3566/J XX.GP
der Abgeordneten J. Schuster, J. Auer, M. Ellmauer, K. Freund W. Murauer
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend die Umsetzung des parlamentarischen Auftrages zur Vereinfachung der
verkehrspsychologischen Untersuchung zur Erlangung eines Mopedausweises ab 15 Jahren
im Interesse der Verkehrssicherheit
Das Führerscheingesetz, das seit 1. November 1997 in Kraft ist, regelt die Möglichkeit des
Landeshauptmannes durch Verordnung vorzusehen, daß Personen, die das 15. Lebensjahr
vollendet haben, bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen einen Mopedausweis erlangen
können.
Als Voraussetzungen werden im Gesetz neben der Bestätigung des Lehrherrn oder der Schule,
daß für die Fahrt vom Wohnort zur Ausbildungsstätte keine oder aufgrund des Fahrplanes nur
unzumutbare öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stehen, und neben der
Einwilligungserklärung des Erziehungsberechtigten, der Nachweis der geistigen Reife des
Antragstellers durch eine Stellungnahme einer verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle
gefordert.
Für viele Jugendliche, vor allem im ländlichen Raum, ist die Erlangung des Mopedausweises
eine Notwendigkeit, um die gewählte Schule oder den Lehrplatz zu erreichen.
Leider wird durch die Gesundheitsverordnung des Verkehrsministers, welche die genauen
Modalitäten der verkehrspsychologischen Untersuchung regelt, das Erlangen des
Mopedausweises ab 15 Jahren wesentlich erschwert.
§ 17 der Führerscheingesetz - Gesundheitsverordnung macht keinen Unterschied zwischen
Bewerbern um den Mopedausweis ab 15 und jenen Bewerbern um eine Lenkerberechtigung,
„die fünfmal den theoretischen Teil der Fahrprüfung oder viermal den praktischen Teil der
Fahrprüfung nicht bestanden haben und bei denen aufgrund einer ergänzenden amtsärztlichen
Untersuchung Zweifel an deren kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit, insbesondere an der
Intelligenz und am Erinnerungsvermögen bestehen“. Es ist nicht gerechtfertigt, daß ein
Jugendlicher, dessen geistige Reife festgestellt werden soll, den gleichen Test absolvieren
muß wie ein Erwachsener, dessen Intelligenz angezweifelt wird, da er bereits fünfmal die
theoretische Führerscheinprüfung nicht bestanden hat.
Das komplizierte Verfahren sowie der Preis einer verkehrspsychologischen Untersuchung von
S 5.000,-- erschweren die Möglichkeit eines Jugendlichen wesentlich, einen Mopedausweis
zu erwerben.
Daher ist die Befürchtung gerechtfertigt, daß Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht
erreicht haben, entgegen der gesetzlichen Regelung, Mopeds ohne Mopedausweis benützen,
um zu ihrem Arbeitsplatz oder ihrer Schule zu gelangen und somit ein wesentliches Risiko für
die Verkehrssicherheit darstellen.
Im Gegensatz zu Österreich ist in Bayern das Mopedfahren ab 15 schon seit Jahren
zugelassen und funktioniert problemlos. Bei der psychologischen Prüfbescheinigung wird in
Bayern ein einfacherer und billigerer, aber dennoch effektiver Weg eingeschlagen. Die
psychologische Prüfbescheinigung, die vom bayrischen TÜV ausgestellt wird, kostet nur 207
DM (rund 1.400,-- Schilling). Diese Untersuchung wird von einem amtlich anerkannten
Prüfer nach dem Sachverständigengesetz vorgenommen. Dieser sucht aus möglichen zehn
Fragebögen einen aus, den der Kandidat richtig auszufüllen hat.
Diese Art der Feststellung der geistigen Reife Jugendlicher ist, ohne die Verkehrssicherheit zu
schmälern, wesentlich unbürokratischer und bürgerfreundlicher als die österreichische
Regelung.
In Kenntnis der Probleme der Jugendlichen und des schnellen Handlungsbedarfes hat der
Verkehrsausschuß des Nationalrats bereits in seiner Sitzung am 25. November 1997
Einstimmig einen Entschließungsantrag verabschiedet, mit dem der Bundesminister für
Wissenschaft und Verkehr aufgefordert wird, die Führerscheingesetz - Gesundheitsverordnung
dahingehend zu ändern, daß die Kosten der verkehrspsychologischen Untersuchung auf ein
für Jugendliche finanzierbares Maß gesenkt werden und die Art der Untersuchung nach
bayrischem Vorbild im Interesse der Jugendlichen und der Verkehrssicherheit vereinfacht
wird. Dieser Entschließungsantrag wurde in der Folge am 12. Dezember 1997 einstimmig
vom Plenum des Nationalrates verabschiedet.
Seit 12. Dezember 1997 bzw. seit 25. November 1997, an dem der Bundesminister für
Wissenschaft und Verkehr vom Auftrag des Gesetzgebers zum ersten Mal informiert wurde,
sind einige Wochen vergangen, einige hundert Jugendliche mußten wegen des hohen Preises
der Untersuchung auf einen - vielleicht zum Erreichen der Schule oder des Lehrplatzes
notwendigen - Mopedausweis verzichten, und der Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr hat seine Verordnung noch immer nicht gemäß des Auftrages des Nationalrates
geändert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher im Interesse vieler Jugendlicher und deren
Eltern an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr folgende
Anfrage:
1. Wann, Herr Bundesminister, planen Sie - entsprechend des einstimmigen Auftrages aller
Abgeordneten des Nationalrates und im Interesse zahlreicher Jugendlicher - die
Gesundheitsverordnung zum Führerscheingesetz dahingehend zu ändern, daß die Kosten
der verkehrspsychologischen Untersuchung auf ein für Jugendliche finanzierbares Maß
gesenkt werden und die Art der Untersuchung im Interesse der Jugendlichen und der
Verkehrssicherheit vereinfacht wird?
2. Ist Ihnen bekannt, daß bei den Verkehrsbehörden zahlreiche Jugendliche einen Antrag auf
Ausstellung eines Mopedausweises stellen wollen, aber aus finanziellen Gründen auf die
Änderung Ihrer Verordnung warten?
3. Ist Ihnen bekannt, daß die Wartezeit zwischen Anmeldung einer verkehrspsychologischen
Untersuchung und tatsächlicher Untersuchung beim Kuratorium für Verkehrssicherheit
rund 6 Monate beträgt und somit der Mopedausweis in der Realität nicht bereits mit 15
Jahren sondern erst mit 15 ½ Jahren erworben werden kann?
4. Was gedenken Sie gegen diese Tatsache zu unternehmen, die nicht dem Willen des
Gesetzgebers entspricht, daß bereits 15 - Jährige einen Mopedausweis erlangen können?