3835/J XX.GP

 

DRINGLICHE ANFRAGE

der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

betreffend atompolitischem Versagen des Bundeskanzlers bezüglich grenznaher

Atomanlagen, EU - Atompolitik und Atomwaffenfreiheit Österreichs

Mit dem Ausstieg Österreichs aus der Kernenergienutzung per Referendum im Jahre 1978

wurde ein bis dahin weltweit einzigartiger Schritt gesetzt. International kommt Österreich

alleine aufgrund dieser Vorgangsweise eine zentrale und verantwortungsvolle atompolitische

Bedeutung zu. Dieses Rollenbild bietet einerseits eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten

bei der Realisierung eines kernenergiefreien Mitteleuropas, andererseits bedarf es genau

dafür eines höheren Maßes an Initiativen, Konzepten und Umsetzungsstrategien.

In der Ära Vranitzky wurde dieses Politikverständnis - trotz oder gerade wegen oftmals

begründeter Kritik seitens der Grünen hinsichtlich einer Reihe von Handlungsdefiziten -

prinzipiell weiterentwickelt und jedenfalls offensiv kommuniziert. Anstatt diese Vorarbeit

zu nutzen, und speziell aufgrund einer Reihe aktueller Erfordernisse diese Linie verstärkt,

vor allem auch außenpolitisch zu vertreten, ist nach einer anfänglichen Stagnation die Anti -

Atompolitik Österreichs praktisch nicht mehr existent.

Während sich das Gefährdungspotential durch grenznahe Atomanlagen durch immer neue

Pläne unserer Nachbarstaaten erhöht, während in der EU kein Abrücken von der offiziellen

Atomförderung bemerkbar ist, und die Frage des Beitrittes zu atomar bewaffneten

Bündnissen präsent ist, begnügt sich Österreich mit der Abfassung allgemeiner Erklärungen,

mit dein Ziel, möglichst oft aufs Neue festzuhalten, daß es in Sachen Atom ohnehin einen

politischen Konsens gäbe. Die Forderung nach Evaluierung und Neuorientierung wird mit

dein Hinweis abgetan, daß Österreich als einzelnes Land sich leider der Realität stellen

müsse, wohingegen die Kooperation mit potentiellen Bündnispartnern nicht annähernd

gleichviel Energie in Anspruch nimmt.

Österreichs Anti - Atompolitik hat ihre konstruktive Außenwirkung längst verloren. Die

Diskrepanz zwischen Ankündigungen etwa vor dem österreichischen EU - Beitritt und

erfolgter Ernüchterung mangels Umsetzung hat zur Etablierung eines atompolitischen

Biedermeiertums geführt, was zur Folge hat, daß selbst der innenpolitische Konsens auf

immer weniger Positionen schmilzt, die zudem primär defensiver Natur sind. Österreich

braucht eine seriöse Debatte über Zustand und Zukunft seiner Anti - Atompolitk.

Konzepte, wie das erklärte Ziel vom atomfreien Mitteleuropa am Beispiel Ohu, Temelin,

Dukovany, Bohunice, Mochovce oder Krsko erreicht werden soll, liegen nicht vor. Mit

steigender Tendenz verlagert sich der Inhalt der Diskussion von Begriffen wie

„Atomausstieg“, „Reaktorstillegung" und "Nichtinbetriebnahme" in Richtung „möglichst

hohe Sicherheitsstandards“ und "Untersuchung von Nachrüstungsmaßnahmen“.

Gerade in Tschechien stehen derzeit die Zeichen günstig wie nie zuvor, die Sinnhaftigkeit

der Fertigstellung des Kernkraftwerkes Temelin in Frage zu stellen. Jedoch die Gespräche

über Ersatzmöglichkeiten sind seit Jahren sistiert, die Chance, gerade jetzt bilateral

Verhandlungen über eine Nachdenkpause zu führen, bleibt ungenutzt, das Angebot

Österreichs, eine Studie über die Machbarkeit der Substituierung Temelins zu finanzieren,

schaffte den Sprung von der Ankündigung in heimischen Medien nicht über die Grenze zum

Grünen Tisch in Prag.

Beispiel Atommüllager Dukovany

Das Beispiel Dukovany ist bezeichnend für den Zustand der Anti - Atompolitik. Bestehende

bilaterale Informationsabkommen, von denen seit geraumer Zeit bekannt ist, daß sie eines -

nämlich den Austausch wichtiger Atominformationen - nicht leisten, werden weder in Frage

gestellt, noch neu verhandelt. So gelangte auch die Information, daß ein grenznahes

Atommüllager mit einer Gesamtkapazität von 2.000 Tonnen hochradioaktiver

Brennelemente errichtet werden soll, erst nach Österreich, nachdem eine 30 - tägige

Einwendungsfrist im Rahmen der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung

bereits zu laufen begonnen hat. Nur nach massivem Druck seitens der Grünen wurde

zumindest angekündigt, ein Schreiben der Regierung mit Projekteinwendungen auf den Weg

nach Tschechien zu schicken.

