3772/J XX.GP
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales
betreffend Chipkarte
Ende Februar 1996 gab es im Parlament ein Informationsgespräch betreffend der
Einführung der Chipkarte. Bei diesem Gespräch wurde der 1.1.1998 für den Abschluß der
Vorarbeiten und der Übergang in die Produktions- bzw Einführungszeit in Betracht gezogen
(Direktor Mandl/HV).
Zwischenzeitlich gab es zwar hin und wieder unterschiedlichste Zeitungsmeldungen, aber
keine konkreten Informationen und offensichtlich auch keinen Abschluß der Vorarbeiten
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Was ist der derzeitige Stand der Vorarbeiten für die Einführung der Chipcard?
2. Wann ist mit einem Abschluß der Vorarbeiten zu rechnen und welche Fristen gibt es
dann noch bis zu einer eventuellen Einführung?
3. Laut einer aktuellen Aussendung des Hauptverbandes der österreichischen
Sozialversicherungsträger soll nun erst bis Ende 1998 eine Verhandlungslösung
angestrebt werden, ab dem zweiten Quartal 1999 die Chipkarte an ausgewählten
Standorten in Betrieb gehen und erst ab 2000 ein flächendeckender Einsatz geplant
sein.
a) Wodurch entstanden die Verzögerungen gegenüber dem derzeitigen Zeitplan?
b) Was ist unter „ausgewählten Standorten“ zu verstehen?
c) Warum soll es nicht zu einem einheitlichen Einführungstermin kommen?
4. Wie sieht aus heutiger Sicht das Modell der Chipcard aus - welche Daten soll es
beinhalten, welches System soll angewandt
werden, usw.?
5. Wie hoch sind die Kosten aus heutiger Sicht für:
die Sozialversicherung
die Krankenanstalten
die Ärzte ?
6. Wie sollen diese Kosten jeweils aufgebracht werden?
7. Wird es im Zusammenhang mit einer eventuellen Einführung einer Chipcard zu
Kostensteigerungen für die Bevölkerung kommen, wenn ja in welcher Form und
Höhe?
8. Wird bei Einführung einer Chipcard die Krankenscheingebühr bestehen bleiben oder
nicht?
9. Wird bis zur Einführung einer Chipcard die Krankenscheingebühr bestehen bleiben
oder nicht?
10. Die ÖAK hat laut einem Bericht in der Ärztezeitung ein eigenes Modell einer
"Versichertenkarte" als Gegenvorschlag zur Chipcard in die Verhandlungen
eingebracht.
a) Wie sieht dieses Modell aus?
b) Welche Vor - und Nachteile hat es gegenüber der Variante, die derzeit in Diskussion
steht?
c) Wie sehen die Kostenvergleiche aus?
d) Wie beurteilen sie die in dieser Variante beinhaltete erst nachträgliche Kontrolle des
Versicherungstatbestandes und einer eventuellen nachträglichen Honorarvorschreibung
durch den Arzt?
11. Gibt es noch andere Modellvorschläge?
Wenn ja welche und was sind ihre wesentlichen Merkmale beziehungsweise Vor - und
Nachteile?
12. Ist nach dem derzeitigen Stand der Verhandlungen an die Speicherung von Medizin -
und Notfallsdaten gedacht?
a) Sofort
b) Erweiterung nach einer bestimmten Zeit
ausgeschlossen?
c) Wenn ja, welche Daten kommen in Betracht?
13. Gibt es zwischenzeitlich Informationen, welche eine europaweite Einsetzbarkeit
absehen lassen?