3867/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Stadler und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Bezahlung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe an einen kriminellen,
wegen Quälens und der Kinderschändung an der eigenen Tochter verdächtigen
türkischen Ausländer
Hinweisen und eines Presseberichtes der Tageszeitung „NEUE Vorarlberger Tageszeitung“
vom 12.02.1998 zufolge, wurde der in Hittisau im Bregenzerwald wohnhafte türkische,
arbeitslose Staatsbürger N.N. wegen des Verdachts der Vergewaltigung, geschlechtlicher
Nötigung, des Beischlafs mit Unmündigen, der sittlichen Gefährdung, des Mißbrauches eines
Autoritätsverhältnisses, Quälens einer unmündigen Person, der schweren Nötigung,
gefährlichen Drohung, des gewerbsmäßigen Betrugs und Vergehens nach dem Waffengesetz
in die Justizanstalt Feldkirch eingeliefert.
Der türkische Staatsbürger hat über einen achtjährigen Zeitraum hinweg - neben den anderen
gesetzten Delikten - seine eigene Tochter qualvoll sexuell mißbraucht, geschändet und mit
dem Umbringen bedroht.
Der wegen dieser Delikte in die Justizanstalt Feldkirch eingelieferte türkische Staatsangehörige
wird weiters verdächtigt, in den vergangenen Jahren widerrechtlich staatliche
Unterstützungsgelder - Arbeitslosengeld, Notstandshilfe - bezogen zu haben. Dem
Vernehmen nach soll sich der Betrag auf monatlich S 29.000,-- belaufen.
Dies trotz des Umstandes, daß der Verdächtige in seinem Heimatland in der Türkei im Besitz
von mehreren Häusern, von Wertgegenständen, Bargeld und einer Stickereifabrik ist.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende
Anfrage:
1. Sind Sie vom Arbeitsmarktservice - AMS - über den Vorfall informiert worden?
Wenn ja, werden die widerrechtlich bezogenen staatlichen Unterstützungsgelder, wie
Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, zurückgefordert?
Wenn nein, aus welchen Gründen sehen sie von einer Rückforderung ab?
2. Wie ist es möglich, daß dieser kriminelle, türkische Staatsbürger auf Kosten der
österreichischen Steuerzahler Unterstützungsgelder in der Höhe von S 29000,-- monatlich
beziehen konnte?
3. Wurde bei der Antragsstellung und bei den Gesprächen im AMS bzw. bei den
Kontrollterminen vom zuständigen Referenten die wirtschaftliche und finanzielle Situation
des Antragsstellenden hinterfragt?
Wenn ja, weshalb wurde dem türkischen Staatsbürger, der im Besitz von mehreren Häusern
und einer Stickereifabrik in der Türkei
sein soll, trotzdem Unterstützungsgelder genehmigt?
4. Wurde die Genehmigung des Antrages auf Unterstützungsgeldauszahlung neben dem
zuständigen Referenten auch vom approbationsbefugten Vorgesetzten bzw. vom Leiter des
AMS auf die Ordnungsmäßigkeit hin geprüft?
Wenn ja, weshalb wurde trotz des Besitzes von Liegenschaften, von diesem die Approbation
ert eilt?
5. Ist es richtig, daß der Genannte sich derzeit in U - Haft befindet und auch dort
Unterstützungsgeld auf Kosten des österreichischen Steuerzahlers bezieht?
Wenn ja, in welcher Höhe bezieht er weiterhin widerrechtlich staatliche
Unterstützungsgelder?
5. Halten Sie es für vertretbar, daß der wegen einer großen Anzahl von gesetzten Delikten in
U - Haft einsitzende Täter weiterhin staatliche Unterstützungsgelder bezieht?
6. Was hat der türkische Staatsbürger dem österreichischen Staat bisher gekostet?
(aufgeschlüsselt nach Verfahrenskosten, Unterstützungsgelder, wie Arbeitslosengeld und
Notstandshilfe...)
7. Gibt es Schätzungen oder Aufzeichnungen darüber, wieviele kriminelle und illegale
Ausländer vom österreichischen Steuerzahler erhalten werden und wie hoch die
durchschnittlichen Kosten sind, die dabei dem österreichischen Staat entstehen?