Verhandlungen, um für die zweifellos massiv gefährdete österreichische Bevölkerung

Einwendungsmöglichkeit zu erwirken, wurden nicht geführt. Das Argument, daß keine

klare rechtliche Handhabe existiere, nimmt sich gemessen am Risikopotential und an

bekannten Aktivitäten in der Vergangenheit, Stichwort Wackersdorf, eher unbedeutend aus.

Auch in Sachen Mochovce kann von Strategie und Konsens keine Rede sein. Trotz

1,2 Millionen österreichischer Einwendungen (die mit entscheidend waren, daß eine

Finanzierung via EBRD und EIB nicht zustande kam) befindet sich der Reaktorblock 1

derzeit unmittelbar vor der Fertigstellung. Die Finanzierung erfolgt nunmehr wesentlich

über Frankreich und Deutschland, offizielle österreichische Proteste dagegen sind nicht

bekannt. Im Gegenteil, Österreich hat schwerwiegende strategische Fehler begangen. So

wurden Aussagen aus der Slowakei begrüßt, daß mit der Mochovce - Inbetriebnahme die

beiden ältesten Reaktoren in Bohunice stillgelegt werden sollen. Das kam (gerade in der

siowakischen Öffentlichkeit) einer Akzeptanz von Mochovce gleich. Auch war immer

bekannt, daß in Bohunice  Restrukturerungsmaßnahmen in dreistelliger Millionenhöhe in

Auftrag gegeben wurden, deren Abschluß über den Mochovce - Inbetriebnahmetermin

hinausgeht bzw. die eindeutig als Investition in eine Verlängerung der Betriebsdauer gelten.

Die derzeitigen Gespräche mit der Slowakei haben einzig zum Inhalt, ob ein sog. „2.

Walkdown - Bericht" von kritischen Experten erstellt werden kann, was zwecks Bewertung

der Sicherheitsdefizite prinzipiell sinnvoll wäre. Allerdings wurde parallel dazu keine

Nichtinbetriebnahme - Garantie vorgeschlagen, sodaß zu befürchten ist, daß die

diplomatischen Verhandlungen über Zeitpunkt der Besichtigung und akkordierte Herausgabe

des Berichtes mehr Zeit beanspruchen, als bis zur Inbetriebnahme verbleibt.

Neuer Europäischer Druckwasserreaktor

Nicht nur aufgrund des besorgniserregenden Zustandes einiger bayerischer Reaktoren, wie

etwa Ohuilsar, wäre es längst notwendig, auch gegenüber den deutschen Nachbarn mit

klaren Positionen aufzutreten. Denn mit der deutsch - französischen Neuentwicklung eines

„Europäischen Druckwasserreaktors - EPR" (Leistung: 1.500 MWe), die vor dem Abschluß

steht, droht auch von dieser Seite die Errichtung eines weiteren grenznahen

Kernkraftwerkes. Eine Beteiligung Österreichs an der Mitfinanzierung am Projekt durch das

künftige 5. EU - Energieforschungs - Rahmenprogramm ist nicht auszuschließen. Ob

Österreich in diesem Fall von seiner Vetomöglichkeit bei der Beschlußfassung Gebrauch

machen wird, ist ungeklärt.

Mit Beschluß des neuen deutschen Atomgesetzes könnte dieser Reaktortyp

standortunabhängig typisiert werden, Mitsprachemöglichkeiten am späteren Errichtungsort

würden massiv eingeschränkt. Zwei von sechs möglichen Standorten für dieses Projekt

liegen in unmittelbarer Grenznähe zu Österreich (Rosenheim und Pleinting/Passau). Bayern

dementierte zwar die unmittelbar bevorstehende Errichtung zum Zweck der

Stromversorgung (denkbar ist aber auch eine Export - Referenzanlage), nicht aber, daß das

Genehmigungsverfahren bereits Ende 1998 eingeleitet werden könnte. Bislang wurde von

der Bundesregierung keine Stellungnahme abgegeben, um auf eine grundsätzliche

Verzichtserklärung des Freistaates Bayern hinzuwirken.

Zentrale europäische energiepolitische Erfordernisse, wie etwa die Änderung des

anachronistischen Euratom - Vertrages in Richtung Beendigung der EU - Atomförderung,

immerhin als klare Aufträge des Parlaments an die Bundesregierung beschlossen, werden

mittlerweile als unrealisierbar schubladiert, jedenfalls aber ist nichts über die Erarbeitung

eines Umsetzungskonzeptes bekannt. Dabei bedeutet gerade die Frage der

Atomförderpolitik ein massives Problem für die österreichische Glaubwürdigkeit in

Atomfragen. Denn nach wie vor fließen jährlich rund 100 Millionen Schilling in diverse

EU - Atomfonds (Euratom - Mitgliedsbeitrag; Fissions -  und Fusionsforschung;

PHARE/TACIS).

