3685/J XX.GP
Anfrage
der Abg. Dr. Pumberger, Dr. Povysil und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Identitätsschwindel mit der Versicherungskarte
Unter dem Titel „Freispruch nach Schwindel mit Krankenver-
sicherung“ meldet die „Kronen - Zeitung“ am 22.1.1998 den
Fall eines sich illegal und unversichert in Österreich
aufhaltenden Afrikaners, der an einer schweren Lungenent-
zündung litt. Der Kranke wurde von zwei Freunden, einer
davon ist Beamter bei der UNO, ins SMZ - Ost in Wien gebracht,
wobei einer der beiden in Österreich lebenden Ausländer seine
Versicherungskarte dem illegalen Ausländer zur Verfügung
stellte.
Eine Betrugsanzeige endete mit Freispruch. Die Begründung
lautete: da Lebensgefahr bestand, wäre der Kranke jedenfalls
ins Spital aufgenommen und behandelt worden.
Es ist nun die Frage, ob sich die geschädigte Krankenkasse
mit diesem Urteil zufrieden gegeben hat, da Ausländer, die
sich weniger als sechs Monate im Inland aufhalten, für die
Behandlungskosten selbst aufzukommen haben; die Ausnahme der
Unabweisbarkeit, soferne diese im Inland eingetreten ist,
geht zu Lasten des Spitalserhalters, in diesem Falle also
des Wiener Krankenanstaltenverbundes. Behandlungskosten
anerkannter Flüchtlinge werden vom Bundesministerium für
Inneres finanziert.
Sollte dieses Urteil Rechtskraft erlangen, wäre damit ein
Präzedenzfall geschaffen, der die Beitragszahler zur gesetz -
lichen Krankenversicherung in Hinkunft nicht unbeträchtlich
belasten würde: der Wiener Gesundheitsstadtrat mußte in einer
Anfragebeantwortung zugeben, daß die Wiener Krankenanstalten
(ohne Wilhelminenspital) im Jahr 1994 die entstandenen Kosten
für 2.025 Patienten wegen Uneinbringlichkeit abschreiben
mußten. Wenn Versicherungskartenschwindel nicht als Betrug
gewertet wird, kommt es zur Kostenüberwälzung auf die
beschwindelte Krankenkasse.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die
nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihrem Ressort bekannt, ob die geschädigte Krankenkasse
gegen dieses Urteil (Freispruch trotz Versicherungskarten -
schwindels) berufen hat ?
2. Sollte dieses Urteil Rechtskraft erlangen:
welche rechtlichen Folgen hat dieser Präzedenzfall
(Behandlung eines illegalen Ausländers auf Kosten der
gesetzlichen österreichischen Krankenversicherung) für
die österreichischen Krankenkassen ?
3. Da fremde Staatsangehörige, die sich weniger als sechs
Monate im Bundesgebiet aufgehalten haben, für die
Behandlungskosten selbst aufkommen müssen:
Ist Ihrem Ressort bekannt, ob die gesetzliche Kranken-
versicherung, deren Versicherungskarte vom ausländischen
Inhaber mit der Absicht des Identitätsschwindels zugunsten
seines sich illegal in Österreich aufhaltenden Freundes
im Krankenhaus SMZ - Ost vorgelegt wurde, Schadenersatz
a) vom an Lungenentzündung erkrankten Afrikaner,
b) seinem Freund, der ihm die Versicherungskarte „borgte“,
c) vom SMZ - Ost, das diese Versicherungskarte akzeptierte,
gefordert hat ?
4. Stehen Ihrem Ressort neuere Schätzungen oder Berechnungen
über das Ausmaß des sogenannten "Gratis - Gesundheitstourismus“
von Ausländern in Österreich zur Verfügung ?
5. Wenn ja: wie ist die Entwicklung seit 1994, als der
Wiener Gesundheitsstadtrat bekanntgab, daß 1994 (unter
Berücksichtigung aller Ausnahmen) Ausländer allein in
Wiener Spitälern 51.813 Pflegetage verbracht haben und
die Kosten für 2.025 Personen als uneinbringlich abge-
schrieben werden mußten ?
6. Was werden Sie unternehmen, um diesen „Gratis - Gesundheits -
tourismus“ nach Österreich zu unterbinden, um die öster -
reichischen Steuer - und Beitragszahler zu entlasten ?
7. Werden Sie mit den für internationale Gesundheitsprogramme
zuständigen Stellen in der WHO und der EU über die
Steigerung der Effizienz dieser Hilfsprogramme Verhandlungen
aufnehmen, da die Behandlung schwerkranker Personen in ihren
Heimatländern zweifellos rascher, gezielter und billiger
erfolgen kann als im Zuge einer illegalen Einreise nach
Österreich ?