3755/J XX.GP
der Abgeordneten Gaugg
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend faktisches Monopol des Kuratoriums für Verkehrssicherheit auf dem Nachschu-
lungssektor
Die im Rahmen der Führerscheingesetz - Gesundheitsverordnung ergangenen, im Ansatz auf
mehr Wettbewerb in der verkehrspsychologischen gutachterlichen Tätigkeit abzielenden
Bestimmungen betreffen nicht den Nachschulungssektor, sodaß in diesem Bereich — ihm
kommt zentrale Bedeutung zu — das Kuratorium für Verkehrssicherheit faktisch in einer Mo-
nopolstellung verbleibt, die insbesondere durch die Realisierungs- und Umsetzungspraxis
erhärtet wird.
Die dadurch entstandene Situation steht zum einen im Widerspruch zu EU - Regelungen und
enthält zum anderen den Nachschulungskandidaten eine größere Angebots- und Metho-
denvielfalt vor.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft
und Verkehr nachstehende
Anfrage:
1. Welche Durchführungsbestimmungen sind für den Nachschulungssektor ergangen be -
ziehungsweise werden noch ergehen?
2. Welche Auflagen haben Anbieter von Nachschulungen zu erfüllen?
3. Welche Maßnahmen sind geplant beziehungsweise bereits in Angriff genommen worden,
damit auf dem Nachschulungssektor ein Wettbewerb verschiedener Anbieter entstehen
kann?
4. Gibt es Pläne für eine Neuregelung dieses Bereiches?
5. Welche EU - rechtlichen Bestimmungen sind in dieser Hinsicht maßgeblich?
6. In welchem Ausmaß steht die österreichische Praxis in Übereinstimmung mit den ent -
sprechenden EU - rechtlichen Bestimmungen?
7. Sind in dieser Hinsicht weitere Anpassungen der Rechtslage in Österreich an EU -
Richtlinien erforderlich, oder hat die Bundesregierung entsprechenden Anpassungen in
Aussicht genommen?
Wenn ja, welche?
8. Auf welche Weise wird sichergestellt werden, daß zur Durchführung entsprechender
Nachschulungsprogramme unter mehreren qualifizierten Anbietern ausgewählt werden
kann?