3835/J XX.GP
DRINGLICHE ANFRAGE
der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend atompolitischem Versagen des Bundeskanzlers bezüglich grenznaher
Atomanlagen, EU - Atompolitik und Atomwaffenfreiheit Österreichs
Mit dem Ausstieg Österreichs aus der Kernenergienutzung per Referendum im Jahre 1978
wurde ein bis dahin weltweit einzigartiger Schritt gesetzt. International kommt Österreich
alleine aufgrund dieser Vorgangsweise eine zentrale und verantwortungsvolle atompolitische
Bedeutung zu. Dieses Rollenbild bietet einerseits eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten
bei der Realisierung eines kernenergiefreien Mitteleuropas, andererseits bedarf es genau
dafür eines höheren Maßes an Initiativen, Konzepten und Umsetzungsstrategien.
In der Ära Vranitzky wurde dieses Politikverständnis - trotz oder gerade wegen oftmals
begründeter Kritik seitens der Grünen hinsichtlich einer Reihe von Handlungsdefiziten -
prinzipiell weiterentwickelt und jedenfalls offensiv kommuniziert. Anstatt diese Vorarbeit
zu nutzen, und speziell aufgrund einer Reihe aktueller Erfordernisse diese Linie verstärkt,
vor allem auch außenpolitisch zu vertreten, ist nach einer anfänglichen Stagnation die Anti -
Atompolitik Österreichs praktisch nicht mehr existent.
Während sich das Gefährdungspotential durch grenznahe Atomanlagen durch immer neue
Pläne unserer Nachbarstaaten erhöht, während in der EU kein Abrücken von der offiziellen
Atomförderung bemerkbar ist, und die Frage des Beitrittes zu atomar bewaffneten
Bündnissen präsent ist, begnügt sich Österreich mit der Abfassung allgemeiner Erklärungen,
mit dein Ziel, möglichst oft aufs Neue festzuhalten, daß es in Sachen Atom ohnehin einen
politischen Konsens gäbe. Die Forderung nach Evaluierung und Neuorientierung wird mit
dein Hinweis abgetan, daß Österreich als einzelnes Land sich leider der Realität stellen
müsse, wohingegen die Kooperation mit potentiellen Bündnispartnern nicht annähernd
gleichviel Energie in Anspruch nimmt.
Österreichs Anti - Atompolitik hat ihre konstruktive Außenwirkung längst verloren. Die
Diskrepanz zwischen Ankündigungen etwa vor dem österreichischen EU - Beitritt und
erfolgter Ernüchterung mangels Umsetzung
hat zur Etablierung eines atompolitischen
Biedermeiertums geführt, was zur Folge hat, daß selbst der innenpolitische Konsens auf
immer weniger Positionen schmilzt, die zudem primär defensiver Natur sind. Österreich
braucht eine seriöse Debatte über Zustand und Zukunft seiner Anti - Atompolitk.
Konzepte, wie das erklärte Ziel vom atomfreien Mitteleuropa am Beispiel Ohu, Temelin,
Dukovany, Bohunice, Mochovce oder Krsko erreicht werden soll, liegen nicht vor. Mit
steigender Tendenz verlagert sich der Inhalt der Diskussion von Begriffen wie
„Atomausstieg“, „Reaktorstillegung" und "Nichtinbetriebnahme" in Richtung „möglichst
hohe Sicherheitsstandards“ und "Untersuchung von Nachrüstungsmaßnahmen“.
Gerade in Tschechien stehen derzeit die Zeichen günstig wie nie zuvor, die Sinnhaftigkeit
der Fertigstellung des Kernkraftwerkes Temelin in Frage zu stellen. Jedoch die Gespräche
über Ersatzmöglichkeiten sind seit Jahren sistiert, die Chance, gerade jetzt bilateral
Verhandlungen über eine Nachdenkpause zu führen, bleibt ungenutzt, das Angebot
Österreichs, eine Studie über die Machbarkeit der Substituierung Temelins zu finanzieren,
schaffte den Sprung von der Ankündigung in heimischen Medien nicht über die Grenze zum
Grünen Tisch in Prag.
Beispiel Atommüllager Dukovany
Das Beispiel Dukovany ist bezeichnend für den Zustand der Anti - Atompolitik. Bestehende
bilaterale Informationsabkommen, von denen seit geraumer Zeit bekannt ist, daß sie eines -
nämlich den Austausch wichtiger Atominformationen - nicht leisten, werden weder in Frage
gestellt, noch neu verhandelt. So gelangte auch die Information, daß ein grenznahes
Atommüllager mit einer Gesamtkapazität von 2.000 Tonnen hochradioaktiver
Brennelemente errichtet werden soll, erst nach Österreich, nachdem eine 30 - tägige
Einwendungsfrist im Rahmen der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
bereits zu laufen begonnen hat. Nur nach massivem Druck seitens der Grünen wurde
zumindest angekündigt, ein Schreiben der Regierung mit Projekteinwendungen auf den Weg
nach Tschechien zu schicken.
