3992/J XX.GP
der Abgeordneten Stampler, Steibl, Fink
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Fahrtauglichkeitsuntersuchung für Lenker von Feuerwehrfahrzeugen über
7,5 Tonnen.
Seit der Novelle zum Führerscheingesetz in diesem Jahr ist bei Führerscheininhabern der
Klasse C ab dem 45. Lebensjahr eine regelmäßige Fahrtauglichkeitsüberprüfung im Abstand
von 5 Jahren und ab dem 60. Lebensjahr im Abstand von 2 Jahren durchzuführen.
Dies gilt naturgemäß auch für die Lenker von Feuerwehreinsatzfahrzeugen dieser Klasse.
Gerade bei der freiwilligen Feuerwehr gibt es jedoch unzählige Mitglieder mit einer solchen
Lenkerberechtigung, die diese jedoch nicht zum Zwecke der Berufsausübung benötigen. Diese
fühlen sich, da ja ohnehin bei den Feuerwehren eigene Feuerwehrärzte regelmäßige
Untersuchungen durchführen, durch die zusätzliche Fahrtauglichkeitsüberprüfung unnötig
belästigt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr folgende
ANFRAGE:
1) Inwieweit wird durch die Einführung einer regelmäßigen Fahrtauglichkeitsüberprüfung für
Inhaber einer Lenkerberechtigung der Klasse C EU - Recht umgesetzt?
2) Wie stehen sie persönlich dazu, daß Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren nun eine
ärztliche Fahrtauglichkeitsüberprüfung durchführen lassen müssen, obwohl ohnehin ein eigener
Feuerwehrarzt regelmäßige Untersuchungen vornimmt.
3) Welche Möglichkeiten sehen sie, daß die Fahrtauglichkeitsüberprüfung für
Feuerwehrkraftfahrer in Zukunft durch den zuständigen Feuerwehrarzt direkt durchgeführt
wird?