3598/J XX.GP
der Abgeordneten Auer
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Schwerpunktaktion Alkoholkontrolle
Medienberichten zufolge wurden seit Inkrafttreten der O,5%o-Grenze verstärkt
Kontrollen durchgeführt, die offensichtlich bewiesen haben, daß sich die Autolenker
sehr strikt an dieses neue Limit gehalten haben, sodaß es zu wenigen
Strafverfahren gekommen ist.
Dies bedeutet aber auch, daß die für Zwecke der Verkehrsüberwachung gewidmeten
Anteile der Strafgelder gering geblieben sind.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Wieviele Überstunden wurden seit Inkrafttreten der 0,5%o-Grenze durch die
Exekutive zur Überwachung dieser Grenze geleistet?
2. Wie verhält sich diese Überstundenzahl zu den jährlich budgetierten
Überstundenansätzen?
3. In wievielen Fällen wurde eine Überschreitung der O,5%o Grenze festgestellt?
4. Wie hoch ist daher der Anteil einer Alkoholisierung zwischen O,5%o und O,79%o,
gemessen an den Kontrollen?
5. Wie hoch sind die eingenommenen Strafgelder?
6. Wie wirken sich die offenbar unerwartet niedrigen Strafgelder auf die Möglichkeit
einer weiteren strengen Alkoholkontrolle durch die Exekutive unter
Bedachtnahme auf die hierfür notwendigen Überstunden aus?