3832/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Posch und Genossen

an die Bundesministerin für Unterricht und

kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer

Im Museum für Volkskultur in Spittal an der Drau findet derzeit eine

Schülerausstellung mit dem Titel „Kärnten unter dem Hakenkreuz“ statt.

Im Rahmen dieser Ausstellung wird auch ein Videofilm präsentiert, der die

Meinungen von Passanten und Jugendlichen zum Nationalsozialismus wiedergibt.

Dabei stellten zwei befragte Jugendliche einen gedanklichen Zusammenhang

zwischen der NS - Zeit und der FPÖ her. Es komme ihnen „manches bekannt“ vor.

Nach der Ausstellungseröffnung hat der FPÖ - Abgeordnete Herbert Haupt

angeblich massiven politischen Druck auf die SchülerInnen ausgeübt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende Fragen:

1. Ist es richtig, daß der Abgeordnete Haupt nach der Eröffnung der

Ausstellung in die Direktion des Bundesgymnasiums geeilt ist und

mit rechtlichen Schritten gedroht hat?

2. Hat der Abgeordnete Haupt gedroht, die beanstandeten Passagen

bzw. das gesamte Video zu entfernen?

3. Wurde zwischenzeitlich Zensur geübt und das beanstandete Video

zur Gänze oder teilweise entfernt?

4. Ist ein Abgeordneter der Republik berechtigt, als schulfremde Person

ohne Einladung ein Schulgebäude zu betreten?

5. Ist der strafrechtliche Tatbestand des Hausfriedensbruchs oder der

zivilrechtliche Tatbestand der Besitzstörung erfüllt?

6. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß ein Abgeordneter, ausgestattet

mit der Autorität seines Mandats, versucht, Meinungsäußerungen von

GymnasiastInnen zu zensurieren und politischen Druck auf die Schule

auszuüben?