3768/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Povysil, Mag. Haupt, Dr. Salzl, Dr. Grollitsch , Dr. Pumberger

und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend: Durchführung der Entschließung "Stellungnahmen zu

Gesetzesvorschlägen “aus der IX. GP 463 d.B. und betreffendes Schreiben des

Bundeskanzleramtes (BKA aus dem Jahre 1991

Aus Anlaß der mangelhaften Weiterleitung von Stellungnahmen zu

Gesetzesentwürfen an die Parlamentsdirektion, wurde anhand des

Kardiotechnikergesetz (KtG) eine Rückfrage beim zuständigem BMAGS /Sektion VIII

durchgeführt.

Hierbei stellte sich heraus, daß zehn Stellungnahmen (Österr. Ärztekammer,

Allgemeines Krankenhaus Wien (AKH), TILAK GesmbH, Krankenanstaltenverbund

(KAV), Bundesministerium f. wirtschaftliche Angelegenheiten, Gewerkschaft

Öffentlicher Dienst (GÖD), Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB/FGV), Amt der

OÖ Landesregierung, Österr. Gemeindebund, Arge im ÖKV) weder in der

Parlamentsdirektion, geschweige denn bei den Klubs eingetroffen sind.

Die Stellungnahme des Landes Salzburg ist zuerst im Parlament und erst sieben

Tage später im Ministerium eingetroffen.

Die Stellungnahme des Dachverband der Medizinisch Technischen Dienste

(MTD) ist direkt an die Abgeordneten (als Kopie des Schreiben an das BMAGS)

ergangen, aber die Parlamentsdirektion und das Ministerium erhielten sie nicht.

Die Stellungnahme der Wirtschaftskammer langte zwar bei der

Parlamentsdirektion ein, wurde aber nicht an den Klub weitergeleitet

Nach mündlicher Auskunft des Landes Oberösterreich wird die Entschließung

der IX. GP 463 d.B. und die jeweilige Aufforderung im Begleitschreiben der

Ministerien negiert. Der Nationalrat erhält daher keine Exemplare der Stellungnahmen:

Angeblich besteht eine diesbezügliche Weisung die sich darauf stützt, daß der

Nationalrat laut Verfassung nicht die Kompetenz hat, den Ländern Weisungen zu

erteilen.

Nach Rücksprache mit den diversen Stellen und den Abteilungen der

Parlamentsdirektion kam es zu keiner zufriedenstellenden Klärung

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

folgende

Anfrage:

1. Welche weiterführenden Maßnahmen wurden seitens des BMAGS im

Zusammenhang mit der Verteilung der Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen im

Hause seit der Entschließung von der IX. GP 463 d.B. getroffen?

2. Welche Zeitspanne ab Einlangen der Stellungnahmen im Hause liegt zwischen Ende

der Begutachtung eines Gesetzes und der lückenlosen Verteilung der

Stellungnahmen vor Erscheinen der Regierungsvorlage?

3. Wird der „Stand“ der Stellungnahmen mittels Direktkontakt zu der

Parlamentsdirektion und dem betroffenen Ministerium kontrolliert?

4. Wird eine Versandliste des betreffenden Ministerium der zu Abgabe einer

Stellungnahme eingeladenen Institutionen an das Parlament übermittelt?

5. Sollte auf dem Verteiler der Stellungnahme nicht „25 Kopien für das Parlament“

angeführt sein, übermittelt dann das jeweilige Ministerium automatisch die

Stellungnahmen?

6. Wie erklären Sie sich, daß gewisse Stellungnahmen dem Parlament vorliegen und

dem Ministerium nicht?

7. Wie erklären Sie sich, daß gewisse Stellungnahmen den Abgeordneten vorliegen und

nicht dem Ministerium?

8. Besteht eine effektive Zeitgleichheit beim Entwurfversand durch die Ministerien an

die begutachtenden Stellen und an den Nationalrat? Wenn nein, warum?

9. Wie erklären Sie sich die lückenhafte Übermittlung der Stellungnahmen an das

Parlament?

10. Wie sehen Sie die Äußerung des Landes Oberösterreich ? Wie sieht dies in

verfassungsrechtlicher Hinsicht aus?

11. Wie ist der chronologische Ablauf der Verteilung ab Einlangen per Post im Hause?

Welche Abteilungen durchlaufen diese Stellungnahmen?

12. Welche Schritte gedenken Sie zu setzen um künftig eine lückenlose und zeitgerechte

Zustellung der Gesetzesentwürfe und Stellungnahmen gewährleisten zu können?