Verhandlungen, um für die zweifellos massiv gefährdete österreichische Bevölkerung
Einwendungsmöglichkeit zu erwirken, wurden nicht geführt. Das Argument, daß keine
klare rechtliche Handhabe existiere, nimmt sich gemessen am Risikopotential und an
bekannten Aktivitäten in der Vergangenheit, Stichwort Wackersdorf, eher unbedeutend aus.
Auch in Sachen Mochovce kann von Strategie und Konsens keine Rede sein. Trotz
1,2 Millionen österreichischer Einwendungen (die mit entscheidend waren, daß eine
Finanzierung via EBRD und EIB nicht zustande kam) befindet sich der Reaktorblock 1
derzeit unmittelbar vor der Fertigstellung. Die Finanzierung erfolgt nunmehr wesentlich
über Frankreich und Deutschland, offizielle österreichische Proteste dagegen sind nicht
bekannt. Im Gegenteil, Österreich hat schwerwiegende strategische Fehler begangen. So
wurden Aussagen aus der Slowakei begrüßt, daß mit der Mochovce - Inbetriebnahme die
beiden ältesten Reaktoren in Bohunice stillgelegt werden sollen. Das kam (gerade in der
siowakischen Öffentlichkeit) einer Akzeptanz von Mochovce gleich. Auch war immer
bekannt, daß in Bohunice Restrukturerungsmaßnahmen in dreistelliger Millionenhöhe in
Auftrag gegeben wurden, deren Abschluß über den Mochovce - Inbetriebnahmetermin
hinausgeht bzw. die eindeutig als Investition in eine Verlängerung der Betriebsdauer gelten.
Die derzeitigen Gespräche mit der Slowakei haben einzig zum Inhalt, ob ein sog. „2.
Walkdown - Bericht" von kritischen
Experten erstellt werden kann, was zwecks Bewertung
der Sicherheitsdefizite prinzipiell sinnvoll wäre. Allerdings wurde parallel dazu keine
Nichtinbetriebnahme - Garantie vorgeschlagen, sodaß zu befürchten ist, daß die
diplomatischen Verhandlungen über Zeitpunkt der Besichtigung und akkordierte Herausgabe
des Berichtes mehr Zeit beanspruchen, als bis zur Inbetriebnahme verbleibt.
Neuer Europäischer Druckwasserreaktor
Nicht nur aufgrund des besorgniserregenden Zustandes einiger bayerischer Reaktoren, wie
etwa Ohuilsar, wäre es längst notwendig, auch gegenüber den deutschen Nachbarn mit
klaren Positionen aufzutreten. Denn mit der deutsch - französischen Neuentwicklung eines
„Europäischen Druckwasserreaktors - EPR" (Leistung: 1.500 MWe), die vor dem Abschluß
steht, droht auch von dieser Seite die Errichtung eines weiteren grenznahen
Kernkraftwerkes. Eine Beteiligung Österreichs an der Mitfinanzierung am Projekt durch das
künftige 5. EU - Energieforschungs - Rahmenprogramm ist nicht auszuschließen. Ob
Österreich in diesem Fall von seiner Vetomöglichkeit bei der Beschlußfassung Gebrauch
machen wird, ist ungeklärt.
Mit Beschluß des neuen deutschen Atomgesetzes könnte dieser Reaktortyp
standortunabhängig typisiert werden, Mitsprachemöglichkeiten am späteren Errichtungsort
würden massiv eingeschränkt. Zwei von sechs möglichen Standorten für dieses Projekt
liegen in unmittelbarer Grenznähe zu Österreich (Rosenheim und Pleinting/Passau). Bayern
dementierte zwar die unmittelbar bevorstehende Errichtung zum Zweck der
Stromversorgung (denkbar ist aber auch eine Export - Referenzanlage), nicht aber, daß das
Genehmigungsverfahren bereits Ende 1998 eingeleitet werden könnte. Bislang wurde von
der Bundesregierung keine Stellungnahme abgegeben, um auf eine grundsätzliche
Verzichtserklärung des Freistaates Bayern hinzuwirken.
Zentrale europäische energiepolitische Erfordernisse, wie etwa die Änderung des
anachronistischen Euratom - Vertrages in Richtung Beendigung der EU - Atomförderung,
immerhin als klare Aufträge des Parlaments an die Bundesregierung beschlossen, werden
mittlerweile als unrealisierbar schubladiert, jedenfalls aber ist nichts über die Erarbeitung
eines Umsetzungskonzeptes bekannt. Dabei bedeutet gerade die Frage der
Atomförderpolitik ein massives Problem für die österreichische Glaubwürdigkeit in
Atomfragen. Denn nach wie vor fließen jährlich rund 100 Millionen Schilling in diverse
EU - Atomfonds (Euratom - Mitgliedsbeitrag; Fissions - und Fusionsforschung;
PHARE/TACIS).
