3598/J XX.GP

 

der Abgeordneten Auer

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Schwerpunktaktion Alkoholkontrolle

Medienberichten zufolge wurden seit Inkrafttreten der O,5%o-Grenze verstärkt

Kontrollen durchgeführt, die offensichtlich bewiesen haben, daß sich die Autolenker

sehr strikt an dieses neue Limit gehalten haben, sodaß es zu wenigen

Strafverfahren gekommen ist.

Dies bedeutet aber auch, daß die für Zwecke der Verkehrsüberwachung gewidmeten

Anteile der Strafgelder gering geblieben sind.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1. Wieviele Überstunden wurden seit Inkrafttreten der 0,5%o-Grenze durch die

Exekutive zur Überwachung dieser Grenze geleistet?

2. Wie verhält sich diese Überstundenzahl zu den jährlich budgetierten

Überstundenansätzen?

3. In wievielen Fällen wurde eine Überschreitung der O,5%o Grenze festgestellt?

4. Wie hoch ist daher der Anteil einer Alkoholisierung zwischen O,5%o und O,79%o,

gemessen an den Kontrollen?

5. Wie hoch sind die eingenommenen Strafgelder?

6. Wie wirken sich die offenbar unerwartet niedrigen Strafgelder auf die Möglichkeit

einer weiteren strengen Alkoholkontrolle durch die Exekutive unter

Bedachtnahme auf die hierfür notwendigen Überstunden aus?