3992/J XX.GP

 

der Abgeordneten Stampler, Steibl, Fink

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Fahrtauglichkeitsuntersuchung für Lenker von Feuerwehrfahrzeugen über

7,5 Tonnen.

Seit der Novelle zum Führerscheingesetz in diesem Jahr ist bei Führerscheininhabern der

Klasse C ab dem 45. Lebensjahr eine regelmäßige Fahrtauglichkeitsüberprüfung im Abstand

von 5 Jahren und ab dem 60. Lebensjahr im Abstand von 2 Jahren durchzuführen.

Dies gilt naturgemäß auch für die Lenker von Feuerwehreinsatzfahrzeugen dieser Klasse.

Gerade bei der freiwilligen Feuerwehr gibt es jedoch unzählige Mitglieder mit einer solchen

Lenkerberechtigung, die diese jedoch nicht zum Zwecke der Berufsausübung benötigen. Diese

fühlen sich, da ja ohnehin bei den Feuerwehren eigene Feuerwehrärzte regelmäßige

Untersuchungen durchführen, durch die zusätzliche Fahrtauglichkeitsüberprüfung unnötig

belästigt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr folgende

ANFRAGE:

1) Inwieweit wird durch die Einführung einer regelmäßigen Fahrtauglichkeitsüberprüfung für

Inhaber einer Lenkerberechtigung der Klasse C EU - Recht umgesetzt?

2) Wie stehen sie persönlich dazu, daß Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren nun eine

ärztliche Fahrtauglichkeitsüberprüfung durchführen lassen müssen, obwohl ohnehin ein eigener

Feuerwehrarzt regelmäßige Untersuchungen vornimmt.

3) Welche Möglichkeiten sehen sie, daß die Fahrtauglichkeitsüberprüfung für

Feuerwehrkraftfahrer in Zukunft durch den zuständigen Feuerwehrarzt direkt durchgeführt

wird?