4001/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Franz Steindl

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend LKW - Verbot auf der Südost -Tangente und Auswirkungen

In meiner am 12. Dezember 1997 gestellten Anfrage Nr 3476/J-NR/1997 wurde auf den

Vorschlag bezüglich einer Erweiterung des Fahrverbotes für LKW über 7,5 Tonnen des

Wiener Verkehrsstadtrates Svihalek verwiesen. Anlaß war damals ein Zeitungsartikel, in dem

der Wiener Verkehrsstadtrat anmerkte, das Fahrverbot für LKW in den Nächten von Sonntag

auf Montag zukünftig von 22.00 bis 11.00 Uhr ausweiten zu wollen. Schon in der im

Dezember gestellten Anfrage wurde darauf Bezug genommen, daß ein erweitertes Fahrverbot

unweigerlich eine Verkehrszunahme auf der B 50 zur Folge hätte und somit eine größere

Belastung für die Bewohner der an der B 50 gelegenen Gemeinden.

In Ihrer Beantwortung vom 10.2.1998 Nr. 3379/AB haben Sie lediglich auf die seit Dezember

laufende Prüfung verwiesen.

Angesichts dieser unbefriedigenden Beantwortung

stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr folgende

ANFRAGE:

1) Wie ist Ihre persönliche Meinung zu dieser Problematik in Ihrer Funktion als

Verkehrsminister?

2) Gehen Sie mit der Ansicht bzw. dem Vorschlag des Wiener Verkehrsstadtrates konform?

3) Wenn ja, warum?

4) Wie hoch kann der durch Verkehrszusammenbrüche verursachte volkswirtschaftliche

Schaden beziffert werden?

5) Wie hoch kann der durch Verkehrszusammenbrüche im Raum um die Südost - Tangente

entstandene volkswirtschaftliche Schaden beziffert werden?

6) Welche konkreten Maßnahmen werden gesetzt, um eine Entlastung der Südost - Tangente

zu erreichen, ohne ein verstärktes Verkehrsaufkommen auf der B 50 damit zu verursachen?

7) Welche konkreten Maßnahmen können gesetzt werden, um ein erhöhtes

Verkehrsaufkommen auf der B 50 zu vermeiden?

8) Werden bei der Durchführung der Ausweitung des Fahrverbotes aufgrund des

§ 42 Abs. 7 StVO durch Verordnung bestimmte Straßen oder Straßenstrecken vom Verbot

gemäß § 42 Abs. 6 StVO, in dem geregelt ist, daß das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit

einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22 Uhr

bis 5 Uhr verboten ist, ausgenommen?

9) Ist die in Ihrer Beantwortung erwähnte Prüfung bereits abgeschlossen?

10) Wenn nicht, wann wird dies der Fall sein?

11) Wenn die Prüfung bereits abgeschlossen ist, welche Ergebnisse wurden dabei festgestellt?

12) Können Sie vielleicht naher erläutern, welchen Standpunkt die Vertreter des Burgenlandes

hinsichtlich dieses Vorschlages während der Verhandlungen bzw. der Prüfung

eingenommen haben?

13) Auf welchen in Ihrer Beantwortung angeführten Straßen Wiens im untergeordneten

Straßennetz wurde eine Verlängerung des Fahrverbotes ebenfalls gelten?

14) Welche Auswirkungen hat diese Verlängerung auch auf anderen Straßen Wiens im

untergeordneten Straßennetz bzw. auf das ,,Verkehrsumfeld“?

15) Wie wird im Fall einer Verlängerung des Fahrverbotes der Ausweichverkehr geregelt?

16) Können Sie sich auch vorstellen, den § 42 Abs. 6 StVO in die Richtung zu ändern, daß es

zwar auf der einen Seite zu einer Erleichterung des Kombinierten Verkehrs auf der Südost -

Tangente kommt, hingegen die Bewohner der an der B 50 gelegenen Gemeinden nicht

noch weiter durch erhöhte Verkehrsaufkommen belastet werden?