Osterweiterung und Atomausstieg
Kein Konzept liegt auch dafür vor, wie Österreich die beginnenden
Osterweiterungsverhandlungen und seine EU - Präsidentschaft zur Umsetzung des
Parlamentsbeschlusses nutzen will, wonach es „verbindlich zur Erstellung von Atom -
Ausstiegskonzepten für die MOE - Staaten kommen soll“. Parallel sollten kooperativ EU -
Finanzierungsinstrumente (etwa die 50 Mrd öS aus dem Euratom - Fonds, der derzeit für
AKW - Kredite zur Verfügung steht) umgewidmet bzw. geschaffen und angeboten werden.
Auch würde dieses Junktim Übergangsfristen für einen Atomausstieg zulassen. Zu
befürchten ist derzeit allerdings, daß die österreichische Position sich inhaltlich auf die
Frage der Schaffung (einheitlicher, „akzeptabler“) Sicherheitsstandards von (Ost)Reaktoren
verlagert. Aus normtechnischen Gründen
würde sich daraus eine Marathondebatte ergeben,
die zeitlich über den Abschluß der Osterweiterung hinausginge. Damit wäre die Diskussion
von Ausstiegskonzepten in den mehrjährigen Beitrittsverhandlungen kein Thema mehr.
Im Atompaket der Regierung wurde für Ende März 1998 die Erstellung eines
Atomverfassungsgesetzes in Aussicht gestellt. Mit Ausnahme der Bereiche „Verbot für
Lagerung ausländischen Atommülls“ und "Hebung des Atomsperrgesetzes in
Verfassungsrang“ sind jedoch sogar hier wesentliche Punkte umstritten und ein Indiz für
den sich auflösenden Anti - Atom - Konsens. Bereich Atomtransit: Nach vollmundigen
Ankündigungen im Sommer 1997, daß es zu einem völligen Atom(müll) - Transitverbot
kommen soll, werden jetzt völkerrechtliche Bedenken ins Treffen geführt. Seitens der ÖVP
wurde ursprünglich vorgeschlagen, auch gleich ein Verbot der Errichtung von
Kernfusionsreaktoren in Verfassungsrang mit aufzunehmen - dieser Punkt fand sich
allerdings im Regierungspaket zum Atomverfassungsgesetz nicht mehr wieder.
Die Nuklearstrategie von Weu und Nato und das Atomverfassungsgesetz
Im Zusammenhang mit den Verhandlungen eines österreichischen Atomverfassungsgesetzes
wurde auch die Frage der zukünftigen Haltung zu Atomwaffen ausgeklammert. Es besteht
die begründete Vermutung, daß diese Vorgangsweise dazu dient, den bewährten Weg der
immerwährenden Neutralität Österreichs zu verlassen, sich den westlichen Militärblöcken
immer weiter anzunähern und bei einem Vollbeitritt sich auch der Nuklearstrategie der Nato
oder Weu anzuschließen. Gerade in Beitrittsverhandlungen möchten offensichtlich jene
Teile der Bundesregierung, die eine Nato - oder Weu - Mitgliedschaft anstreben, die Frage
der Haltung der Bundesregierung zur Nuklearkomponente der Nato nicht präjudizieren.
Dabei ist zu befürchten, daß nach einem Vollbeitritt Nuklearwaffenbasen oder Flugplätze
für luftgestützte Atomwaffen errichtet werden. Wenn Infrastruktur für Atomwaffen in
Österreich eingerichtet werden soll, so kommt dafür vor allein einer der größten
Truppenübungsplätze in Europa, nämlich Allentsteig in Frage. Jedenfalls werden die
Verhandlungen über das Atomverfassungsgesetz zeigen, ob die Bundesregierung bereit sein
wird, die Atomfreiheit auch als AtomWAFFENfreiheit anzuerkennen oder nicht. Keine
klare verfassungsrechtliche Regelung der Atomwaffenfreiheit Österreichs wäre als völliges
Versagen der österreichischen Atompolitik mit unabsehbaren Langzeitfolgen zu
qualifizieren.
