3792/J XX.GP
der Abg. Mag. Trattner, Ing. Meischberger und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Beibehaltung der Unfallmeldegebühr
Weniger Arbeit für die Exekutivbeamten, aber mehr Geld in der Kasse. Diese
Zwei Hauptargumente machen Ihrer Meinung nach, Herr Bundesminister
Schlögl, die Unfallmeldegebühr unverzichtbar. So sollen auch künftig
Gendarmerie und Polizei für die Aufnahme von Verkehrsunfällen mit reinen
Sachschäden 500 Schilling kassieren.
Die Exekutive hat im ersten Jahr nach Einführung der Unfallmeldegebühr (1 Juli
1996 bis 30. September) 16,9 Mio. Schilling eingenommen.
Laut einer diesbezüglichen Anfrage der selben Abgeordneten und der daraufhin
erfolgten Beantwortung durch das Bundesministerium für Inneres wurden für
den selben Zeitraum jedoch 21.812.000. - Schilling angegeben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für
Inneres folgende
Anfrage
1. Wie erklären Sie sich diese unterschiedlichen Zahlenangaben und welche der
beiden Zahlenangaben kann nun als korrekt betrachtet werden?
2. Wie erklären Sie sich diese unterschiedlichen Zahlenangaben ?
3. Unabhängig welche Zahlenangabe die Richtige ist, warum sind Sie trotzdem
noch immer bereit an diesem offensichtlichen „Budgetflop“ festzuhalten?
4. Für welche konkreten Zwecke wird die mehr als magere Ausbeute von rund
17 Mio. Schilling verwendet ?
5. Warum kann laut Ihrem Ministerium schon jetzt davon gesprochen werden,
daß es keinerlei negative Auswirkung für die Feststellung von
Unfallhäufungspunkten gibt , obwohl doch offensichtlich rund 23 % weniger
Unfälle aufgenommen wurden?
6. Muß nicht vielmehr davon ausgegangen werden, daß sich in Zukunft etwaige
Unfallhäufungspunkte nur dann mit Sicherheit erkennen lassen, wenn es einen
Unfall mit Personenschaden gegeben hat?
7. Bedeutet diese mehr als unbefriedigende Situation, daß nur mehr Personen.
schäden registriert werden, nicht ein eklatantes und nicht zu behebendes Sicher -
heitsrisiko für die Verkehrsteilnehmer ?
8. Wenn ja, welche Maßnahmen gedenken Sie als ressortzuständiges
Regierungsmitglied zu setzen, um dem Abhilfe zu leisten?