Osterweiterung und Atomausstieg

Kein Konzept liegt auch dafür vor, wie Österreich die beginnenden

Osterweiterungsverhandlungen und seine EU - Präsidentschaft zur Umsetzung des

Parlamentsbeschlusses nutzen will, wonach es „verbindlich zur Erstellung von Atom -

Ausstiegskonzepten für die MOE - Staaten kommen soll“. Parallel sollten kooperativ EU -

Finanzierungsinstrumente (etwa die 50 Mrd öS aus dem Euratom - Fonds, der derzeit für

AKW - Kredite zur Verfügung steht) umgewidmet bzw. geschaffen und angeboten werden.

Auch würde dieses Junktim Übergangsfristen für einen Atomausstieg zulassen. Zu

befürchten ist derzeit allerdings, daß die österreichische Position sich inhaltlich auf die

Frage der Schaffung (einheitlicher, „akzeptabler“) Sicherheitsstandards von (Ost)Reaktoren

verlagert. Aus normtechnischen Gründen würde sich daraus eine Marathondebatte ergeben,

die zeitlich über den Abschluß der Osterweiterung hinausginge. Damit wäre die Diskussion

von Ausstiegskonzepten in den mehrjährigen Beitrittsverhandlungen kein Thema mehr.

Im Atompaket der Regierung wurde für Ende März 1998 die Erstellung eines

Atomverfassungsgesetzes in Aussicht gestellt. Mit Ausnahme der Bereiche „Verbot für

Lagerung ausländischen Atommülls“ und "Hebung des Atomsperrgesetzes in

Verfassungsrang“ sind jedoch sogar hier wesentliche Punkte umstritten und ein Indiz für

den sich auflösenden Anti - Atom - Konsens. Bereich Atomtransit: Nach vollmundigen

Ankündigungen im Sommer 1997, daß es zu einem völligen Atom(müll) - Transitverbot

kommen soll, werden jetzt völkerrechtliche Bedenken ins Treffen geführt. Seitens der ÖVP

wurde ursprünglich vorgeschlagen, auch gleich ein Verbot der Errichtung von

Kernfusionsreaktoren in Verfassungsrang mit aufzunehmen - dieser Punkt fand sich

allerdings im Regierungspaket zum Atomverfassungsgesetz nicht mehr wieder.

Die Nuklearstrategie von Weu und Nato und das Atomverfassungsgesetz

Im Zusammenhang mit den Verhandlungen eines österreichischen Atomverfassungsgesetzes

wurde auch die Frage der zukünftigen Haltung zu Atomwaffen ausgeklammert. Es besteht

die begründete Vermutung, daß diese Vorgangsweise dazu dient, den bewährten Weg der

immerwährenden Neutralität Österreichs zu verlassen, sich den westlichen Militärblöcken

immer weiter anzunähern und bei einem Vollbeitritt sich auch der Nuklearstrategie der Nato

oder Weu anzuschließen. Gerade in Beitrittsverhandlungen möchten offensichtlich jene

Teile der Bundesregierung, die eine Nato -  oder Weu - Mitgliedschaft anstreben, die Frage

der Haltung der Bundesregierung zur Nuklearkomponente der Nato nicht präjudizieren.

Dabei ist zu befürchten, daß nach einem Vollbeitritt Nuklearwaffenbasen oder Flugplätze

für luftgestützte Atomwaffen errichtet werden. Wenn Infrastruktur für Atomwaffen in

Österreich eingerichtet werden soll, so kommt dafür vor allein einer der größten

Truppenübungsplätze in Europa, nämlich Allentsteig in Frage. Jedenfalls werden die

Verhandlungen über das Atomverfassungsgesetz zeigen, ob die Bundesregierung bereit sein

wird, die Atomfreiheit auch als AtomWAFFENfreiheit anzuerkennen oder nicht. Keine

klare verfassungsrechtliche Regelung der Atomwaffenfreiheit Österreichs wäre als völliges

Versagen der österreichischen Atompolitik mit unabsehbaren Langzeitfolgen zu

qualifizieren.

