3832/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Posch und Genossen
an die Bundesministerin für Unterricht und
kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer
Im Museum für Volkskultur in Spittal an der Drau findet derzeit eine
Schülerausstellung mit dem Titel „Kärnten unter dem Hakenkreuz“ statt.
Im Rahmen dieser Ausstellung wird auch ein Videofilm präsentiert, der die
Meinungen von Passanten und Jugendlichen zum Nationalsozialismus wiedergibt.
Dabei stellten zwei befragte Jugendliche einen gedanklichen Zusammenhang
zwischen der NS - Zeit und der FPÖ her. Es komme ihnen „manches bekannt“ vor.
Nach der Ausstellungseröffnung hat der FPÖ - Abgeordnete Herbert Haupt
angeblich massiven politischen Druck auf die SchülerInnen ausgeübt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende Fragen:
1. Ist es richtig, daß der Abgeordnete Haupt nach der Eröffnung der
Ausstellung in die Direktion des Bundesgymnasiums geeilt ist und
mit rechtlichen Schritten gedroht hat?
2. Hat der Abgeordnete Haupt gedroht, die beanstandeten Passagen
bzw. das gesamte Video zu entfernen?
3. Wurde zwischenzeitlich Zensur geübt und das beanstandete Video
zur Gänze oder teilweise entfernt?
4. Ist ein Abgeordneter der Republik berechtigt, als schulfremde Person
ohne Einladung ein Schulgebäude zu betreten?
5. Ist der strafrechtliche Tatbestand des Hausfriedensbruchs oder der
zivilrechtliche Tatbestand der Besitzstörung erfüllt?
6. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß ein Abgeordneter, ausgestattet
mit der Autorität seines Mandats, versucht, Meinungsäußerungen von
GymnasiastInnen zu zensurieren und politischen Druck auf die Schule
auszuüben?