3803/J XX.GP
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend Umgang mit Preisermäßigungen von Schulfotografen
In vielen Schulen kommen immer wieder Schulfotografen, um Klassenfotos und Fotos von
einzelnen Kindern zu machen, ohne daß die Eltern vorher darüber befragt wurden, ob sie dem
überhaupt zustimmen. Dennoch kaufen die meisten Eltern, auch aufgrund des sozialen
Druckes, dem die Kinder ausgesetzt sind, meist diese Klassenfotos bzw. Einzelfotos ihrer
Kinder. Nicht immer erhalten sie diese zum billigstmöglichen Preis, wie ein
niederösterreichischer Lehrer den Grünen in einem Brief mitteilte.
Ich bin Lehrer und bin letztes Jahr zufällig dahintergekommen, daß Schulfotografen
10% der Einnahmen an die Schule rückvergüten. Ein Kollege, mit dem ich darüber
gesprochen habe, hat mir mitgeteilt, daß an seiner Schule die Klassenfotos usw. für die
Kinder eben um 10% billiger sind. Andere Schulen zahlen das Geld in die Klassenkasse.
An einer Schule, der ich im vergangenen Jahr kurzzeitig dienstzugeteilt war, werden um
das Geld Geburtstagsgeschenke für Lehrer (!!) angekauft. Meine Stammschule
"verfrißt“ das Geld nach der Weihnachtskonferenz! Schon im vergangenen Jahr bin ich
deswegen nicht zur Weihnachtsfeier gegangen und ich war heute auch wieder nicht dort,
weil mir wahrscheinlich jeder Bissen im Hals steckengeblieben wäre.
„Verfressen“ wurden von den LehrerInnen im übrigen rund 5.000,-, es wurden also Fotos im
Wert von etwa 50.000,- von den Eltern angekauft.
Es kann in diesem Zusammenhang wohl nur eine Lösung geben: Jegliche Ermäßigung muß
direkt an die Eltern oder Kinder weitergegeben werden. Die Ermäßigung für
Geburtstagsgeschenke für Lehrer auszugeben oder die Weihnachtsfeier der Lehrer daraus zu
bezahlen, ist abzulehnen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Ist es dem Unterrichtsministerium bekannt, daß teilweise Schulfotografen 10% ihrer
Einnahmen der Schule rückvergüten?
2) Halten Sie es für legitim, daß aus dieser Rückvergütung Geburtstagsgeschenke für Lehrer
oder die Weihnachtsfeier bestritten werden?
3) Gibt es klar Richtlinien für den Umgang mit Provisionen?
4) Wird der Umgang mit Provisionen seitens des Ministeriums überprüft?
5) Wird die Ministerin in dieser Hinsicht eine klare Anweisung an die Schulen geben?