3567/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Povysil, Mag. Haupt, Dr. Salzl, Abg. Rosenstingl, Dr. Pumberger
und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
betreffend: Transport von gefährlichen Gütern
Ihre schriftliche Beantwortung zu Strahlenschutzanfragen im Budgetausschuss, sowie
die Ausführungen Ihrer Amtskollegin zum Gesundheitsbericht 1997 ( mit Daten 1993 -
1995) sowie die Anfragebeantwortungen 2943/AB BMI 16.800/6-IV/13/97 v. 18.11.97,
2947/AB BMUJF GZ 61 1000/76 - Präs.1/97 und 2951/AB BMWV GZ. 9107/2-Z4/97
v.17.11.97, lassen einige konkrete Punkte, aufgrund diverser Kompetenzen, außer Acht.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
folgende
Anfrage:
Österreich ist ein unumgängliches Transitland im Fernverkehr. Auf diesen Transitstrecken
kommt es öfters zu Unfällen von LKW mit gefährlichem Ladegut. Manche dieser Güter
sind schon im Ursprungsland falsch deklariert oder werden ganz einfach ohne Wissen der
Behörde durch Österreich gebracht. Insbesondere werden hier Güter der radioaktiven
Klasse angesprochen.
Die freiwilligen Feuerwehren verfügen an diesen Strecken nicht an dem benötigtem
Strahlen- und anderen Gefahrenschutz, Bergungsmaterial sowie Meß - und Analysegeräte.
Es kann daher zu nachhaltigen Gesundheits/ Strahlungsschäden der Helfer, Bevölkerung
und der Umgebung kommen.
1.) Wissen Sie welche Feuerwehren an welchen Transitdurchzugsrouten in Österreich
mit adäquaten Meß - und Analyse - und Berge-geräten einserseits für gefährliche
Güter und andererseits für strahlendes/ radioaktives Material ausgestattet sind?
2.) Wissen Sie in wie vielen Fällen es 1995 und 1996 zu Gesundheitsgefährdungen oder
gar Verstrahlungen es von Feuerwehrleuten, freiwilligen Helfern und Umwelt
gekommen ist?
3.) Welche Vorkehrungen treffen Sie, damit Transporte gefährlichen (ADR
Rahmenrichtlinie) oder gar strahlenden Materials (EU - Verbringungsverordnung)
nicht ohne Wissen der Behörden oder gar undeklariert in oder durch Österreich
durchgeführt werden können?
4.) Welche Vorkehrungen bestehen innerhalb der Behörden der EU wenn das Start
oder das Zielland ein EU Mitglied ist?
5.) Welche Richtlinien haben freiwillige Feuerwehren oder andere freiwillige Helfer bei
Pannen und Unfällen mit Transporten von gefährlichem oder strahlendem Material
zu befolgen?
6.) Wie wird gewährleistet, daß kein gefährliches oder strahlendes Material in die
Umgebung gelangt?
Das österreichische Bundesheer verfügt über sogenannte ABC - Einheiten, welche über das
entsprechende Know - how, Material sowie über die entsprechenden Meß - und
Analyseeinrichtungen verfügen. Diese ABC - Einheiten werden aber erst tätig, wenn sie
vom jeweiligen Landeshauptmann zum Einsatz angefordert werden, also erst nach
erfolgtem Einsatz der Feuerwehr am Unglücksort. Ein reguläres Einbinden dieser ABC -
Einheiten des Bundesheeres bei Pannen und Unfällen von Gefahrenguttransporten und bei
Transporten strahlenden Materials wäre aber eine wertvolle budgetneutrale Ergänzung
und Weiterbildung der Feuerwehr sowie eine Übung für den Ernstfall, bei gleichzeitigem
Nutzen für Zivilbevölkerung und Umwelt im Sinne des „Schutzes nach Innen“.
Werden Sie dem Bundesminister für Landesverteidigung vorschlagen ABC - Einheiten
des Bundesheeres in die reguläre Abwicklungskontrolle von Gefahrguttransporten und
Transporten strahlenden Materials sowie in Bergungsaktionen bei Unfällen mit solchen
Transporten an strategischen Positionen der Transitrouten einzubinden?