3685/J XX.GP

 

Anfrage

der Abg. Dr. Pumberger, Dr. Povysil und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Identitätsschwindel mit der Versicherungskarte

Unter dem Titel „Freispruch nach Schwindel mit Krankenver-

sicherung“ meldet die „Kronen - Zeitung“ am 22.1.1998 den

Fall eines sich illegal und unversichert in Österreich

aufhaltenden Afrikaners, der an einer schweren Lungenent-

zündung litt. Der Kranke wurde von zwei Freunden, einer

davon ist Beamter bei der UNO, ins SMZ - Ost in Wien gebracht,

wobei einer der beiden in Österreich lebenden Ausländer seine

Versicherungskarte dem illegalen Ausländer zur Verfügung

stellte.

Eine Betrugsanzeige endete mit Freispruch. Die Begründung

lautete: da Lebensgefahr bestand, wäre der Kranke jedenfalls

ins Spital aufgenommen und behandelt worden.

Es ist nun die Frage, ob sich die geschädigte Krankenkasse

mit diesem Urteil zufrieden gegeben hat, da Ausländer, die

sich weniger als sechs Monate im Inland aufhalten, für die

Behandlungskosten selbst aufzukommen haben; die Ausnahme der

Unabweisbarkeit, soferne diese im Inland eingetreten ist,

geht zu Lasten des Spitalserhalters, in diesem Falle also

des Wiener Krankenanstaltenverbundes. Behandlungskosten

anerkannter Flüchtlinge werden vom Bundesministerium für

Inneres finanziert.

Sollte dieses Urteil Rechtskraft erlangen, wäre damit ein

Präzedenzfall geschaffen, der die Beitragszahler zur gesetz -

lichen Krankenversicherung in Hinkunft nicht unbeträchtlich

belasten würde: der Wiener Gesundheitsstadtrat mußte in einer

Anfragebeantwortung zugeben, daß die Wiener Krankenanstalten

(ohne Wilhelminenspital) im Jahr 1994 die entstandenen Kosten

für 2.025 Patienten wegen Uneinbringlichkeit abschreiben

mußten. Wenn Versicherungskartenschwindel nicht als Betrug

gewertet wird, kommt es zur Kostenüberwälzung auf die

beschwindelte Krankenkasse.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die

nachstehende

Anfrage:

1. Ist Ihrem Ressort bekannt, ob die geschädigte Krankenkasse

gegen dieses Urteil (Freispruch trotz Versicherungskarten -

schwindels) berufen hat ?

2. Sollte dieses Urteil Rechtskraft erlangen:

welche rechtlichen Folgen hat dieser Präzedenzfall

(Behandlung eines illegalen Ausländers auf Kosten der

gesetzlichen österreichischen Krankenversicherung) für

die österreichischen Krankenkassen ?

3. Da fremde Staatsangehörige, die sich weniger als sechs

Monate im Bundesgebiet aufgehalten haben, für die

Behandlungskosten selbst aufkommen müssen:

Ist Ihrem Ressort bekannt, ob die gesetzliche Kranken-

versicherung, deren Versicherungskarte vom ausländischen

Inhaber mit der Absicht des Identitätsschwindels zugunsten

seines sich illegal in Österreich aufhaltenden Freundes

im Krankenhaus SMZ - Ost vorgelegt wurde, Schadenersatz

a) vom an Lungenentzündung erkrankten Afrikaner,

b) seinem Freund, der ihm die Versicherungskarte „borgte“,

c) vom SMZ - Ost, das diese Versicherungskarte akzeptierte,

gefordert hat ?

4. Stehen Ihrem Ressort neuere Schätzungen oder Berechnungen

über das Ausmaß des sogenannten "Gratis - Gesundheitstourismus“

von Ausländern in Österreich zur Verfügung ?

5. Wenn ja: wie ist die Entwicklung seit 1994, als der

Wiener Gesundheitsstadtrat bekanntgab, daß 1994 (unter

Berücksichtigung aller Ausnahmen) Ausländer allein in

Wiener Spitälern 51.813 Pflegetage verbracht haben und

die Kosten für 2.025 Personen als uneinbringlich abge-

schrieben werden mußten ?

6. Was werden Sie unternehmen, um diesen „Gratis - Gesundheits -

tourismus“ nach Österreich zu unterbinden, um die öster -

reichischen Steuer - und Beitragszahler zu entlasten ?

7. Werden Sie mit den für internationale Gesundheitsprogramme

zuständigen Stellen in der WHO und der EU über die

Steigerung der Effizienz dieser Hilfsprogramme Verhandlungen

aufnehmen, da die Behandlung schwerkranker Personen in ihren

Heimatländern zweifellos rascher, gezielter und billiger

erfolgen kann als im Zuge einer illegalen Einreise nach

Österreich ?