3854/J XX.GP

 

der Abgeordneten Hagenhofer, Gradwohl, Anna Huber

und Genossen

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Besuch von Berufsschulen durch Lehrlinge ohne Lehrvertrag

Derzeit mehren sich die Fälle, wo Lehrlinge im dritten Lehrjahr ihre Lehrstelle verlie -

ren, weil die Betriebe insolvent werden oder aus einem sonstigen Grund der Arbeits -

platz unverschuldet verloren geht.

Die betroffenen Lehrlinge haben praktisch keine Chance, eine andere Lehrstelle zu

finden, weil Unternehmen keine teureren halbausgebildeten Lehrlinge, die dann auch

kürzer im Unternehmen verbleiben würden, aufnehmen wollen.

Es entstehen damit besondere Härtefälle: Lehrlinge können ihre theoretische Lehraus -

bildung nicht beenden, weil sie ohne Lehrvertrag nicht an der Berufsschule verbleiben

dürfen - auch dann nicht, wenn sie aufgrund sonstiger Voraussetzungen (Alter, Ausbil -

dungsstand) nach Beendigung der Berufsschule zur Lehrabschlußprüfung berechtigt

wären. Die Beendigung der Lehre scheitert in diesen Fällen somit ausschließlich an

der Weigerung der Berufsschulen, diese Lehrlinge fertig auszubilden.

Im Hinblick auf die Lehrstellenknappheit und die Bemühungen der Bundesregierung,

allen Jugendlichen eine Ausbildung zu ermöglichen, erscheint diese Ausgrenzung in

hohem Maße kontraproduktiv.

Neben der Aufnahme in die Berufsschulen wären ein Schulversuch "Berufsfachschule“

(wie von ÖGB und AK vorgeschlagen) oder die Ausbildung in (überbetrieblichen) Lehr -

werkstätten weitere Lösungsalternativen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:

1. Werden Sie Maßnahmen treffen, damit Lehrlinge für ihren Lehrabschluß zumin -

dest ab einem bestimmten Ausbildungsstand an der Berufsschule auch ohne

Lehrvertrag bleiben können?

1.1 Wenn ja, welche und bis wann?

1.2 Wenn nein, warum nicht bzw. welche Alternative schlagen Sie vor, um das skiz -

zierte Problem zu lösen?

2. Werden Sie einen Schulversuch "Berufsfachschule“ (praxisorientierte Ausbildung

auch ohne Lehrstelle) einführen ? Dieser Schulversuch wäre auch in einge -

schränkter Form (z.B. nur für Lehrlinge ab dem dritten Lehrjahr) möglich.

2.1 Wenn ja, in welcher Form und bis wann ?

2.2 Wenn nein, warum nicht bzw. welche Alternative schlagen Sie vor?

3. Werden Sie die Errichtung und den Betrieb von (überbetrieblichen) Lehrwerkstät -

ten bzw. deren Kooperation mit Berufsschulen unterstützen?

3.1 Wenn ja, in welcher Form?

3.2 Wenn nein, warum nicht ?