3806/J XX.GP
Anfrage der Abgeordneten Dr. Pittermann, Reitsamer, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Umsetzung des Krankenanstaltenarbeitszeitgesetzes
Im Jahre 1994 löste die Affäre Poigenfürst eine Diskussion über das Arbeitszeitgesetz in
Krankenanstalten aus. Diese sowie die notwendigen Adaptierungen auf Grund des EU -
Beitritts führten im November 1996 zur Beschlußfassung des
Krankenanstaltenarbeitszeitgesetzes, welches mit Januar 1997 in Kraft trat. Da manche
Kollektivverträge und Stellenpläne an das neue Gesetz adaptiert werden mußten, wurde mit
gewissen Zeitspannen bis zur Einhaltung gerechnet. Nach mehr als einem Jahr seit in Kraft
treten dieses Gesetzes richten die unterfertigten Abgeordneten an Sie, Frau Bundesministerin,
folgende Anfrage:
1.) Wieviele Krankenanstalten wurden von Seiten des Arbeitsinspektorates auf Einhalten
des Gesetzes überprüft?
2.) Wie viele Krankenanstalten (absolut/perzentuell) gaben keinen Anlaß zu
Beanstandungen?
3.) Wie viele Krankenanstalten erfüllten das Gesetz nicht?
a.) In welchem Ausmaß wurden die Arbeitszeiten überschritten?
b.) Wie hoch war der Fehlbestand
aa.) an Arzten?
bb.) an Krankenpflegekräften?
cc.) an anderen Spitalsbediensteten?
4.) Wurden die gesetzlich vorgesehenen Strafen verhängt?
a.)Wenn ja, an wie viele Personen oder Körperschaften und in welchem Ausmaß?
b.)Wenn nein, warum nicht?
5.) Ist vorgesehen weitere Krankenanstalten zu kontrollieren?
a.) Wenn ja, in welchem Zeitraum?
b.) Wenn nein, warum nicht?
6.) Wie viele Ärzte wurden bereits auf Grund des AZG neu angestellt?
7.) Wie viele Ärzte müssen noch auf Grund des AZG noch eingestellt werden?
a.) Wie viele Eigenberechtigte?
b.) Wie viele Turnusärzte?
8.) Wie viele Krankenpflegekräfte wurden bereits eingestellt?
9) Wie viele Krankenpflegekräfte
müssen noch eingestellt werden?
10.) Wieviel sonstiges Spitalspersonal aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen wurde auf
Grund des AZG aufgenommen?
11.) Wieviel Spitalspersonal aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen muß noch aufgenommen
werden?
12.) Bis zu welchem Zeitpunkt schätzen Sie , wird das AZG lückenlos erfüllt?