3812/J XX.GP
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales
betreffend Bildungskarenz
Im Rahmen der Pensionsreform 1997 kam es unter anderem zu einer neuen Regelung
betreffend der Möglichkeit Bildungskarenz zu beanspruchen. ArbeitnehmerInnen, die
ununterbrochen drei Jahre lang bei einem Unternehmen in der Privatwirtschaft beschäftigt
waren, können sich seit Beginn dieses Jahres für mindestens ein halbes und maximal ein
ganzes Jahr karenzieren lassen. Während dieser Bildungskarenz erhalten die betroffenen
Personen vom AMS ein Weiterbildungsgeld und sind kranken- und unfallversichert.
Zielsetzung der Regelung ist unter anderem, arbeitslose Personen auf diese freiwerdenden
Stellen vermitteln zu können.
Die finanziellen Erläuterungen zur gesetzlichen Maßnahme gingen von anfallenden Kosten
zwischen 18 und 71 Millionen jährlich aus, abhängig von der Höhe der Inanspruchnahme
und der Substitutionsrate durch arbeitslose Personen.
In einem Artikel über die Bildungskarenz im Trend wurde unter anderem Walter Fabian,
Mitarbeiter in der AMS - Bundesgeschäftsstelle mit folgendem Satz zitiert:
„In Anbetracht der derzeitigen Budgetsituation werden wir Förderanträge sehr restriktiv
behandeln.“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie hoch ist das Budget des AMS für Maßnahmen im Bereich der Bildungskarenz für
1998?
2. Welche Möglichkeiten der „restriktiven“ Behandlung von Anträgen sehen Sie in diesem
Zusammenhang?
3. Entspricht eine restriktive Vorgangsweise
den Intentionen des Gesetzgebers?
4. Wie werden Sie eine restriktive Vorgangsweise zu Lasten der ArbeitnehmerInnen
verhindern?