3600/J XX.GP
der Abgeordneten AUER
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend die Einziehung von Führerscheinen aufgrund der Terminnot bei
Nachschulungen.
Nach einem Bericht der Oberösterreichischen Nachrichten kommt es aufgrund der
Änderung des Führerscheingesetzes zu einem starken Anstieg bei den Nachschulungen.
Betroffen davon sind vor allem Inhaber von Probeführerscheinen sowie Alkosünder.
Für die Nachschulungen ist alleine das Kuratorium für Verkehrssicherheit autorisiert,
das aufgrund der stark gestiegenen Anmeldungen jedoch nicht in der Lage ist, die
Schulungen zeitgerecht anzubieten, sodaß viele Führerscheinbesitzer aufgrund der
Rechtslage und den auszustellenden Bescheiden ihren Führerschein über Monate
verlieren.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft
und Verkehr folgende
Anfrage
1) Wieviele Anträge auf Nachschulung konnten bisher aufgrund der Überlastung des
Kuratoriums für Verkehrssicherheit nicht rechtzeitig berücksichtigt werden?
2) Wieviele Nachschulungstermine werden derzeit für Besitzer von
Probeführerscheinen, Alkosünder und Führerscheinbesitzer ohne österreichische
Staatsbürgerschaft angeboten?
3) Wieviele Nachschulungen hat es seit dem Wirksamwerden des geänderten
Führerscheingesetzes gegeben?
4) Wie hoch sind die Kosten einer Nachschulung und müssen die Nachschulungen
ohne garantierten Nachschulungstermin im
voraus bezahlt werden?
5) Ist es nach Ihrem Verständnis zulässig, geleistete Nachschulungsgebühren nicht
zurückzuerstatten, wenn aufgrund der nicht zeitgerechten Nachschulung durch das
Kuratorium für Verkehrssicherheit ein Bescheid auf Führerscheinentzug ergangen
ist und keine Möglichkeit für die Betroffenen besteht, durch den Nachweis der
Nachschulung nachträglich die Entzugsfrist von drei Monaten zu verkürzen?
6) Wieviel Exekutiveinsätze hat es bisher gegeben, um aufgrund des fehlenden
zeitgerechten Nachweises einer Nachschulung den Führerschein zu konfiszieren?
7) Laut Auskunft des Kuratoriums für Verkehrssicherheit heißt es, daß „unsere
Kurstermine für Ausländer nicht so häufig" seien und man vom großen Zulauf
„förmlich überrannt“ werde:
Kommt es bei Nachschulungen zu einer Benachteiligung von Führerscheinbesitzern
ohne österreichische Staatsbürgerschaft?
8) Welche Schritte haben Sie bisher unternommen, um zeitgerecht für ein
ausreichendes Angebot an Nachschulungskursen, die im Gesetz verstärkt
vorgesehen sind, zu sorgen?
9) Halten Sie es für richtig, daß ausschließlich das Kuratorium für Verkehrssicherheit
autorisiert ist, Nachschulungen abzuhalten?
10) Im gegenständlichen Fall wurde eine Schulungsgebühr von 6.450 Schilling
einbezahlt, ohne daß die betroffene Lenkerin, Sedina S. (19), die Nachschulung
rechtzeitig absolvieren konnte, sodaß es ihr nicht möglich war, rechtzeitig den
Nachweis einer Nachschulung zu erbringen
Welche konkreten Schritte haben Sie als Verkehrsminister bisher unternommen,
um die offensichtlichen Mängel im Vollzug des Führerscheingesetzes abzustellen?