3960/J XX.GP
Der Abgeordneten Klara Motter, Maria Schaffenrath und PartnerInnen
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Einstellung der Stadtbusse in Krems
In Krems reichten Eltern zu Beginn des Schuljahres 1997/98 wie üblich um die Bewilligung
von Schülerfreifahrten ein. Dabei mußten sie angeben, welche Autobuslinie ihr Kind benützen
wird. In Krems stehen die ÖBB -Busse und die Stadtbusse (Betreiber ist die Stadt Krems) zur
Verfügung. Am 5. Oktober 1997 gab es die Gemeinderatswahlen, und am 6. Oktober 1997
ging an die Schulen und an die LenkerInnen aller Busunternehmen ein Schreiben, in dem dar -
auf hingewiesen wurde, daß die Stadtbusse keine Schulkinder mehr mitnehmen werden. Dar -
aufhin ließen die LenkerInnen von einen Tag auf den anderen die Schulkinder an den Halte-
stellen stehen. Die ÖBB hatte sich bis zu dem Zeitpunkt auf die Aufnahmekapazität der City -
busse verlassen und war deshalb dermaßen mit Kindern überfüllt, daß der Schulweg zu einem
täglichen Roulett wurde, denn auch die ÖBB ließ wegen Überfüllung immer wieder Schüle -
rInnen nicht mehr zusteigen.
Grund der Vertragsauflösung war, daß der Bund den neuen Forderungen des Vizebürgermei -
ster und Verkehrsreferenten Herrn Sacher nicht nachgegeben hat. Dieser wollte für einen rei -
nen Stadtbus Überlandstarife für den Schülertransport erstattet haben. Die Stadt Krems hat
jetzt eine neue Finanzierung für die Schülertransporte gefunden. Im neuen Schulhalbiahr müs -
sen die Eltern auf ihren bereits vorhandenen Schülerfreifahrtsausweis eine Zusatzmarke von
300 öS pro Semester kleben. Den regulären Selbstbehalt von 270 öS für den Ausweis haben
die Eltern ohnehin schon voriges Jahr an die Finanzlandesdirektion eingezahlt.
Da facto müssen die Eltern von überwiegend Volksschulkindern, die nur mehr dieses eine
Angebot in Anspruch nehmen können. nun 870 öS jährlich bezahlen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für
Umwelt, Jugend und Familie folgende
ANFRAGE
1) Haben Sie von diesem Sachverhalt schon Kenntnis genommen?
2) Müssen diese Eltern, denen zu Beginn des Schuljahres bereits ein Schülerausweis für eine
Stadtbuslinie bewilligt wurde, eine Zusatzmarke kaufen?
3) Ist es richtig, daß die entstandenen Mehrkosten für die Marke über das Wohnsitzfinanzamt
zurückerstattet werden?