Angesichts der Diskussion um die Zukunft der österreichischen Sicherheitspolitik erhält das

atavistischste Instrument der Massenvernichtung - die Atomwaffe - plötzlich Aktualität für

die österreichische Innenpolitik. Da die Politik der Abschreckung zwischen Supermächten

beendet ist, erscheint diese Entwicklung der Erweiterung nuklearstrategischer Maßnahmen

besonders grotesk. Ein Beitritt zu den Militärblöcken Nato oder Weu brächte der Republik

nicht nur die mit dem absurd beschönigendem Begriff bezeichnete „Nukleargarantie“,

sondern auch die Verpflichtung, in Krisen - oder Kriegsfällen einer Durchfuhr oder der

Lagerung von Atomwaffen oder nuklearem Material zuzustimmen und in Friedenszeiten die

Einrichtung von Infrastruktur für die Stationierung von Atomwaffen zuzulassen. Ähnliche

Regelungen hat die Nato auch mit ihrem Mitglied Dänemark - das bloß in Friedenszeiten

eine Ausnahmeregelung betreffend Atombewaffnung besitzt - und den neuen Mitgliedern

Ungarn, Tschechische Republik und Polen getroffen.

Auch Bundeskanzler Klima hat bereits in einer Anfragebeanwortung (2372/AB - XX.GP)

am 7.7.1997 festgehalten: „Es muß zur Kenntnis genommen werden, daß sich die Nato die

grundsätzliche Möglichkeit vorbehält, in Krisenzeiten Truppen oder Nuklearwaffen auf dem

Territorium von Mitgliedsstaaten zu stationieren.“

Die Frage der Nuklearisierung der österreichischen Sicherheitspolitik käme auch im Falle

eines Weu - Beitrittes auf die Tagesordnung. Die Petersberger Erklärung der Weu von 1992

fordert von neuen Mitgliedstaaten, daß sie sich verpflichten, alle Erklärungen seit 1984

zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Damit wäre auch die Haager Plattform von 1987

(The Hague  Platform, 26th October 1987, 11.3) erfaßt, in der es heißt, daß nuklearen

Waffen bei der Verteidigung Europas eine nicht zu ersetzende Rolle zukommt.

Atom waffenfreie Zone - Aussöhnungschance mit Rußland

In Mittel- und Osteuropa gibt es heute de facto eine Kernwaffenfreie Zone. 1990 legte

Artikel 5 Abs. 3 des deutschen Wiedervereinigungsvertrages die Atomwaffenfreiheit des

Territoriums der früheren DDR fest. Am 27. September 1991 haben die USA den Abzug

aller taktischen Kernwaffen aus Europa beschlossen. Eine Woche später erklärte

Gorbatschow für die UdSSR einen Abzug aller sub - strategischen Kernwaffen aus

Osteuropa. Anfang 1992 übernahm Jelzin diese Politik für Rußland als Rechtsnachfolger

der Sowjetunion. Alle ehemaligen sowjetischen Republiken außer Rußland sind dem

Atomwaffensperrvertrag als Nichtatomwaffenstaaten vor 1995 beigetreten. Die Ukraine hat

die letzten strategischen sowjetischen Sprengköpfe auf ihrem Gebiet am 31. Mai 1996 nach

Rußland geschickt, Weißrußland folgte im Februar 1997. Damit ist das Gebiet der

Visegrad - Staaten, der baltischen Republiken, der Ukraine, der Staaten des ehemaligen

Jugoslawien und das Gebiet der ehemaligen DDR dc facto Kernwaffenfrei. Jedoch ist die

Nicht - Stationierung von Atomwaffen nur auf dein Gebiet der ehemaligen DDR vertraglich

geregelt. In den letzten beiden Jahren haben Weißrußland, die Ukraine, die Schweiz,

Schweden und Finnland mit verschiedenen Initiativen auf eine atomwaffenfreie Zone in

Mittel - und Osteuropa gedrängt.

Gegen diese Bestrebungen bestehen die Nato und die Weu auf der prinzipiellen Bereitschaft

zur Atomwaffenstationierung als Vorbedingung zu einem Vollbeitritt. Angesichts der

bevorstehenden Osterweiterung des atombewaffneten Militärbündnisses ist eine gleichzeitige

Erfassung der Neumitglieder unter dem Nuklearschirm, mittels luftgestützter

nuklearbewaffneter Bomber zu befürchten. Dieses Vorrücken nuklearer Waffen Richtung

Osten wird in Rußland neue Bedrohungsgefühle wecken. Eine neue Spaltung Europas droht.

Dieses nukleare Element der Nato - Osterweiterung hilft weder der Stabilität, noch bringt es

mehr Sicherheit in Europa. Im Gegenteil: Es ist damit zu rechnen, daß damit auch die

Nuklearpotentiale in Rußland auf hohem Niveau erhalten bleiben. Anstatt der historischen

Chance, ganz Europa von Atomwaffen zu befreien, würde damit der Fortsetzung des

atombewaffneten Risikospiels Tür und Tor geöffnet.

