3670/J XX.GP
der Abgeordneten Martina Gredler und PartnerInnen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend die Vergabe von Leistungs- und Förderungsstipendien an Studierende
und Absolventinnen von Fachhochschulen
Leistungs- und Förderungsstipendien wurden geschaffen, um Studierende und
Absolventinnen mit hervorragenden Studienleistungen und besonderem
Engagement zu fördern. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen im
Studienförderungsgesetz 1992 beziehen sich jedoch nur auf Universitäten,
Kusthochschulen und Theologische Lehranstalten. Fachhochschulen bzw.
Fachhochschulstudiengänge finden keinerlei Erwähnung, was darin begründet
sein mag, daß sie ein relativ neues Segment des tertiären Bildungssektors
darstellen. Da die Fachhochschulen inzwischen gut etabliert sind, stellt sich die
Frage, ob und in welcher Form auch den Studierenden und Absolventlnnen von
Fachhochschulstudiengängen Zugang zu Leistungs - und Förderungsstipendien
gemäß dem Studienbeihilfengesetz gewährt werden sollte.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr folgende
Anfrage
1) Warum werden Studierende und AbsolventInnen von Fachhochschulstudien
von der Möglichkeit des Bezugs von Leistungs - und Förderungsstipendien
ausgeschlossen?
2) Welche sonstigen Möglichkeiten haben Studierende und Absolventlnnen von
Fachhochschulstudien, Remunerationen für besondere Studienleistungen zu
erhalten?
3) Werden Sie Sich dafür einsetzen, bei der nächsten Novelle des Studien-
förderungsgesetzes die Fachhochschulen bzw. Fachhochschulstudiengänge in
den Geltungsbereich der §§ 57 bis 67 aufzunehmen?
4) Die Verteilung der Mittel für Leistungs - und Förderungsstipendien zwischen
den verschiedenen Institutionen, für die sie vorgesehen sind, ist derzeit an die
Zahl der jeweiligen Absolventinnen gekoppelt. Ein gleichberechtigtes
Einbeziehen der Fachhochschulen, die vielfach erst im Aufbau begriffen sind,
hätte eine adäquate Anpassung des Verteilungsschlüssels zur Voraussetzung.
Werden Sie sich - bei entsprechender Novellierung des Studienförderungs-
gesetzes - für eine faire Anpassung der Verteilung der Mittel für Leistungs-
bzw. Förderungsstipendien zwischen Universitäten, Kunsthochschulen,
Theologischen Lehranstalten und Fachhochschulen einsetzen?