Angesichts der Diskussion um die Zukunft der österreichischen Sicherheitspolitik erhält das
atavistischste Instrument der Massenvernichtung - die Atomwaffe - plötzlich Aktualität für
die österreichische Innenpolitik. Da die Politik der Abschreckung zwischen Supermächten
beendet ist, erscheint diese Entwicklung der Erweiterung nuklearstrategischer Maßnahmen
besonders grotesk. Ein Beitritt zu den Militärblöcken Nato oder Weu brächte der Republik
nicht nur die mit dem absurd beschönigendem Begriff bezeichnete „Nukleargarantie“,
sondern auch die Verpflichtung, in Krisen - oder Kriegsfällen einer Durchfuhr oder der
Lagerung von Atomwaffen oder nuklearem Material zuzustimmen und in Friedenszeiten die
Einrichtung von Infrastruktur für die Stationierung von Atomwaffen zuzulassen. Ähnliche
Regelungen hat die Nato auch mit ihrem Mitglied Dänemark - das bloß in Friedenszeiten
eine Ausnahmeregelung betreffend Atombewaffnung besitzt - und den neuen Mitgliedern
Ungarn, Tschechische Republik und Polen getroffen.
Auch Bundeskanzler Klima hat bereits in einer Anfragebeanwortung (2372/AB - XX.GP)
am 7.7.1997 festgehalten: „Es muß
zur Kenntnis genommen werden, daß sich die Nato die
grundsätzliche Möglichkeit vorbehält, in Krisenzeiten Truppen oder Nuklearwaffen auf dem
Territorium von Mitgliedsstaaten zu stationieren.“
Die Frage der Nuklearisierung der österreichischen Sicherheitspolitik käme auch im Falle
eines Weu - Beitrittes auf die Tagesordnung. Die Petersberger Erklärung der Weu von 1992
fordert von neuen Mitgliedstaaten, daß sie sich verpflichten, alle Erklärungen seit 1984
zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Damit wäre auch die Haager Plattform von 1987
(The Hague Platform, 26th October 1987, 11.3) erfaßt, in der es heißt, daß nuklearen
Waffen bei der Verteidigung Europas eine nicht zu ersetzende Rolle zukommt.
Atom waffenfreie Zone - Aussöhnungschance mit Rußland
In Mittel- und Osteuropa gibt es heute de facto eine Kernwaffenfreie Zone. 1990 legte
Artikel 5 Abs. 3 des deutschen Wiedervereinigungsvertrages die Atomwaffenfreiheit des
Territoriums der früheren DDR fest. Am 27. September 1991 haben die USA den Abzug
aller taktischen Kernwaffen aus Europa beschlossen. Eine Woche später erklärte
Gorbatschow für die UdSSR einen Abzug aller sub - strategischen Kernwaffen aus
Osteuropa. Anfang 1992 übernahm Jelzin diese Politik für Rußland als Rechtsnachfolger
der Sowjetunion. Alle ehemaligen sowjetischen Republiken außer Rußland sind dem
Atomwaffensperrvertrag als Nichtatomwaffenstaaten vor 1995 beigetreten. Die Ukraine hat
die letzten strategischen sowjetischen Sprengköpfe auf ihrem Gebiet am 31. Mai 1996 nach
Rußland geschickt, Weißrußland folgte im Februar 1997. Damit ist das Gebiet der
Visegrad - Staaten, der baltischen Republiken, der Ukraine, der Staaten des ehemaligen
Jugoslawien und das Gebiet der ehemaligen DDR dc facto Kernwaffenfrei. Jedoch ist die
Nicht - Stationierung von Atomwaffen nur auf dein Gebiet der ehemaligen DDR vertraglich
geregelt. In den letzten beiden Jahren haben Weißrußland, die Ukraine, die Schweiz,
Schweden und Finnland mit verschiedenen Initiativen auf eine atomwaffenfreie Zone in
Mittel - und Osteuropa gedrängt.
Gegen diese Bestrebungen bestehen die Nato und die Weu auf der prinzipiellen Bereitschaft
zur Atomwaffenstationierung als Vorbedingung zu einem Vollbeitritt. Angesichts der
bevorstehenden Osterweiterung des atombewaffneten Militärbündnisses ist eine gleichzeitige
Erfassung der Neumitglieder unter dem Nuklearschirm, mittels luftgestützter
nuklearbewaffneter Bomber zu befürchten. Dieses Vorrücken nuklearer Waffen Richtung
Osten wird in Rußland neue Bedrohungsgefühle wecken. Eine neue Spaltung Europas droht.
Dieses nukleare Element der Nato - Osterweiterung hilft weder der Stabilität, noch bringt es
mehr Sicherheit in Europa. Im Gegenteil: Es ist damit zu rechnen, daß damit auch die
Nuklearpotentiale in Rußland auf hohem Niveau erhalten bleiben. Anstatt der historischen
Chance, ganz Europa von Atomwaffen zu befreien, würde damit der Fortsetzung des
atombewaffneten Risikospiels Tür und Tor geöffnet.