Außenminister Schüssel hat in einem Schreiben vom 3. Jänner 1997 betont: „Die

österreichische Bundesregierung tritt, wie Sie wissen, für die Reduzierung und letztlich die

weltweite Abschaffung von Atomwaffen ein. Was die Errichtung nuklearwaffenfreier Zonen

betrifft, so können derartige Maßnahmen über Wunsch und Initiative jener Staaten, die

einer solchen Zone angehören sollen, zur Eliminierung von Atomwaffen einen wertvollen

Beitrag leisten.“

Altbundeskanzler Vranitzky hat in einem Antwortschreiben an die außenpolitische

Sprecherin der Grünen Abg. Pollet - Kammerlander (v.27.01. 1997) noch vor 15 Monaten

betont, daß ihm die Einrichtung einer „nuklearwaffenfreien Zone in Europa (...) als

politisches Ziel wünschenswert erscheint“. Auch Bundeskanzler Klima hat vor sieben

Monaten in einer Anfragebeantwortung der Grünen festgehalten: „Ich habe nicht die

Absicht, die österreichische Position hinsichtlich eines aktiven Einsatzes für die

Reduzierung und letztlich die allgemeine Abschaffung von Nuklearwaffen abzuändern.“

(2556/AB - XX.GP) Gleichzeitig hat es der Bundeskanzler jedoch versäumt, auf die Frage

der Einrichtung einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa und einer österreichischen

Initiative dafür auch nur einzugehen.

Außenminister Schüssel hat in einer Anfragebeantwortung der Grünen ebenfalls gemeint:

„Vor diesem Hintergrund wird Österreich seine auf allgemeine systematische und

progressive Abrüstung zielende Politik selbstverständlich weiter verfolgen.“ (2541/AB -

XX.GP) Auch er hat es an gleicher Stelle versäumt, auf die spezifische politische Qualität

einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa als vertrauensstärkende Maßnahme mit

Rußland und als Basis zu einer gesamteuropäischen atomwaffenfreien Zone auch nur

einzugehen. Dies ist umso unverständlicher, als eine solche Initiative tatsächlich ein Beitrag

zur GESAMTeuropäischen Sicherheit wäre, könnte damit immerhin auch hinsichtlich des

russischen Atompotentials eine Basis für intensive internationale Zusammenarbeit in

Hinblick auf Kontrolle gelegt werden. Aber auch die Chance der Aussöhnung mit Rußland,

die eine solche atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa legen könnte, besteht nach wie vor.

Es wäre ein vorbildliches Beispiel einer aktiven vermittelnden und vertrauensbildenden

Neutralitätspolitik Österreichs, eine Initiative in die hier beschriebene Richtung zu

ergreifen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß es entsprechend der Vorankündigung im

„Atompaket“ der Regierung bis Ende März 1998 zur Erstellung eines österreichischen

Atomverfassungsgesetzes kommt, bzw. vertreten Sie die Auffassung, daß in einem

derartigen Verfassungsgesetz jedenfalls folgende Punkte enthalten sein sollten:

- Verbot des Besitzes, der Verwendung, Herstellung, Durchfuhr und

Stationierung von Atomwaffen indusive der Einnchtung entsprechender

Infrastruktur;

- Hebung des Atomsperrgesetzes inclusive Kernfusionsreaktoren in

Verfassungsrang;

- Verbot der Lagerung, Endlagerung und Konditionierung ausländischen

Atommülls in Österreich und

- Verbot des Transits von spaltbarem Material und Atommüll?

2. Treten Sie für entsprechende Verfassungsregelungen ein, die gewährleisten, daß

Österreich nicht Stück für Stück in ein nuklear bewaffnetes Bündnis, wie es die Nato

oder die Weu darstellen, hineingezogen wird?

3. Treten Sie für die Verschmelzung von Weu und EU ein wie sie in den Amsterdamer

Verträgen vorgezeichnet ist, und wie sehen sie in diesem Zusammenhang die nukleare

Komponente der Weu?

4. Treten Sie dafür ein, daß die österreichische Bundesregierung eine Initiative zur

Errichtung einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa als wichtige

vertrauensstärkende Maßnahme gegenüber Rußland und als ersten Schritt zur

Atomwaffenfreiheit Europas ergreift?

5. Wie sehen Sie Herr Bundeskanzler die Tatsache, daß mit der Unterstützung der

Petersberger Erklärung auch vorangegangene Erklärungen wie die Haager Plattform

zustimmend zur Kenntnis genommen wurden, die besagen, daß nukleare Waffen bei

der Verteidigung Europas eine nicht zu ersetzende Rolle zukommt?

6. Sehen Sie Möglichkeiten und Chancen, daß die Europäische Union auf nuklear

bewaffnete Mitgliedstaaten einwirkt, ihre Nuklearstrategie zu beenden, und welche

Schritte kann Österreich in diese Richtung unternehmen?

