3812/J XX.GP

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales

betreffend Bildungskarenz

Im Rahmen der Pensionsreform 1997 kam es unter anderem zu einer neuen Regelung

betreffend der Möglichkeit Bildungskarenz zu beanspruchen. ArbeitnehmerInnen, die

ununterbrochen drei Jahre lang bei einem Unternehmen in der Privatwirtschaft beschäftigt

waren, können sich seit Beginn dieses Jahres für mindestens ein halbes und maximal ein

ganzes Jahr karenzieren lassen. Während dieser Bildungskarenz erhalten die betroffenen

Personen vom AMS ein Weiterbildungsgeld und sind kranken- und unfallversichert.

Zielsetzung der Regelung ist unter anderem, arbeitslose Personen auf diese freiwerdenden

Stellen vermitteln zu können.

Die finanziellen Erläuterungen zur gesetzlichen Maßnahme gingen von anfallenden Kosten

zwischen 18 und 71 Millionen jährlich aus, abhängig von der Höhe der Inanspruchnahme

und der Substitutionsrate durch arbeitslose Personen.

In einem Artikel über die Bildungskarenz im Trend wurde unter anderem Walter Fabian,

Mitarbeiter in der AMS - Bundesgeschäftsstelle mit folgendem Satz zitiert:

„In Anbetracht der derzeitigen Budgetsituation werden wir Förderanträge sehr restriktiv

behandeln.“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wie hoch ist das Budget des AMS für Maßnahmen im Bereich der Bildungskarenz für

1998?

2. Welche Möglichkeiten der „restriktiven“ Behandlung von Anträgen sehen Sie in diesem

Zusammenhang?

3. Entspricht eine restriktive Vorgangsweise den Intentionen des Gesetzgebers?

4. Wie werden Sie eine restriktive Vorgangsweise zu Lasten der ArbeitnehmerInnen

verhindern?