Außenminister Schüssel hat in einem Schreiben vom 3. Jänner 1997 betont: „Die
österreichische Bundesregierung tritt, wie Sie wissen, für die Reduzierung und letztlich die
weltweite Abschaffung von Atomwaffen ein. Was die Errichtung nuklearwaffenfreier Zonen
betrifft, so können derartige Maßnahmen über Wunsch und Initiative jener Staaten, die
einer solchen Zone angehören sollen, zur Eliminierung von Atomwaffen einen wertvollen
Beitrag leisten.“
Altbundeskanzler Vranitzky hat in einem Antwortschreiben an die außenpolitische
Sprecherin der Grünen Abg. Pollet - Kammerlander (v.27.01. 1997) noch vor 15 Monaten
betont, daß ihm die Einrichtung einer „nuklearwaffenfreien Zone in Europa (...) als
politisches Ziel wünschenswert erscheint“. Auch Bundeskanzler Klima hat vor sieben
Monaten in einer Anfragebeantwortung der Grünen festgehalten: „Ich habe nicht die
Absicht, die österreichische Position hinsichtlich eines aktiven Einsatzes für die
Reduzierung und letztlich die allgemeine Abschaffung von Nuklearwaffen abzuändern.“
(2556/AB - XX.GP) Gleichzeitig hat es der Bundeskanzler jedoch versäumt, auf die Frage
der Einrichtung einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa und einer österreichischen
Initiative dafür auch nur einzugehen.
Außenminister Schüssel hat in einer Anfragebeantwortung der Grünen ebenfalls gemeint:
„Vor diesem Hintergrund wird Österreich seine auf allgemeine systematische und
progressive Abrüstung zielende Politik selbstverständlich weiter verfolgen.“ (2541/AB -
XX.GP) Auch er hat es an gleicher Stelle versäumt, auf die spezifische politische Qualität
einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa als vertrauensstärkende Maßnahme mit
Rußland und als Basis zu einer gesamteuropäischen atomwaffenfreien Zone auch nur
einzugehen. Dies ist umso unverständlicher, als eine solche Initiative tatsächlich ein Beitrag
zur GESAMTeuropäischen Sicherheit wäre, könnte damit immerhin auch hinsichtlich des
russischen Atompotentials eine Basis für intensive internationale Zusammenarbeit in
Hinblick auf Kontrolle gelegt werden. Aber auch die Chance der Aussöhnung mit Rußland,
die eine solche atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa legen könnte, besteht nach wie vor.
Es wäre ein vorbildliches Beispiel einer aktiven vermittelnden und vertrauensbildenden
Neutralitätspolitik Österreichs, eine Initiative in die hier beschriebene Richtung zu
ergreifen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß es entsprechend der Vorankündigung im
„Atompaket“ der Regierung bis Ende März 1998 zur Erstellung eines österreichischen
Atomverfassungsgesetzes kommt, bzw. vertreten Sie die Auffassung, daß in einem
derartigen Verfassungsgesetz jedenfalls folgende Punkte enthalten sein sollten:
- Verbot des Besitzes, der Verwendung, Herstellung, Durchfuhr und
Stationierung von Atomwaffen indusive der Einnchtung entsprechender
Infrastruktur;
- Hebung des Atomsperrgesetzes inclusive Kernfusionsreaktoren in
Verfassungsrang;
- Verbot der Lagerung, Endlagerung und Konditionierung ausländischen
Atommülls in Österreich und
- Verbot des Transits von spaltbarem Material
und Atommüll?
2. Treten Sie für entsprechende Verfassungsregelungen ein, die gewährleisten, daß
Österreich nicht Stück für Stück in ein nuklear bewaffnetes Bündnis, wie es die Nato
oder die Weu darstellen, hineingezogen wird?
3. Treten Sie für die Verschmelzung von Weu und EU ein wie sie in den Amsterdamer
Verträgen vorgezeichnet ist, und wie sehen sie in diesem Zusammenhang die nukleare
Komponente der Weu?
4. Treten Sie dafür ein, daß die österreichische Bundesregierung eine Initiative zur
Errichtung einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa als wichtige
vertrauensstärkende Maßnahme gegenüber Rußland und als ersten Schritt zur
Atomwaffenfreiheit Europas ergreift?
5. Wie sehen Sie Herr Bundeskanzler die Tatsache, daß mit der Unterstützung der
Petersberger Erklärung auch vorangegangene Erklärungen wie die Haager Plattform
zustimmend zur Kenntnis genommen wurden, die besagen, daß nukleare Waffen bei
der Verteidigung Europas eine nicht zu ersetzende Rolle zukommt?
6. Sehen Sie Möglichkeiten und Chancen, daß die Europäische Union auf nuklear
bewaffnete Mitgliedstaaten einwirkt, ihre Nuklearstrategie zu beenden, und welche
Schritte kann Österreich in diese Richtung unternehmen?