7. Werden Sie im Rahmen der Europäischen Union und der Entwicklung der

Gemeinsamen Außen -  und Sicherheitspolitik dafür eintreten, daß die nukleare

Komponente als Mittel zur Verteidigung Europas ungeeignet ist und vor allem kein

Instrument zur Errichtung einer gesamteuropäischen Sicherheitsarchitektur darstellt?

8. Werden Sie dafür Sorge tragen, daß Österreich während seiner Ratspräsidentschaft in

der Europäischen Union entsprechende Initiativen zur Denuklearisierung ganz Europas

ergreifen wird?

9. Werden Sie im Rat der Europäischen Union das Veto - Recht aller Mitgliedstaaten im

Fall des Falles dazu nutzen, um zu verhindern, daß auch die Gemeinsame Außen - und

Sicherheitspolitik eine nukleare Komponente erhält?

10. Wie stehen Sie zur aufrechten Option zum nuklearen Ersteinsatz der Nato, den sich

die Militärallianz zur Erreichung von Frieden und Stabilität in Europa und in der Welt

vorbehält, gerade auch angesichts der Tatsache, daß Österreich bereits mehrere

Abkommen mit der westlichen Militärallianz geschlossen hat?

11. Welchen Sinn sehen Sie in der amerikanischen Nukleargarantie für europäische Nato -

Mitglieder nach dem Zusammenbruch des Warschauer Paktes?

12. Wie begründen Sie die Annäherung Österreichs an das nuklearbewaffnete

Militärbündnis Nato, wie sie durch zahlreiche Abkommen, die die Bundesregierung in

den vergangenen zwei Jahren mit der Nato abgeschlossen hat, zum Ausdruck

gekommen sind?

13. Sehen Sie im Lichte dessen, daß die Nato ein atombewaffnetes Bündnis ist, die

Ratifikation des Truppenstatutes und des State of Forces Agreement als

neutralitätskonform und wie sind diese Staatsverträge der Nato mit Österreich mit dem

atomfreien Status Österreichs vereinbar?

14. Halten Sie eine Initiative Österreichs für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa

als ersten Schritt für ein atomwaffenfreies Europa im Hinblick auf die Überwindung

der nuklearen Gefahr und zur Aussöhnung mit Rußland für politisch sinnvoll und

welche Schritte in diese Richtung werden Sie unternehmen?

15. Angesichts Ihres Bemühens, die "allgemeine Abschaffung von Nuklearwaffen“

weltweit herbeizuführen, drängt sich die Frage der konkreten Schritte zur Erreichung

dieses wichtigen Zieles auf. Die „Canberra Commission on the Elimination of Nudear

Weapons“ ist die international renommierteste Vereinigung aus Experten,

Wissenschaftlern und Generälen, die sich diesem Ziel verschrieben hat. Können Sie

sich vorstellen, daß Österreich diese Canberra Commission einlädt, ein internationales

Büro in Wien einzurichten und es auch finanziell zu unterstützen?

16. Wie schätzen Sie strategisch - hinsichtlich der Realisierung eines kernenergiefreien

Mitteleuropa -  die Außenwirkung der Entscheidung ein, als Bundeskanzler die

Nuklearkoordination innerhalb der Bundesregierung abzugeben, bzw. teilen Sie die

Auffassung Ihres Vorgängers, daß die Anti - Atompolitik für Österreich prioritäre

Bedeutung haben sollte?

17. Im „Atompaket“ der Bundesregierung, das am 13. November der Öffentlichkeit

vorgestellt wurde, heißt es unter Punkt 6., daß „die Bundesregierung auf Basis der

Entschließung des Nationalrates vom 10. Juli 1997 im Rahmen der bevorstehenden

EU- Beitrittsverhandlungen mit mittel - und osteuropäischen Staaten verbindlich für die

Erstellung von Atomausstiegskonzepten ein treten und entsprechende Aktivitäten

setzen“ wird. Wann werden Sie ein Konzept zur Umsetzung dieses Punktes seitens der

Bundesregierung vorlegen, zu welchen Anlässen wurde und wird dies seitens

Österreich innerhalb der Union Lind gegenüber den Beitrittswerbern thematisiert?

18. Wie gedenkt Österreich speziell seine EU - Präsidentschaft im Sinne der Erstellung und

Finanzierung von derartigen Atomansstiegskonzepten für die MOE - Staaten zu nutzen?

19. Können Sie ein Abgehen von der oben dargestellten inhaltlichen Position in Richtung

der ersatzweisen Diskussion der Akzeptanz bestimmter AKW - Sicherheitsstandards

ausschließen?

20. Welche Ergebnisse konnten Sie bislang in Sachen Atomausstiegskonzepte bei der

Suche nach Unterstützung durch kernenergiefreie oder ausstiegsbereite Länder gemäß

Beschluß des Nationalrates vom 10. Juli 1997, Punkt 2.b) erzielen, und welche

konkreten Pläne liegen seitens der Bundesregierung zur Fortführung dieser Aktivitäten

vor?

