3580/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Povysil, Mag. Haupt, Dr. Salzl, Abg. Rosenstingl , Dr. Pumberger

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend: Transport von gefährlichen Gütern

Die schriftliche Beantwortung zu Strahlenschutzanfragen im Budgetausschuss durch die

BM für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz, sowie die Ausführungen der

BM für Arbeit, Gesundheit und Soziales zum Gesundheitsbericht 1997 ( mit Daten 1993-

1995) sowie die Anfragebeantwortungen 2943/AB BMI 16.800/6-IV/13/97 v. 18.11.97,

2947/AB BMUJF GZ 61 1000/76-Präs.1/97 und 2951/AB BMWV GZ. 9107/2-Z4/97

v.17.11.97, lassen einige konkrete Punkte, aufgrund diverser Kompetenzen, außer Acht.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

folgende

Anfrage:

Österreich ist ein unumgängliches Transitland im Fernverkehr. Auf diesen Transitstrecken

kommt es öfters zu Unfällen von LKW mit gefährlichem Ladegut Manche dieser Güter

sind schon im Ursprungsland falsch deklariert oder werden ganz einfach ohne Wissen der

Behörde durch Österreich gebracht. Insbesondere werden hier Güter der radioaktiven

Klasse angesprochen.

Die freiwilligen Feuerwehren verfügen an diesen Strecken nicht an dem benötigtem

Strahlen- und anderen Gefahrenschutz, Bergungsmaterial sowie Meß - und Analysegeräte.

Es kann daher zu nachhaltigen Gesundheits-/ Strahlungsschäden der Helfer, Bevölkerung

und der Umgebung kommen.

1.) Wissen Sie welche Feuerwehren an welchen Transitdurchzugsrouten in Österreich

mit adäquaten Meß - und Analyse - und Berge - Geräten einserseits für gefährliche

Güter und andererseits für strahlendes/ radioaktives Material ausgestattet sind?

2.) Wissen Sie in wie vielen Fällen es 1995 und 1996 zu Gesundheitsgefährdungen oder

gar Verstrahlungen es von Feuerwehrleuten, freiwilligen Helfern und Umwelt

gekommen ist?

3.) Welche Vorkehrungen treffen Sie, damit Transporte gefährlichen (ADR

Rahmenrichtlinie) oder gar strahlenden Materials (EU-Verbringungsverordnung)

nicht ohne Wissen der Behörden oder gar undeklariert in oder durch Österreich

durchgeführt werden können?

4.) Welche Vorkehrungen bestehen innerhalb der Behörden der EU wenn das Start

oder das Zielland ein EU Mitglied ist?

5.) Welche Richtlinien haben freiwillige Feuerwehren oder andere freiwillige Helfer bei

Pannen und Unfällen mit Transporten von gefährlichem oder strahlendem Material

zu befolgen?

6.) Wie wird gewährleistet, daß kein gefährliches oder strahlendes Material in die

Umgebung gelangt?

Das österreichische Bundesheer verfügt über sogenannte ABC - Einheiten, welche über das

entsprechende Know - how, Material sowie über die entsprechenden Meß -  und

Analyseeinrichtungen verfügen. Diese ABC- Einheiten werden aber erst tätig, wenn sie

vom jeweiligen Landeshauptmann zum Einsatz angefordert werden, also erst nach

erfolgtem Einsatz der Feuerwehr am Unglücksort. Ein reguläres Einbinden dieser ABC-

Einheiten des Bundesheeres bei Pannen und Unfällen von Gefahrenguttransporten und bei

Transporten strahlenden Materials wäre aber eine wertvolle budgetneutrale Ergänzung

und Weiterbildung der Feuerwehr sowie eine Übung für den Ernstfall, bei gleichzeitigem

Nutzen für Zivilbevölkerung und Umwelt im Sinne des „Schutzes nach Innen“.

Werden Sie dem Bundesminister für Landesverteidigung vorschlagen ABC-Einheiten

des Bundesheeres in die reguläre Abwicklungskontrolle von Gefahrguttransporten und

Transporten strahlenden Materials sowie in Bergungsaktionen bei Unfällen mit solchen

Transporten an strategischen Positionen der Transitrouten einzubinden?