7. Werden Sie im Rahmen der Europäischen Union und der Entwicklung der
Gemeinsamen Außen - und Sicherheitspolitik dafür eintreten, daß die nukleare
Komponente als Mittel zur Verteidigung Europas ungeeignet ist und vor allem kein
Instrument zur Errichtung einer gesamteuropäischen Sicherheitsarchitektur darstellt?
8. Werden Sie dafür Sorge tragen, daß Österreich während seiner Ratspräsidentschaft in
der Europäischen Union entsprechende Initiativen zur Denuklearisierung ganz Europas
ergreifen wird?
9. Werden Sie im Rat der Europäischen Union das Veto - Recht aller Mitgliedstaaten im
Fall des Falles dazu nutzen, um zu verhindern, daß auch die Gemeinsame Außen - und
Sicherheitspolitik eine nukleare Komponente erhält?
10. Wie stehen Sie zur aufrechten Option zum nuklearen Ersteinsatz der Nato, den sich
die Militärallianz zur Erreichung von Frieden und Stabilität in Europa und in der Welt
vorbehält, gerade auch angesichts der Tatsache, daß Österreich bereits mehrere
Abkommen mit der westlichen Militärallianz geschlossen hat?
11. Welchen Sinn sehen Sie in der amerikanischen Nukleargarantie für europäische Nato -
Mitglieder nach dem Zusammenbruch des Warschauer Paktes?
12. Wie begründen Sie die Annäherung Österreichs an das nuklearbewaffnete
Militärbündnis Nato, wie sie durch zahlreiche Abkommen, die die Bundesregierung in
den vergangenen zwei Jahren mit der Nato abgeschlossen hat, zum Ausdruck
gekommen sind?
13. Sehen Sie im Lichte dessen, daß die Nato ein atombewaffnetes Bündnis ist, die
Ratifikation des Truppenstatutes und des State of Forces Agreement als
neutralitätskonform und wie sind diese Staatsverträge der Nato mit Österreich mit dem
atomfreien Status Österreichs vereinbar?
14. Halten Sie eine Initiative Österreichs für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa
als ersten Schritt für ein atomwaffenfreies Europa im Hinblick auf die Überwindung
der nuklearen Gefahr und zur Aussöhnung mit Rußland für politisch sinnvoll und
welche Schritte in diese Richtung werden Sie unternehmen?
15. Angesichts Ihres Bemühens, die "allgemeine Abschaffung von Nuklearwaffen“
weltweit herbeizuführen, drängt sich die Frage der konkreten Schritte zur Erreichung
dieses wichtigen Zieles auf. Die „Canberra Commission on the Elimination of Nudear
Weapons“ ist die international renommierteste Vereinigung aus Experten,
Wissenschaftlern und Generälen, die sich diesem Ziel verschrieben hat. Können Sie
sich vorstellen, daß Österreich diese Canberra Commission einlädt, ein internationales
Büro in Wien einzurichten und es auch finanziell zu unterstützen?
16. Wie schätzen Sie strategisch - hinsichtlich der Realisierung eines kernenergiefreien
Mitteleuropa - die Außenwirkung der Entscheidung ein, als Bundeskanzler die
Nuklearkoordination innerhalb der Bundesregierung abzugeben, bzw. teilen Sie die
Auffassung Ihres Vorgängers, daß die Anti - Atompolitik für Österreich prioritäre
Bedeutung haben sollte?
17. Im „Atompaket“ der Bundesregierung, das am 13. November der Öffentlichkeit
vorgestellt wurde, heißt es unter Punkt 6., daß „die Bundesregierung auf Basis der
Entschließung des Nationalrates vom 10. Juli 1997 im Rahmen der bevorstehenden
EU- Beitrittsverhandlungen mit mittel - und osteuropäischen Staaten verbindlich für die
Erstellung von Atomausstiegskonzepten ein treten und entsprechende Aktivitäten
setzen“ wird. Wann werden Sie ein Konzept zur Umsetzung dieses Punktes seitens der
Bundesregierung vorlegen, zu welchen Anlässen wurde und wird dies seitens
Österreich innerhalb der Union Lind gegenüber den Beitrittswerbern thematisiert?
18. Wie gedenkt Österreich speziell seine EU - Präsidentschaft im Sinne der Erstellung und
Finanzierung von derartigen Atomansstiegskonzepten für die MOE - Staaten zu nutzen?
19. Können Sie ein Abgehen von der oben dargestellten inhaltlichen Position in Richtung
der ersatzweisen Diskussion der Akzeptanz bestimmter AKW - Sicherheitsstandards
ausschließen?
20. Welche Ergebnisse konnten Sie bislang in Sachen Atomausstiegskonzepte bei der
Suche nach Unterstützung durch kernenergiefreie oder ausstiegsbereite Länder gemäß
Beschluß des Nationalrates vom 10. Juli 1997, Punkt 2.b) erzielen, und welche
konkreten Pläne liegen seitens der Bundesregierung zur Fortführung dieser Aktivitäten
vor?
