3825/J XX.GP
der Abgeordneten Wabl, Kammerlander, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Terminal Graz - Süd / Werndorf
Das Land Steiermark beabsichtigt die Errichtung eines Güterterminals im Süden von Graz.
Laut Pressemeldungen wurde vom Bundesminister die Mitfinanzierung durch Bundesmittel
im Ausmaß von einer Milliarde Schilling zugesagt.
Es ist die Absicht des Landes Steiermark, dort mehr als nur Eisenbahnanlagen zu errichten.
Sowohl die Ankündigungen der Landesräte Ressel und Paierl als auch die Beteiligung eines
Frächterkonsortiums, weiters die im Juli vorgelegten Pläne zeigen die beabsichtigte
intensive Nutzung der Flächen durch private Dritte. Namentlich wurde die Spedition
Hödlmayr mit einem Flächenbedarf von 15 ha im Plan ausgewiesen.
Der vom Land bestellte Forstgutachter stellte bei einer Besichtigung mit
Grundstückseigentümern einen Wert von S 7,-- bis S 35,-- pro Quadratmeter fest (je nach
Baumbestand). Es ist weiters bekannt, daß bereits vor Jahren Grundstücke im Ausmaß von
etwa 14 ha zu einem Preis von S 300,-- den Besitzer wechselten. Die steiermärkische
Landesregierung bewilligte bereits 10 Millionen Schilling für den Abschluß von Optionen
auf die Grundstücke im Bereich des geplanten Terminals. Dieser Betrag läßt auf einen
beabsichtigten Grundstückspreis von einigen hundert Schilling für Waldboden schließen. Es
scheint so, daß das Land Steiermark bereit ist, Spekulationspreise zu akzeptieren und in
Optionsverträgen festzuschreiben.
Da Bundesmittel bei der Finanzierung des Terminals zugesagt wurden und weiters die HL -
AG bei der Durchführung des Projektes beteiligt ist, richten die unterzeichneten
Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr folgende schriftliche
ANFRAGE:
1. Laut HL-Gesetz hat die HL-AG benötigte Grundflächen auf ihre Kosten im Namen
der ÖBB zu erwerben. Bedeutet das, daß Bundesmittel zur Finanzierung der
Grundstücksspekulation verwendet werden?
2. Werden Bundesmittel zur Finanzierung von Grundflächen für die Nutzung durch
private Dritte verwendet?
3. Läßt es die HL - AG zu, daß Optionen auf die Grundflächen (einschließlich der damit
festgelegten Grundstückspreise) von anderen abgeschlossen werden, obwohl sie selbst
diese Grundflächen zu erwerben hat‘?
4. Wird die HL - AG oder eine andere rechtliche Konstruktion unter ihrer Beteiligung
Grundflächen für die Nutzung durch private Dritte erwerben?
5. Wenn ja; Betrachtet die HL - AG den Erwerb von Grundflächen für andere Zwecke als
für Eisenbahnanlagen als zulässig im Sinne des Eisenbahnrechts?
6. Wird trotz der teilweisen Nutzung durch private Dritte ein Enteignungsverfahren als
letztes Mittel zum Erwerb der benötigten Liegenschaften angestrebt, oder können Sie
das mit Sicherheit ausschließen?
7. Ist Ihnen bekannt, daß für diesen Terminal 35 ha Wald mitten in einem
zusammenhängenden Waldgebiet gerodet werden müssen?
8. Ist Ihnen bekannt, daß die Gemeinde Werndorf und Grundbesitzer eine flächengleiche
Ersatzaufforstung auf bestimmten bereits festgelegten Flächen südlich des geplanten
Terminals verlangen?
9. Sieht die HL - AG die Ersatzaufforstung als untrennbaren Teil des Projektes - soweit,
daß bei Fehlen der dazu notwendigen Flächen das Projekt nicht verwirklicht wird?
10. Wie werden die Ersatzaufforstungen finanziert?
11. Die bestehende Trassenverodnung beruht auf einem von der ÖBB 1992 geplanten
Projekt (Terminal Werndorf - Nord - Neu). Ist Ihnen bekannt, daß der Umweltanwalt
des Landes Steiermark zum Projket der ÖBB (mit Einverständnis der ÖBB) eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen ließ und daß diese UVP das Projekt als
„nicht umweltverträglich" beurteilte?
12. Ist diese UVP auch gültig für
das laufende Projekt?
13. Ist Ihnen bekannt, daß im Bereich des Terminals die geplante Trasse der Koralmbahn
entlang der Autobahn verläuft?
14. Ist Ihnen bekannt, daß sowohl die UV? als auch die Bürgerinitiativen eine Drehung
des Terminals in eine Lage entlang der Pührn - Autobahn vorgeschlagen haben?
15. Ist Ihnen bekannt, daß diese Drehung des Terminals die Hauptargumente der UV?
und der Bürgerinitiativen (Schonung bestehender Waldflächen und der Bevölkerung)
berücksichtigen würde?
16. Von Seiten des Landes Steiermark wird argumentiert, daß eine Drehung in eine Lage
entlang der Autobahn nicht möglich ist, weil die Trassenverordnung bereits besteht
und eine Änderung dieser Verordnung nicht zu erreichen sein wird. Ist das Bestehen
einer Verordnung und die Unmöglichkeit ihrer Abänderung ein Hindernis für die
Verwirklichung einer vernünftigen und allseits akzeptierten Alternative?
17. Wird die HL - AG eine Planung für die gedrehte Lage durchführen?