3767/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Povysil, Mag. Haupt, Dr. Salzl, Dr. Grollitsch , Dr. Pumberger
und Kollegen
an den Herrn Bundeskanzler
betreffend: Durchführung der Entschließung "Stellungnahmen zu
Gesetzesvorschlägen “aus der IX. GP 463 d.B. und betreffendes Schreiben des
Bundeskanzleramtes (BKA) aus dem Jahre 1991
Aus Anlaß der mangelhaften Weiterleitung von Stellungnahmen zu
Gesetzesentwürfen an die Parlamentsdirektion, wurde anhand des
Kardiotechnikergesetz (KtG) eine Rückfrage beim zuständigem BMAGS /Sektion VIII
durchgeführt.
Hierbei stellte sich heraus, daß zehn Stellungnahmen (Österr. Ärztekammer,
Allgemeines Krankenhaus Wien (AKH), TILAK GesmbH, Krankenanstaltenverbund
(KAV), Bundesministerium f. wirtschaftliche Angelegenheiten, Gewerkschaft
Öffentlicher Dienst (GÖD), Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB/FGV), Amt der
OÖ Landesregierung, Österr. Gemeindebund, Arge im ÖKV) weder in der
Parlamentsdirektion, geschweige denn bei den Klubs eingetroffen sind.
Die Stellungnahme des Landes Salzburg ist zuerst im Parlament und erst sieben
Tage später im Ministerium eingetroffen.
Die Stellungnahme des Dachverband der Medizinisch Technischen Dienste
(MTD) ist direkt an die Abgeordneten (als Kopie des Schreiben an das BMAGS)
ergangen, aber die Parlamentsdirektion und das Ministerium erhielten sie nicht.
Die Stellungnahme der Wirtschaftskammer langte zwar bei der
Parlamentsdirektion ein, wurde aber nicht an den Klub weitergeleitet
Nach mündlicher Auskunft des Landes Oberösterreich wird die Entschließung
der IX. GP 463 d.B. und die jeweilige Aufforderung im Begleitschreiben der
Ministerien negiert. Der Nationalrat erhält daher keine Exemplare der Stellungnahmen:
Angeblich besteht eine diesbezügliche Weisung die sich darauf stützt, daß der
Nationalrat laut Verfassung nicht die Kompetenz hat, den Ländern Weisungen zu
erteilen.
Nach Rücksprache mit den diversen Stellen und den Abteilungen der
Parlamentsdirektion kam es zu keiner zufriedenstellenden Klärung
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten
an den Herrn Bundeskanzler
folgende
Anfrage:
1. Welche weiterführenden Maßnahmen wurden seitens des BKA im Zusammenhang
mit der Verteilung der Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen im Hause seit der
Entschließung von der IX. GP 463 d.B.
getroffen?
2. Welche Zeitspanne ab Einlangen der Stellungnahmen im Hause liegt zwischen Ende
der Begutachtung eines Gesetzes und der lückenlosen Verteilung der
Stellungnahmen vor Erscheinen der Regierungsvorlage?
3. Wird der „‚Stand“ der Stellungnahmen auch mittels Direktkontakt zu der
Parlamentsdirektion und dem betroffenen Ministerium kontrolliert?
4. Wird eine Versandliste des betreffenden Ministerium der zu Abgabe einer
Stellungnahme eingeladenen Institutionen an das Parlament übermittelt?
5. Sollte auf dem Verteiler der Stellungnahme nicht „25 Kopien für das Parlament“
angeführt sein, übermittelt dann das jeweilige Ministerium automatisch die
Stellungnahmen?
6. Wie erklären Sie sich, daß gewisse Stellungnahmen dem Parlament vorliegen und
dem Ministerium nicht?
7. Wie erklären Sie sich, daß gewisse Stellungnahmen den Abgeordneten vorliegen und
nicht dem Ministerium?
8. Besteht eine effektive Zeitgleichheit beim Entwurfversand durch die Ministerien an
die begutachtenden Stellen und an den Nationalrat? Wenn nein, warum?
9. Wie erklären Sie sich die lückenhafte Übermittlung der Stellungnahmen an das
Parlament?
10. Wie sehen Sie die Äußerung des Landes Oberösterreich? Wie sieht dies in
verfassungsrechtlicher Hinsicht aus?
11. Wie ist der chronologische Ablauf der Verteilung ab Einlangen per Post im Hause?
Welche Abteilungen durchlaufen diese Stellungnahmen?
12. Welche Schritte gedenken Sie zu setzen um künftig eine lückenlose und zeitgerechte
Zustellung der Gesetzesentwürfe und Stellungnahmen gewährleisten zu können?