3544/J XX.GP
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und Genossen
an die Bundesminister für Finanzen
betreffend Gewährung von Sonderkarenzurlaubsgeld
Es gibt immer wieder Fälle, in welchen sich Zeiten einer Ehescheidung und der
Antragstellung auf Sonderkarenzurlaubsgeld überschneiden.
Bei Scheidungsurteilen tritt die formelle Rechtskraft insbesondere bei Vorliegen eines
Rechtsmittelverzichtes vor der materiellen Rechtskraft ein.
Im Falle des Sonderkarenzurlaubsgesetzes, das im wesentlichen der Sondernotstandshilfe
nachgebildet ist, gibt es immer wieder Fälle, in denen die Voraussetzungen flir die
Gewährung von Sonderkarenzurlaubsgeld unterschiedlich interpretiert werden.
In der Anfragebeantwortung 3035/AB wurde auf die Zuständigkeit des Bundesministers für
Finanzen venviesen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1. Sind Sie der Auffassung, daß die Voraussetzung für die Gewährung des
Sonderkarenzurlaubsgeldes bei Erfüllung aller anderen Bedingungen mit dem Eintritt
der formellen Rechtskraft eines Scheidungsurteils gegeben ist?
Wenn nein, warum nicht?