3691/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Kukacka

und Kollegen

an der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend computergestützte Führerscheinprüfung

Die mit 1. November 1997 in Kraft getretene Fahrprüfungsverordnung zum

Führerscheingesetz sieht vor, daß die theoretische Fahrprüfung computergestützt im multiple -

choice - Verfahren abzunehmen ist. Zeitungsberichten zufolge (Standard vom 27. Jänner 1998)

wird dies aber nicht im März, sondern erst im Mai möglich sein.

Die Fahrprüfungsverordnung sieht vor, daß bis drei Monate nach Inkrafttreten der

computergestützten Fahrprüfung Bewerber um eine Lenkberechtigung, die ihre Ausbildung

vor deren Inkrafttreten begonnen haben, auf Antrag die theoretische Fahrprüfung mündlich

ablegen können. Diese Wahlmöglichkeit soll, laut Standard vom 27. Jänner 1998, gestrichen

werden.

Zudem wird in diesem Standard - Bericht vom 27. Jänner 1998 festgehalten, daß mit der

Aktualisierung des Computer - Prüfungsprogrammes (,,up - date“) erst frühestens in einem Jahr,

eher in eineinhalb Jahren zu rechnen sei, weil das Ministerium auf die Fachverlage Rücksicht

nehmen möchte.

Dies stellt einen krassen Nachteil für jene Bewerber für die Lenkberechtigung dar, die in

dieser Ein - bis Eineinhalbjahresfrist zur Fahrprüfung antreten.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr folgende

A n f r a g e

1) Stimmt es, daß beabsichtigt ist, den Starttermin für die computerunterstützte theoretische

Führerscheinprüfung von März auf Mai zu verlegen (Standard, 27. Janner 1998)?

2) Wenn ja, welche Gründe sind dafür ausschlaggebend?

3) Kann man davon ausgehen, daß der nun ins Auge gefaßte Starttermin auch tatsächlich

eingehalten werden kann?

4) Laut Standard vom 27. Jänner l 998 soll die dreimonatige Übergangsfrist gestrichen

werden. Ist diese Feststellung richtig?

5) Wenn ja, welche Gründe sind dafür ausschlaggebend?

6) Stimmt es, daß mit der Aktualisierung des Computer - Prüfungsprogrammes (,,up -

date“) erst in einem bis eineinhalb Jahren zu rechnen ist, weil das Ministerium auf die

Verlage Rücksicht nehmen möchte?

7) Wenn ja, welche Gründe sind dafür ausschlaggebend?

8) Welche Verlage sind davon betroffen?

9) Wäre es auch möglich gewesen, sich für ein andere Prüfungs - Software zu entscheiden,

die in kürzeren Intervallen korrigierbar ist?