21. Insgesamt soll laut Regierungs - Atompaket und Parlamentsbeschluß die
Zusammenarbeit mit atomkritischen Staaten ausgebaut und verstärkt werden. Mit
welchen Ländern hat es seit Juli bzw.
November 1997 diesbezüglich Gespräche über
eine gemeinsame Vorgangsweise gegeben, und welche Ergebnisse wurden dabei
erzielt, bzw. mit welchen Ländern sind in nächster Zukunft derartige
Kooperationsgespräche geplant, und welche Konzepte und Strategien wurden/werden
in diesem Rahmen besprochen?
22. Welche Ergebnisse konnten Sie bislang bei der zur Realisierung von
Atomausstiegskonzepten erforderlichen „Schaffung entsprechender
Finanzierungsinstrumente innerhalb der zuständigen EU - Organe“ laut
Parlamentsbeschluß vom 10. Juli 1997, Punkt 2.b) erzielen, und welche weiteren
Schritte haben Sie diesbezüglich geplant?
23. Unter anderem mit der Republik Tschechien besteht ein bilaterales
Informationsabkommen in Nuklearfragen. Bereits im Februar 1997 mußte von der
Regierung zur Kenntnis genommen werden, daß wesentliche Informationen im
Rahmen der regelmäßigen Treffen gemäß Abkommen den österreichischen
Teilnehmern vorenthalten wurden. Zuletzt fand im Herbst 1997 ein Treffen statt, bei
dem Österreich von der Republik Tschechien wiederum die Information nicht erhalten
hat, daß im grenznahen Dukovany ein UVP - und Genehmigungsverfahren zur
Errichtung eines neuen Atommüllagers eingeleitet werden soll. Welchen Sinn sehen
Sie in einem Informationsabkommen, dessen eigentlicher Zweck - der Austausch von
atomrelevanten Informationen - nicht erfüllt wird?
24. Hat die Bundesregierung anhand der Erfahrungen vom Februar 1997 und auf Basis
des Parlamentsbeschlusses vom 10. Juli 1997, Punkt 2.d) zwischenzeitlich Initiativen
gesetzt, um die bestehenden bilateralen Übereinkommen über Nuklearfragen zu
verbessern, und wenn nicht, für wann ist dies konkret geplant?
25. Hätte die Bundesregierung früher als nach Beginn der 30 - tägigen Einwendungsfrist
zur Umweltverträglichkeitsprüfung von der Erweiterung des Zwischenlagers für
hochradioaktive, abgebrannte Brennelemente um 1.340 auf gesamt 1.940 Tonnen
gewußt, wäre dann eine andere als die nunmehrige Vorgangsweise gegenüber
Tschechien möglich gewesen bzw. gewählt worden?
26. Hat die Bundesregierung in den letzten 30 Tagen versucht, mit der Regierung der
Republik Tschechien ungeachtet der noch nicht in Kraft befindlichen Espoo-
Konvention dahingehend Verhandlungen aufzunehmen, daß die österreichische
Bevölkerung aufgrund des grenzüberschreitenden Gefährdungspotentiales UVP -
Einwendungsmöglichkeit erhält?
27. Wann und in welcher Weise wird die Bundesregierung gegenüber Tschechien auf die
aus der Dimensionierung des neuen Atommüllagers ableitbare Verlängerung der
Betriebsdauer der Dukovany - Risikoreaktoren auf 40 Jahre reagieren?
28. Während sich die Anzeichen mehren, daß die Fertigstellung des Kernkraftwerks
Temelin aufgrund massiver finanzieller, technischer und organisatorischer Probleme
in Tschechien verstärkt umstritten ist; der geplante Inbetriebnahmetermin laufend
offiziell nach hinten verschoben wird; speziell Mitglieder der neuen tschechischen
Übergangsregierung und führende Oppositionspolitiker mit Temelin - kritischen
Aussagen aufwarten, sind die bilateralen
Expertengespräche über nichtnukleare
Alternativen seit Jahren sistiert. Werden Sie als Bundeskanzler noch vor den
vorgezogenen Parlamentswahlen in Tschechien die Chance nützen, und eine
Nachdenkpause bei gleichzeitigem Angebot auf Finanzierung einer Machbarkeitsstudie
zu Substituierungsmöglichkeiten von Temelin vorschlagen?
29. Welchen Sinn sehen Sie in der Erstellung eines „2. Walkdown - Berichtes“ zu
Mochovce, solange nicht auszuschließen ist, daß es noch vor dem akkordierten
Abschluß eines allfälligen Berichtes zur Inbetriebnahme des Reaktorblocks 1 kommen
könnte?
