3544/J XX.GP

 

der Abgeordneten Heidrun Silhavy

und Genossen

an die Bundesminister für Finanzen

betreffend Gewährung von Sonderkarenzurlaubsgeld

Es gibt immer wieder Fälle, in welchen sich Zeiten einer Ehescheidung und der

Antragstellung auf Sonderkarenzurlaubsgeld überschneiden.

Bei Scheidungsurteilen tritt die formelle Rechtskraft insbesondere bei Vorliegen eines

Rechtsmittelverzichtes vor der materiellen Rechtskraft ein.

Im Falle des Sonderkarenzurlaubsgesetzes, das im wesentlichen der Sondernotstandshilfe

nachgebildet ist, gibt es immer wieder Fälle, in denen die Voraussetzungen flir die

Gewährung von Sonderkarenzurlaubsgeld unterschiedlich interpretiert werden.

In der Anfragebeantwortung 3035/AB wurde auf die Zuständigkeit des Bundesministers für

Finanzen venviesen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen

nachstehende

Anfrage:

1. Sind Sie der Auffassung, daß die Voraussetzung für die Gewährung des

Sonderkarenzurlaubsgeldes bei Erfüllung aller anderen Bedingungen mit dem Eintritt

der formellen Rechtskraft eines Scheidungsurteils gegeben ist?

Wenn nein, warum nicht?