3566/J XX.GP

 

der Abgeordneten J. Schuster, J. Auer, M. Ellmauer, K. Freund W. Murauer

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend die Umsetzung des parlamentarischen Auftrages zur Vereinfachung der

verkehrspsychologischen Untersuchung zur Erlangung eines Mopedausweises ab 15 Jahren

im Interesse der Verkehrssicherheit

Das Führerscheingesetz, das seit 1. November 1997 in Kraft ist, regelt die Möglichkeit des

Landeshauptmannes durch Verordnung vorzusehen, daß Personen, die das 15. Lebensjahr

vollendet haben, bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen einen Mopedausweis erlangen

können.

Als Voraussetzungen werden im Gesetz neben der Bestätigung des Lehrherrn oder der Schule,

daß für die Fahrt vom Wohnort zur Ausbildungsstätte keine oder aufgrund des Fahrplanes nur

unzumutbare öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stehen, und neben der

Einwilligungserklärung des Erziehungsberechtigten, der Nachweis der geistigen Reife des

Antragstellers durch eine Stellungnahme einer verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle

gefordert.

Für viele Jugendliche, vor allem im ländlichen Raum, ist die Erlangung des Mopedausweises

eine Notwendigkeit, um die gewählte Schule oder den Lehrplatz zu erreichen.

Leider wird durch die Gesundheitsverordnung des Verkehrsministers, welche die genauen

Modalitäten der verkehrspsychologischen Untersuchung regelt, das Erlangen des

Mopedausweises ab 15 Jahren wesentlich erschwert.

§ 17 der Führerscheingesetz - Gesundheitsverordnung macht keinen Unterschied zwischen

Bewerbern um den Mopedausweis ab 15 und jenen Bewerbern um eine Lenkerberechtigung,

„die fünfmal den theoretischen Teil der Fahrprüfung oder viermal den praktischen Teil der

Fahrprüfung nicht bestanden haben und bei denen aufgrund einer ergänzenden amtsärztlichen

Untersuchung Zweifel an deren kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit, insbesondere an der

Intelligenz und am Erinnerungsvermögen bestehen“. Es ist nicht gerechtfertigt, daß ein

Jugendlicher, dessen geistige Reife festgestellt werden soll, den gleichen Test absolvieren

muß wie ein Erwachsener, dessen Intelligenz angezweifelt wird, da er bereits fünfmal die

theoretische Führerscheinprüfung nicht bestanden hat.

Das komplizierte Verfahren sowie der Preis einer verkehrspsychologischen Untersuchung von

S 5.000,-- erschweren die Möglichkeit eines Jugendlichen wesentlich, einen Mopedausweis

zu erwerben.

Daher ist die Befürchtung gerechtfertigt, daß Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht

erreicht haben, entgegen der gesetzlichen Regelung, Mopeds ohne Mopedausweis benützen,

um zu ihrem Arbeitsplatz oder ihrer Schule zu gelangen und somit ein wesentliches Risiko für

die Verkehrssicherheit darstellen.

Im Gegensatz zu Österreich ist in Bayern das Mopedfahren ab 15 schon seit Jahren

zugelassen und funktioniert problemlos. Bei der psychologischen Prüfbescheinigung wird in

Bayern ein einfacherer und billigerer, aber dennoch effektiver Weg eingeschlagen. Die

psychologische Prüfbescheinigung, die vom bayrischen TÜV ausgestellt wird, kostet nur 207

DM (rund 1.400,-- Schilling). Diese Untersuchung wird von einem amtlich anerkannten

Prüfer nach dem Sachverständigengesetz vorgenommen. Dieser sucht aus möglichen zehn

Fragebögen einen aus, den der Kandidat richtig auszufüllen hat.

Diese Art der Feststellung der geistigen Reife Jugendlicher ist, ohne die Verkehrssicherheit zu

schmälern, wesentlich unbürokratischer und bürgerfreundlicher als die österreichische

Regelung.

In Kenntnis der Probleme der Jugendlichen und des schnellen Handlungsbedarfes hat der

Verkehrsausschuß des Nationalrats bereits in seiner Sitzung am 25. November 1997

Einstimmig einen Entschließungsantrag verabschiedet, mit dem der Bundesminister für

Wissenschaft und Verkehr aufgefordert wird, die Führerscheingesetz - Gesundheitsverordnung

dahingehend zu ändern, daß die Kosten der verkehrspsychologischen Untersuchung auf ein

für Jugendliche finanzierbares Maß gesenkt werden und die Art der Untersuchung nach

bayrischem Vorbild im Interesse der Jugendlichen und der Verkehrssicherheit vereinfacht

wird. Dieser Entschließungsantrag wurde in der Folge am 12. Dezember 1997 einstimmig

vom Plenum des Nationalrates verabschiedet.

Seit 12. Dezember 1997 bzw. seit 25. November 1997, an dem der Bundesminister für

Wissenschaft und Verkehr vom Auftrag des Gesetzgebers zum ersten Mal informiert wurde,

sind einige Wochen vergangen, einige hundert Jugendliche mußten wegen des hohen Preises

der Untersuchung auf einen - vielleicht zum Erreichen der Schule oder des Lehrplatzes

notwendigen - Mopedausweis verzichten, und der Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr hat seine Verordnung noch immer nicht gemäß des Auftrages des Nationalrates

geändert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher im Interesse vieler Jugendlicher und deren

Eltern an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr folgende

Anfrage:

1. Wann, Herr Bundesminister, planen Sie - entsprechend des einstimmigen Auftrages aller

Abgeordneten des Nationalrates und im Interesse zahlreicher Jugendlicher - die

Gesundheitsverordnung zum Führerscheingesetz dahingehend zu ändern, daß die Kosten

der verkehrspsychologischen Untersuchung auf ein für Jugendliche finanzierbares Maß

gesenkt werden und die Art der Untersuchung im Interesse der Jugendlichen und der

Verkehrssicherheit vereinfacht wird?

2. Ist Ihnen bekannt, daß bei den Verkehrsbehörden zahlreiche Jugendliche einen Antrag auf

Ausstellung eines Mopedausweises stellen wollen, aber aus finanziellen Gründen auf die

Änderung Ihrer Verordnung warten?

3. Ist Ihnen bekannt, daß die Wartezeit zwischen Anmeldung einer verkehrspsychologischen

Untersuchung und tatsächlicher Untersuchung beim Kuratorium für Verkehrssicherheit

rund 6 Monate beträgt und somit der Mopedausweis in der Realität nicht bereits mit 15

Jahren sondern erst mit 15 ½ Jahren erworben werden kann?

4. Was gedenken Sie gegen diese Tatsache zu unternehmen, die nicht dem Willen des

Gesetzgebers entspricht, daß bereits 15 - Jährige einen Mopedausweis erlangen können?