21. Insgesamt soll laut Regierungs - Atompaket und Parlamentsbeschluß die

Zusammenarbeit mit atomkritischen Staaten ausgebaut und verstärkt werden. Mit

welchen Ländern hat es seit Juli bzw. November 1997 diesbezüglich Gespräche über

eine gemeinsame Vorgangsweise gegeben, und welche Ergebnisse wurden dabei

erzielt, bzw. mit welchen Ländern sind in nächster Zukunft derartige

Kooperationsgespräche geplant, und welche Konzepte und Strategien wurden/werden

in diesem Rahmen besprochen?

22. Welche Ergebnisse konnten Sie bislang bei der zur Realisierung von

Atomausstiegskonzepten erforderlichen „Schaffung entsprechender

Finanzierungsinstrumente innerhalb der zuständigen EU - Organe“ laut

Parlamentsbeschluß vom 10. Juli 1997, Punkt 2.b) erzielen, und welche weiteren

Schritte haben Sie diesbezüglich geplant?

23. Unter anderem mit der Republik Tschechien besteht ein bilaterales

Informationsabkommen in Nuklearfragen. Bereits im Februar 1997 mußte von der

Regierung zur Kenntnis genommen werden, daß wesentliche Informationen im

Rahmen der regelmäßigen Treffen gemäß Abkommen den österreichischen

Teilnehmern vorenthalten wurden. Zuletzt fand im Herbst 1997 ein Treffen statt, bei

dem Österreich von der Republik Tschechien wiederum die Information nicht erhalten

hat, daß im grenznahen Dukovany ein UVP - und Genehmigungsverfahren zur

Errichtung eines neuen Atommüllagers eingeleitet werden soll. Welchen Sinn sehen

Sie in einem Informationsabkommen, dessen eigentlicher Zweck - der Austausch von

atomrelevanten Informationen - nicht erfüllt wird?

24. Hat die Bundesregierung anhand der Erfahrungen vom Februar 1997 und auf Basis

des Parlamentsbeschlusses vom 10. Juli 1997, Punkt 2.d) zwischenzeitlich Initiativen

gesetzt, um die bestehenden bilateralen Übereinkommen über Nuklearfragen zu

verbessern, und wenn nicht, für wann ist dies konkret geplant?

25. Hätte die Bundesregierung früher als nach Beginn der 30 - tägigen Einwendungsfrist

zur Umweltverträglichkeitsprüfung von der Erweiterung des Zwischenlagers für

hochradioaktive, abgebrannte Brennelemente um 1.340 auf gesamt 1.940 Tonnen

gewußt, wäre dann eine andere als die nunmehrige Vorgangsweise gegenüber

Tschechien möglich gewesen bzw. gewählt worden?

26. Hat die Bundesregierung in den letzten 30 Tagen versucht, mit der Regierung der

Republik Tschechien ungeachtet der noch nicht in Kraft befindlichen Espoo-

Konvention dahingehend Verhandlungen aufzunehmen, daß die österreichische

Bevölkerung aufgrund des grenzüberschreitenden Gefährdungspotentiales UVP -

Einwendungsmöglichkeit erhält?

27. Wann und in welcher Weise wird die Bundesregierung gegenüber Tschechien auf die

aus der Dimensionierung des neuen Atommüllagers ableitbare Verlängerung der

Betriebsdauer der Dukovany - Risikoreaktoren auf 40 Jahre reagieren?

28. Während sich die Anzeichen mehren, daß die Fertigstellung des Kernkraftwerks

Temelin aufgrund massiver finanzieller, technischer und organisatorischer Probleme

in Tschechien verstärkt umstritten ist; der geplante Inbetriebnahmetermin laufend

offiziell nach hinten verschoben wird; speziell Mitglieder der neuen tschechischen

Übergangsregierung und führende Oppositionspolitiker mit Temelin - kritischen

Aussagen aufwarten, sind die bilateralen Expertengespräche über nichtnukleare

Alternativen seit Jahren sistiert. Werden Sie als Bundeskanzler noch vor den

vorgezogenen Parlamentswahlen in Tschechien die Chance nützen, und eine

Nachdenkpause bei gleichzeitigem Angebot auf Finanzierung einer Machbarkeitsstudie

zu Substituierungsmöglichkeiten von Temelin vorschlagen?

29. Welchen Sinn sehen Sie in der Erstellung eines „2. Walkdown - Berichtes“ zu

Mochovce, solange nicht auszuschließen ist, daß es noch vor dem akkordierten

Abschluß eines allfälligen Berichtes zur Inbetriebnahme des Reaktorblocks 1 kommen

könnte?

