3975/J XX.GP

 

der Abgeordneten Heidrun Silhavy

und Genossen

an die Bundesministerin für

Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend beschränkte Aufstockung der Lehrlingsausbildungsquote durch

Karenzurlaub

Die Ausbildungsquote als Verhältniszahl eines Betriebes legt fest, wie viele Lehrlinge

pro Lehrjahr ausgebildet werden können. Nun kommt es vor, daß Lehrlinge in der

Ausbildungszeit schwanger werden. Bei Inanspruchnahme des Karenzurlaubes zählt

dieser Lehrling auf die Ausbildungsquote und der Betrieb kann keinen zusätzlichen

Lehrling ausbilden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Arbeit,

Gesundheit und Soziales folgende

Anfrage:

1. Wieviele Fälle von Karenzurlauben anläßlich der Geburt eines Kindes gibt es bei

Lehrlingen?

2. Können Sie sich vorstellen, daß eine zeitlich beschränkte Aufstockung der

Lehrlingsausbildungsquote - für den Fall der Inanspruchnahme des

Karenzurlaubes eines in Ausbildung befindlichen Lehrlings bis zur Dauer des

Ausbildungsende des Ersatzlehrlings arbeitsmarktpolitisch positive Effekte hätte?

Wenn ja; Gibt es konkrete Vorstellungen wie eine solche Neuregelung gestaltet

werden soll?