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der Abg. Mag. Haupt, Dr. Povysil und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Chipcard - Finanzierung zu Lasten der Beitragszahler
Die Einführung der Chipkarte wird mit Rationalierungs -
erfordernissen, Beschleunigung des Datenflusses und
Entlastung von bürokratischen Abläufen argumentiert.
Der bisherige Verhandlungsstand läßt jedoch befürchten,
daß die enormen Kosten durch Leistungskürzungen bei den
Versicherten hereingebracht werden sollen:
„Inzwischen haben sich das Sozialministerium und die Wirtschaftskammer
auf die Finanzierung geeinigt. Die Wirtschaft übernimmt 300 Millionen
Schilling der Kosten. Dafür gibt es ab 1. April eine Senkung des Arbeit-
geberbeitrages zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Im Gespräch
mit der ÖÄZ bezifferte Direktor Adolf Mandl (Hauptverband) die kalkulato -
rischen Kosten der Chipkarteneinführung mit 1,5 Mrd. Schilling, auf fünf
Jahre verteilt.
Am 7. Jänner überreichten ÖÄK - Vizepräsident Rainer Brettenthaler (Salzburg)
und der Präsident der Ärztekammer Oberösterreich, Otto Pjeta, dem Präsidenten
und dem Generaldirektor des Hauptverbandes, Hans Sallmutter und Walter Geppert,
unter Anwesenheit von Mandl die Bedingungen der ÖÄK:
Bedingungen der Ärzte:
- Datenflußvertrag: Den äztlichen Standesvertretungen sollen alle
Leistungsbezogenen Daten zugänglich gemacht werden, die auch der
Hauptverband besitzt.
- Keine verpflichtende Online - Verbindung
- Keine Kostenbeteiligung der Ärzte
- Förderung der Diskettenabrechner
- Abgeltung der zusäzlichen bürokratischen Arbeit.“
„Besonders knifflig ist die Übergangszeit, in der teilweise schon mit der
Chipcard, aber weithin noch mit den Krankenscheinen abgerechnet wird.
Die ÖÄK verlangt die Kosten für die Ausstellung der Krankenscheine. Wie
die Einhebung der Krankenscheingebühr während der wohl mehrjährigen
Übergangszeit vor sich gehen soll, ist unklar. Wie bisher lehnt die ÖÄK
eine Einhebung durch die Ärzte ab.
(Österreichische Ärztezeitung, 25. Jänner 1998
Statt der versprochenen Vereinfachung kommt es also zu mehr -
jährigen Doppelgleisigkeiten, die Krankenscheingebühr wird nicht
abgeschafft, die Versicherten, insbesondere die Beitragszahler,
aber schon gleichzeitig direkt oder indirekt zur Finanzierung
der gewaltigen Chipkarten - Kosten herangezogen. Demgegenüber
will die österreichische Ärztekammer Zugriff auf die Patienten -
daten ohne finanzielle Gegenleistung, während sich die Vertreter
der Wirtschaft mittels eines lukrativen Tauschgeschäftes - einmal
300 Mio - Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall ab 1. April für
alle Zukunft ersparen.
Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist
offenbar so erpicht darauf, gemeinsam mit dem Hauptverband der
Sozialversicherungsträger einen EDV - Großauftrag zu vergeben,
daß die Interessen der Versicherten unter die Räder zu kommen
drohen.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die
nachstehende
Anfrage:
1. Trifft es zu, daß zwischen Ihrem Ressort und der Bundeswirt -
schaftskammer Einigung dahingehend erzielt wurde, daß sich
die Wirtschaft mit 300 Millionen Schilling als Einmalbetrag
an der Chipkartenumstellung beteiligt, wenn als Gegenleistung
ab 1. April 1998 der Arbeitgeberbeitrag zur Entgeltfortzahlung
im Krankheitsfall gesenkt wird ?
2. Wer wird in Hinkunft diesen Finanzierungsanteil zur Entgelt -
fortzahlung im Krankheitsfall erbringen ?
3. Sollte niemand anderer für diesen Finanzierungsanteil aufkommen:
Welche Änderungen sind bei der Entgeltfortzahlung im Krankheits -
fall vorgesehen, um den Wegfall auszugleichen ?
4. Warum haben Sie die Finanzierungsbeteiligung der Wirtschaft
nicht mit dem Wegfall des Krankenscheinsystems und dessen
arbeitsentlastenden Auswirkungen in den Betrieben bei Ein -
führung des Chipkartensystems argumentiert ?
5. Wie lautet der Standpunkt Ihres Ressorts zur Bedingung der
Ärztekammer betreffend Datenflußvertrag, wonach den ärztlichen
Standesvertretungen alle leistungsbezogenen Daten zugänglich
gemacht werden sollen, die auch der Hauptverband besitzt,
- aus der Sicht des patientenbezogenen Datenschutzes,
- aus der Weigerung der ÖÄK, sich an den Chipcardkosten zu
beteiligen ?
6. Wie lautet der Standpunkt Ihres Ressorts hinsichtlich der
Forderung der ÖÄK nach Abgeltung der zusätzlichen bürokrati -
schen Arbeit, obwohl die Betreiber des Chipkartensystems
im Gegenteil mit der Entlastung von bürokratischen Abläufen
argumentieren ?
7. Wie ist die Forderung nach Abgeltung der zusätzlichen büro -
kratischen Arbeit zu verstehen, wenn die Ärztekammer sich
gleichzeitig weigert, Ärzte mit der Einhebung der Kranken -
scheingebühr zu betrauen, solange das Krankenscheinsystem
noch parallel zur Chipcard weiterläuft ?
8. Wie lautet Ihre Ressortstellungnahme zu dieser mehrjährigen
Doppelgleisigkeit von Krankenschein und Chipkarte, obwohl
von Rationalisierung und Kosteneinsparung ausgegangen wurde,
- hinsichtlich der Kostenhähe für diese Doppelgleisigkeiten,
- hinsichtlich der Unannehmlichkeiten für Versicherte, Ärzte
und Verrechnungsstellen ?
9. Warum haben Sie als Ressortministerin und der Hauptverband
der österreichischen Sozialversicherungsträger es so eilig,
noch 1998 einen EDV - Großauftrag zu vergeben, dessen kalkula -
torische Kosten von 1,5 Mrd.S wahrscheinlich wesentlich
niedriger angesetzt sind als die durch die Umstellung und die
dabei auftretenden Doppelgleisigkeiten entstehenden Folgekoste
10. Warum wollen Sie dieses Chipcardsystem noch vor der Jahr -
tausendwende installieren, obwohl alle EDV - kundigen Stellen
vor dem kostspieligen und komplikationsanfälligen Jahrtau -
sendsprung wegen der zu erwartenden Systemstörungen, Kapa -
zitätsengpässe und möglichen Datenverluste warnen ?
11. Ist nach Ihrer Auffassung die Einführung des Chipkarten -
systems die einzige Möglichkeit, die leistungsorientierte
Verrechnung auf den niedergelassenen Bereich auszudehnen,
oder gäbe es andere Möglichkeiten ?
Wenn ja: welche ?
12. Können Sie die Gewährleistung der freien Arztwahl auch
nach Einführung des Chipkartensystems garantieren, ohne
daß Patienten von Wahlärzten finanzielle Nachteile in
Kauf nehmen müssen ?