3975/J XX.GP
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und Genossen
an die Bundesministerin für
Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend beschränkte Aufstockung der Lehrlingsausbildungsquote durch
Karenzurlaub
Die Ausbildungsquote als Verhältniszahl eines Betriebes legt fest, wie viele Lehrlinge
pro Lehrjahr ausgebildet werden können. Nun kommt es vor, daß Lehrlinge in der
Ausbildungszeit schwanger werden. Bei Inanspruchnahme des Karenzurlaubes zählt
dieser Lehrling auf die Ausbildungsquote und der Betrieb kann keinen zusätzlichen
Lehrling ausbilden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales folgende
Anfrage:
1. Wieviele Fälle von Karenzurlauben anläßlich der Geburt eines Kindes gibt es bei
Lehrlingen?
2. Können Sie sich vorstellen, daß eine zeitlich beschränkte Aufstockung der
Lehrlingsausbildungsquote - für den Fall der Inanspruchnahme des
Karenzurlaubes eines in Ausbildung befindlichen Lehrlings bis zur Dauer des
Ausbildungsende des Ersatzlehrlings arbeitsmarktpolitisch positive Effekte hätte?
Wenn ja; Gibt es konkrete Vorstellungen wie eine solche Neuregelung gestaltet
werden soll?