30. Wird die Bundesregierung die Mochovce - Inbetriebnahme in Kauf nehmen, wenn es

parallel zu einer Abschaltung von Bohunice kommt, oder wird gegenüber der

Slowakischen Republik der Standpunkt vertreten, daß Bohunice sofort stillgelegt

werden müßte, und Mochovce ebenfalls ein inakzeptables Gefährdungspotential

darstellt?

31. Welche Aktivitäten wurden von der Bundesregierung seit 10. Juli 1997 gesetzt, um

bezüglich grenznaher Kernkraftwerke wie Bohunice, Mochovce, Temelin und Krsko

„die Erarbeitung eines multilateralen Konzeptes für nichtnukleare Alternativen zu

initiieren“ wie dies in Punkt 4.c) des damaligen Parlamentsbeschlusses fixiert ist, und

welche diesbezüglichen Schritte sind bis Jahresende 1998 noch geplant?

32. In welcher Weise wird die Bundesregierung im Rahmen der Budgeterstellung dem

Parlamentsbeschluß vom 10. Juli 1997, Punkt 4.g), Rechnung tragen, und „verstärkt

Mittel dafür widmen, daß Projekte nichtnuklearer Energieerzeugung, die mittel - und

osteuropäischen Nachbarstaaten Alternativen zur Atomenergie eröffnen können,

unterstützt und gefördert werden“?

33. Ein deutsch - französisches Konsortium arbeitet derzeit an der Realisierung eines neuen

europäischen Druckwasserreaktors („EPR“; geplante Leistung 1.500 MWe). Mit

Verabschiedung des neuen deutschen Atomgesetzes kann ein derartiger Reaktor

standortunabhängig typisiert werden, was die konkreten Einspruchsrechte am Ort der

späteren Errichtung drastisch einschränken würde. Im deutschen

Standortsicherungsplan sind 5 von 6 möglichen AKW - Lokalitäten in Bayern, zwei

davon in unmittelbarer Grenznähe zu Österreich (Rosenheim und Pleinting/Passau).

Eine Reihe von Indizien (etwa das Verhalten des bayerischen Vertreters im Rahmen

der Verhandlungen zum Nuklearprotokoll der Alpenkonvention) deuten darauf hin,

daß gerade die beiden grenznahen Standorte für die Errichtung eitles EPR in Betracht

gezogen werden. Stellungnahmen aus Bayern beinhalten zwar die Prognose, daß bis

2010 kein erhöhter Strombedarf entstehe, es wurde aber weder dementiert, daß noch

heuer das EPR - Genehmigungsverfahren eingeleitet werden könnte, noch daß ein

Prototyp auch als Export - Referenzanlage und nicht zum Zwecke der Stromversorgung

errichtet werden könnte. Auch bleibt die Standortfrage offen. Wann wird die

Bundesregierung mit dem Freistaat Bayern in Gespräche eintreten, um eine

grundsätzliche Verzichtserklärung zur Errichtung eines grenznahen „Euro - Reaktors“

zu erwirken?

34. Können Sie ausschließen, daß aus dein derzeit in Verhandlung stehenden vierjährigen

5. Energieforschungs - Rahmenprogramm der EU Mittel (samt aliquoter

österreichischer Beteiligung) zur Finanzierung des EPR - Projektes zur Verfügung

gestellt werden, und wenn nein, wird Österreich von seiner Vetomöglichkeit im

Rahmen der Beschlußfassung Gebrauch machen?

35. Welche Aktivitäten wurden von der Bundesregierung bislang gesetzt, um gemäß

Parlamentsbeschluß vom 10. Juli 1997, Punkt 2.c), „die Zielsetzung von EURATOM

dahingehend zu ändern, daß die Förderung der Kernenergie unterbleibt“, und welche

konkreten weiteren Umsetzungspläne liegen derzeit vor?

36. Welche konkreten Pläne und Anträge Österreichs existieren, um im Rahmen der

nächsten Generalversammlung der Internationalen Atomenergieorganisation IAEO im

Herbst 1998 eine Umorientierung dieser Organisation, weg von der weltweiten

Kernenergieförderung hin zur Nichtverbreitungskontrolle (Nonproliferation)

einzuleiten oder zu erreichen, wie dies im Atompaket der Bundesregierung unter

Punkt 8. und im Parlamentsbeschluß vom 10. Juli 1997 fixiert ist?

37. Welche Schritte hat die Bundesregierung in Umsetzung des Parlamentsbeschlusses in

Richtung der „Schaffung einer globalen Organisation für erneuerbare Energieträger im

Rahmen der Vereinten Nationen“ bereits gesetzt, und welche Folgeaktivitäten wurden

bereits konzipiert?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung dieser Anfrage unter Verweis auf

$ 93 Abs. 2 GOG verlangt.