30. Wird die Bundesregierung die Mochovce - Inbetriebnahme in Kauf nehmen, wenn es
parallel zu einer Abschaltung von Bohunice kommt, oder wird gegenüber der
Slowakischen Republik der Standpunkt vertreten, daß Bohunice sofort stillgelegt
werden müßte, und Mochovce ebenfalls ein inakzeptables Gefährdungspotential
darstellt?
31. Welche Aktivitäten wurden von der Bundesregierung seit 10. Juli 1997 gesetzt, um
bezüglich grenznaher Kernkraftwerke wie Bohunice, Mochovce, Temelin und Krsko
„die Erarbeitung eines multilateralen Konzeptes für nichtnukleare Alternativen zu
initiieren“ wie dies in Punkt 4.c) des damaligen Parlamentsbeschlusses fixiert ist, und
welche diesbezüglichen Schritte sind bis Jahresende 1998 noch geplant?
32. In welcher Weise wird die Bundesregierung im Rahmen der Budgeterstellung dem
Parlamentsbeschluß vom 10. Juli 1997, Punkt 4.g), Rechnung tragen, und „verstärkt
Mittel dafür widmen, daß Projekte nichtnuklearer Energieerzeugung, die mittel - und
osteuropäischen Nachbarstaaten Alternativen zur Atomenergie eröffnen können,
unterstützt und gefördert werden“?
33. Ein deutsch - französisches Konsortium arbeitet derzeit an der Realisierung eines neuen
europäischen Druckwasserreaktors („EPR“; geplante Leistung 1.500 MWe). Mit
Verabschiedung des neuen deutschen Atomgesetzes kann ein derartiger Reaktor
standortunabhängig typisiert werden, was die konkreten Einspruchsrechte am Ort der
späteren Errichtung drastisch einschränken würde. Im deutschen
Standortsicherungsplan sind 5 von 6 möglichen AKW - Lokalitäten in Bayern, zwei
davon in unmittelbarer Grenznähe zu Österreich (Rosenheim und Pleinting/Passau).
Eine Reihe von Indizien (etwa das Verhalten des bayerischen Vertreters im Rahmen
der Verhandlungen zum Nuklearprotokoll der Alpenkonvention) deuten darauf hin,
daß gerade die beiden grenznahen Standorte für die Errichtung eitles EPR in Betracht
gezogen werden. Stellungnahmen aus Bayern beinhalten zwar die Prognose, daß bis
2010 kein erhöhter Strombedarf entstehe, es wurde aber weder dementiert, daß noch
heuer das EPR - Genehmigungsverfahren eingeleitet werden könnte, noch daß ein
Prototyp auch als Export - Referenzanlage und nicht zum Zwecke der Stromversorgung
errichtet werden könnte. Auch bleibt die Standortfrage offen. Wann wird die
Bundesregierung mit dem Freistaat Bayern in Gespräche eintreten, um eine
grundsätzliche Verzichtserklärung zur Errichtung eines grenznahen „Euro - Reaktors“
zu erwirken?
34. Können Sie ausschließen, daß aus dein derzeit in Verhandlung stehenden vierjährigen
5. Energieforschungs - Rahmenprogramm der EU Mittel (samt aliquoter
österreichischer Beteiligung) zur Finanzierung des EPR - Projektes zur Verfügung
gestellt werden, und wenn nein, wird Österreich von seiner Vetomöglichkeit im
Rahmen der Beschlußfassung Gebrauch machen?
35. Welche Aktivitäten wurden von der Bundesregierung bislang gesetzt, um gemäß
Parlamentsbeschluß vom 10. Juli 1997, Punkt 2.c), „die Zielsetzung von EURATOM
dahingehend zu ändern, daß die Förderung der Kernenergie unterbleibt“, und welche
konkreten weiteren Umsetzungspläne liegen derzeit vor?
36. Welche konkreten Pläne und Anträge Österreichs existieren, um im Rahmen der
nächsten Generalversammlung der Internationalen Atomenergieorganisation IAEO im
Herbst 1998 eine Umorientierung dieser Organisation, weg von der weltweiten
Kernenergieförderung hin zur Nichtverbreitungskontrolle (Nonproliferation)
einzuleiten oder zu erreichen, wie dies im Atompaket der Bundesregierung unter
Punkt 8. und im Parlamentsbeschluß vom 10. Juli 1997 fixiert ist?
37. Welche Schritte hat die Bundesregierung in Umsetzung des Parlamentsbeschlusses in
Richtung der „Schaffung einer globalen Organisation für erneuerbare Energieträger im
Rahmen der Vereinten Nationen“ bereits gesetzt, und welche Folgeaktivitäten wurden
bereits konzipiert?
In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung dieser Anfrage unter Verweis auf
$ 93 Abs. 2 GOG verlangt.