3670/J XX.GP

 

der Abgeordneten Martina Gredler und PartnerInnen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend die Vergabe von Leistungs- und Förderungsstipendien an Studierende

und Absolventinnen von Fachhochschulen

Leistungs- und Förderungsstipendien wurden geschaffen, um Studierende und

Absolventinnen mit hervorragenden Studienleistungen und besonderem

Engagement zu fördern. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen im

Studienförderungsgesetz 1992 beziehen sich jedoch nur auf Universitäten,

Kusthochschulen und Theologische Lehranstalten. Fachhochschulen bzw.

Fachhochschulstudiengänge finden keinerlei Erwähnung, was darin begründet

sein mag, daß sie ein relativ neues Segment des tertiären Bildungssektors

darstellen. Da die Fachhochschulen inzwischen gut etabliert sind, stellt sich die

Frage, ob und in welcher Form auch den Studierenden und Absolventlnnen von

Fachhochschulstudiengängen Zugang zu Leistungs - und Förderungsstipendien

gemäß dem Studienbeihilfengesetz gewährt werden sollte.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr folgende

Anfrage

1) Warum werden Studierende und AbsolventInnen von Fachhochschulstudien

von der Möglichkeit des Bezugs von Leistungs - und Förderungsstipendien

ausgeschlossen?

2) Welche sonstigen Möglichkeiten haben Studierende und Absolventlnnen von

Fachhochschulstudien, Remunerationen für besondere Studienleistungen zu

erhalten?

3) Werden Sie Sich dafür einsetzen, bei der nächsten Novelle des Studien-

förderungsgesetzes die Fachhochschulen bzw. Fachhochschulstudiengänge in

den Geltungsbereich der §§ 57 bis 67 aufzunehmen?

4) Die Verteilung der Mittel für Leistungs - und Förderungsstipendien zwischen

den verschiedenen Institutionen, für die sie vorgesehen sind, ist derzeit an die

Zahl der jeweiligen Absolventinnen gekoppelt. Ein gleichberechtigtes

Einbeziehen der Fachhochschulen, die vielfach erst im Aufbau begriffen sind,

hätte eine adäquate Anpassung des Verteilungsschlüssels zur Voraussetzung.

Werden Sie sich - bei entsprechender Novellierung des Studienförderungs-

gesetzes - für eine faire Anpassung der Verteilung der Mittel für Leistungs-

bzw. Förderungsstipendien zwischen Universitäten, Kunsthochschulen,

Theologischen Lehranstalten und Fachhochschulen einsetzen?