dieser Berufe, sondern darüberhinaus ein Risiko für den einzelnen
Bürger, für die Unternehmen und das Funktionieren des Binnenmarktes ist.
Bedauerlichweise ist es in vielen Mitgliedsstaaten — auch in Österreich — nicht üblich, daß
Gemeinschaftsrecht obligatorisch als Studienfach gelehrt wird. Daneben gibt es noch das
Problem einer leichteren Zugänglichkeit des Gemeinschaftsrechtes. Derzeit scheint es auch
für gut aus- und weitergebildete Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte auch nicht leicht
zu sein, den Zugang zum Gemeinschaftsrecht zu finden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr nachstehende
Anfrage:
1. Werden Sie das „Gemeinschaftsrecht“ zum obligatorischen Studienfach in allen
rechtswissenschaftlichen Fakultäten machen?
2. Wenn ja, wie wird der Zeitplan aussehen bis an allen rechtswissenschaftlichen
Fakultäten Gemeinschaftsrecht
obligatorisch gelehrt wird?
3. Wieviele Lehrveranstaltungen zum Gemeinschaftsrecht gibt es im Studienjahr 97/98
an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten? Bitte jeweils anführen, welche Fakultät
welche Lehrveranstaltungen (Titel) in wievielen Stunden abhält.
4. In welchen europäischen Staaten gehört das „Gemeinschaftsrecht“ zum
obligatorischen Studienfach, der rechtswissenschaftlichen Fakultäten?