3667/J XX.GP

 

der Abgeordneten Maria Schaffenrath und PartnerInnen

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Schulversuche

Der Versuch, sich einen Überblick über die gemäß § 7 Schulorganisationsgesetz

und gemäß § 78 Schulunterrichtsgesetz in Österreich laufenden Schulversuche

zu verschaffen, scheitert an der doch ein wenig erstaunlichen Tatsache, daß

derzeit offenbar keine Stelle der öffentlichen Verwaltung kurzfristig in der Lage

ist, eine ausreichend differenzierte Aufstellung zu diesem Thema zur Verfügung

zu stellen. Das „Zentrum für Schulversuche“ erklärt, zwar für die Betreuung

einzelner Projekte zuständig zu sein, nicht jedoch für die Erstellung eines

Gesamtüberblickes. Im Bundesministerium für Unterricht und Kunst verfügen die

einzelnen Fachbereiche - wenn überhaupt - lediglich über Informationen zu ihrem

jeweiligen Schultypus. In den Landesschulräten bzw. dem Wiener Stadtschulrat

erhält man/frau nur Auflistungen zu den Schulversuchen der jeweiligen

Bundesländer und auch hier mangelt es - wie im BMUK - an statistisch

verwertbaren Gesamtinformationen über Anzahl, Kosten, Dauer, Evaluations-

ergebnisse, Anzahl der in den letzten Jahren abgeschlossenen, verworfenen oder

übernommenen Schulversuchen, etc.

Die Vermutung liegt nahe, daß ein ausreichend differenzierter, statistisch

handhabbarer Gesamtüberblick über die österreichischen Schulversuche derzeit

nicht existiert. Diese Vermutung wird gestützt durch eine Anfragebeantwortung

aus der XIX. GP (288 AB) auf eine schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Brinek und KollegInnen vom 21. Februar 1 995. Auf die

detaillierten Anfragen der Abgeordneten Brinek antwortete der damalige

Bundesminister Busek im wesentlichen mit Verweisen auf die angeschlossenen

Beilagen, die allerdings wegen ihres großen Umfanges lediglich in der

Parlamentsdirektion aufliegen. Sie bestehen aus z.T. nach Bundesländern, z.T.

nach Schultypen geordneten Konvoluten unterschiedlicher Gualität, die

eher dazu geeignet sind, den unzeitgemäßen Zustand der ministeriellen

Bildungsevaluation zu dokumentieren, als Auskunft auf die gestellten Fragen zu

geben.

Um diesmal tatsächlich einen Oberblick über die gemäß § 7 SchOG und gemäß

§ 78 SchUG laufenden Schulversuche zu erhalten, mit der Bitte um statistisch

verwertbare diesbezügliche Auskunft sowie mit der Bitte allenfalls nötige

umfangreichere Recherchen bei den Landessschulräten durchzuführen und

gegebenenfalls außerhalb der gesetzlichen Frist nachzureichen1 richten die

unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle

Angelegenheiten folgende

Anfrage

1) Welche pädagogischen und bildungspolitischen Ideen werden gegenwärtig in

Schulversuchen in den einzelnen Schularten erprobt?

2) Wie viele Schulversuchsklassen sind in welchen Bundesländern eingerichtet?

3) Bis wann laufen diese Schulversuche jeweils?

4) Mit welchem Zeitraum sind dieselben begrenzt?

5) Welche Schulversuche laufen mit Ende des Schuljahres 1 997/1 998 aus?

6) Wieviel an Mehrkosten entstehen dem Bundesministerium für Unterricht und

Kunst oder den jeweiligen Landesschulräten für den jeweiligen Versuchstyp?

7) In welcher Weise werden die Mehrkosten für Schulversuche vom BMUK

erfaßt?

8) Welche Formen der wissenschaftlichen Begleitung wurden für die einzelnen

Schulversuche gewählt?

9) Welche derzeit laufenden Schulversuche werden wissenschaftlich evaluiert?

Welche derzeit laufenden Schulversuche werden nicht evaluiert?

10)Aufgrund welcher Kriterien wird über die wissenschaftliche Evaluation von

Schulversuchen entschieden? Wer trifft diese Entscheidungen?

11) Welche bisher durchgeführten Untersuchungsergebnisse über Schulversuche

wurden publiziert oder in anderer Form öffentlich zugänglich gemacht? Wo

sind diese Ergebnisse einsehbar?

12) Welche Schulversuche wurden seit Bestehen dieses Instrumentes in das

Regelschulwesen übernommen? Bitte geben Sie eine nach Schularten

gegliederte Auflistung?

13) Welche Schulversuche konnten bzw. können im Rahmen der in den letzten

Jahren eingeführten Autonomiebestimmungen von Schule selbständig

übernommen oder durchgeführt werden?

14) Wie viele derzeit laufenden Schulversuche bestehen bereits seit mehr als fünf

Jahren? Bitte um eine nach Bundesländern und Schulversuchstyp gegliederte

Auflistung.