3702/J XX.GP
des Abgeordneten Van der Bellen, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Verbuchung von Steuerguthaben im Bundesvoranschlag 1998
Im Rahmen des 3. Budgetbegleitgesetzes 1997 wurde § 16 BHG dahingehend novelliert,
daß Steuerguthaben nunmehr kassenmäßig verbucht werden können. Dieser rechtliche
Grundlage war nötig, um für das Budget 1998 15 Milliarden Schilling scheinbar
zusätzlicher Steuereinnahmen lukrieren zu können. Schon vor der Beschlußfassung meldete
der unterzeichnete Abgeordnete Zweifel an, ob diese Verbuchung nach Kassenprinzip den
erhofften Beitrag zur Erreichung des Maastricht - Defizits leisten kann. Denn grundsätzlich
ist die Maastricht - Abgrenzung eines Defizits genau das Gegenteil des Kassenprinzips. Die
15 Milliarden sind nichts anderes als ein unverzinster Kredit der Steuerzahler an den Staat;
ihre defizitmindernde Verbuchung widerspricht dieser Tatsache und ist nichts anderes als
ein einprägsames Beispiel für Creative Accounting. Bundesminister Edlinger betonte
mehrfach - offensichtlich in der Hoffnung auf eine entsprechende Entscheidung von
Eurostat - daß in den meisten EU - Mitgliedsländern die Verbuchung der Steuerguthaben auf
Kassenbasis erfolgt. In einer Anfragebeantwortung vom 5.November 1997 meinte er: ‚Ich
stehe voll dazu eine solche Möglichkeit zu nutzen, da sie mithilft, 1998 ohne weitere
Belastungen der Bevölkerung die Budgetkonsolidierungspolitik erfolgreich fortzusetzen.
(Budget - Anfragebeantwortung zu Nr.253/JAB)
Seit Dezember 1997 steht die Entscheidung von Eurostat fest. Aus der „Eurostat - News -
Release“ vom 17.12.1997 (Titel: „Neue Entscheidungen von Eurostat zu Defizit und
Schuldenstand“) geht u.E. hervor, daß die besagten 15 Mrd. S nicht defizithindernd
verbucht werden dürfen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie beurteilen Sie die Entscheidung von Eurostat, daß die kassenmäßige Verbuchung
von Steuerguthaben keine Auswirkung auf das öffentliche Defizit nach Maastricht-
Definition hat?
2. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dieser Entscheidung für den Budgetvollzug
1998?
3. Im Bundesvoranschlag 1998 (Amtsbehelf zum BFG) wird das Maastricht - Defizit mit
2,8% für 1998 angegeben. Die WIFO - Prognose für 1998 und 1999 vom Dezember
1997 geht für 1998 von einem Maastricht -Defizit von 2,3% aus.
Muß das angestrebte Defizit bzw. das prognostizierte Defizit aufgrund der Eurostat -
Entscheidung revidiert werden?
4. Sind aufgrund dieser Entscheidung nun doch weitere Belastungen für die Bevölkerung
notwendig?
5. Welche budgetpolitischen Maßnahmen müssen gesetzt werden, um den fiktiven
Einnahmenentfall von 15 Mrd. S (0,6% des BIP) zu kompensieren?