3744/J XX.GP

 

der Abg. Mag. Haupt, Dr. Povysil und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Chipcard - Finanzierung zu Lasten der Beitragszahler

Die Einführung der Chipkarte wird mit Rationalierungs -

erfordernissen, Beschleunigung des Datenflusses  und

Entlastung von bürokratischen Abläufen argumentiert.

Der bisherige Verhandlungsstand läßt jedoch befürchten,

daß die enormen Kosten durch Leistungskürzungen bei den

Versicherten hereingebracht werden sollen:

„Inzwischen haben sich das Sozialministerium und die Wirtschaftskammer

auf die Finanzierung geeinigt. Die Wirtschaft übernimmt 300 Millionen

Schilling der Kosten. Dafür gibt es ab 1. April eine Senkung des Arbeit-

geberbeitrages zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Im Gespräch

mit der ÖÄZ bezifferte Direktor Adolf Mandl (Hauptverband) die kalkulato -

rischen Kosten der Chipkarteneinführung mit 1,5 Mrd. Schilling, auf fünf

Jahre verteilt.

Am 7. Jänner überreichten ÖÄK - Vizepräsident Rainer Brettenthaler (Salzburg)

und der Präsident der Ärztekammer Oberösterreich, Otto Pjeta, dem Präsidenten

und dem Generaldirektor des Hauptverbandes, Hans Sallmutter und Walter Geppert,

unter Anwesenheit von Mandl die Bedingungen der ÖÄK:

Bedingungen der Ärzte:

- Datenflußvertrag: Den äztlichen Standesvertretungen sollen alle

Leistungsbezogenen Daten zugänglich gemacht werden, die auch der

Hauptverband besitzt.

- Keine verpflichtende Online - Verbindung

- Keine Kostenbeteiligung der Ärzte

- Förderung der Diskettenabrechner

- Abgeltung der zusäzlichen bürokratischen Arbeit.“

„Besonders knifflig ist die Übergangszeit, in der teilweise schon mit der

Chipcard, aber weithin noch mit den Krankenscheinen abgerechnet wird.

Die ÖÄK verlangt die Kosten für die Ausstellung der Krankenscheine. Wie

die Einhebung der Krankenscheingebühr während der wohl mehrjährigen

Übergangszeit vor sich gehen soll, ist unklar. Wie bisher lehnt die ÖÄK

eine Einhebung durch die Ärzte ab.

(Österreichische Ärztezeitung, 25. Jänner 1998

Statt der versprochenen Vereinfachung kommt es also zu mehr -

jährigen Doppelgleisigkeiten, die Krankenscheingebühr wird nicht

abgeschafft, die Versicherten, insbesondere die Beitragszahler,

aber schon gleichzeitig direkt oder indirekt zur Finanzierung

der gewaltigen Chipkarten - Kosten herangezogen. Demgegenüber

will die österreichische Ärztekammer Zugriff auf die Patienten -

daten ohne finanzielle Gegenleistung, während sich die Vertreter

der Wirtschaft mittels eines lukrativen Tauschgeschäftes - einmal

300 Mio - Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall ab 1. April für

alle Zukunft ersparen.

Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist

offenbar so erpicht darauf, gemeinsam mit dem Hauptverband der

Sozialversicherungsträger einen EDV - Großauftrag zu vergeben,

daß die Interessen der Versicherten unter die Räder zu kommen

drohen.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die

nachstehende

Anfrage:

1. Trifft es zu, daß zwischen Ihrem Ressort und der Bundeswirt -

schaftskammer Einigung dahingehend erzielt wurde, daß sich

die Wirtschaft mit 300 Millionen Schilling als Einmalbetrag

an der Chipkartenumstellung beteiligt, wenn als Gegenleistung

ab 1. April 1998 der Arbeitgeberbeitrag zur Entgeltfortzahlung

im Krankheitsfall gesenkt wird ?

2. Wer wird in Hinkunft diesen Finanzierungsanteil zur Entgelt -

fortzahlung im Krankheitsfall erbringen ?

3. Sollte niemand anderer für diesen Finanzierungsanteil aufkommen:

Welche Änderungen sind bei der Entgeltfortzahlung im Krankheits -

fall vorgesehen, um den Wegfall auszugleichen ?

4. Warum haben Sie die Finanzierungsbeteiligung der Wirtschaft

nicht mit dem Wegfall des Krankenscheinsystems und dessen

arbeitsentlastenden Auswirkungen in den Betrieben bei Ein -

führung des Chipkartensystems argumentiert ?

5. Wie lautet der Standpunkt Ihres Ressorts zur Bedingung der

Ärztekammer betreffend Datenflußvertrag, wonach den ärztlichen

Standesvertretungen alle leistungsbezogenen Daten zugänglich

gemacht werden sollen, die auch der Hauptverband besitzt,

- aus der Sicht des patientenbezogenen Datenschutzes,

- aus der Weigerung der ÖÄK, sich an den Chipcardkosten zu

beteiligen ?

6. Wie lautet der Standpunkt Ihres Ressorts hinsichtlich der

Forderung der ÖÄK nach Abgeltung der zusätzlichen bürokrati -

schen Arbeit, obwohl die Betreiber des Chipkartensystems

im Gegenteil mit der Entlastung von bürokratischen Abläufen

argumentieren ?

7. Wie ist die Forderung nach Abgeltung der zusätzlichen büro -

kratischen Arbeit zu verstehen, wenn die Ärztekammer sich

gleichzeitig weigert, Ärzte mit der Einhebung der Kranken -

scheingebühr zu betrauen, solange das Krankenscheinsystem

noch parallel zur Chipcard weiterläuft ?

8. Wie lautet Ihre Ressortstellungnahme zu dieser mehrjährigen

Doppelgleisigkeit von Krankenschein und Chipkarte, obwohl

von Rationalisierung und Kosteneinsparung ausgegangen wurde,

- hinsichtlich der Kostenhähe für diese Doppelgleisigkeiten,

- hinsichtlich der Unannehmlichkeiten für Versicherte, Ärzte

und Verrechnungsstellen ?

9. Warum haben Sie als Ressortministerin und der Hauptverband

der österreichischen Sozialversicherungsträger es so eilig,

noch 1998 einen EDV - Großauftrag zu vergeben, dessen kalkula -

torische Kosten von 1,5 Mrd.S wahrscheinlich wesentlich

niedriger angesetzt sind als die durch die Umstellung und die

dabei auftretenden Doppelgleisigkeiten entstehenden Folgekoste

10. Warum wollen Sie dieses Chipcardsystem noch vor der Jahr -

tausendwende installieren, obwohl alle EDV - kundigen Stellen

vor dem kostspieligen und komplikationsanfälligen Jahrtau -

sendsprung wegen der zu erwartenden Systemstörungen, Kapa -

zitätsengpässe und möglichen Datenverluste warnen ?

11. Ist nach Ihrer Auffassung die Einführung des Chipkarten -

systems die einzige Möglichkeit, die leistungsorientierte

Verrechnung auf den niedergelassenen Bereich auszudehnen,

oder gäbe es andere Möglichkeiten ?

Wenn ja: welche ?

12. Können Sie die Gewährleistung der freien Arztwahl auch

nach Einführung des Chipkartensystems garantieren, ohne

daß Patienten von Wahlärzten finanzielle Nachteile in

Kauf nehmen müssen ?